Einzugsermächtigung an den Vermieter

In: Wohnen
Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich wohne noch nicht so lange in meiner Wohnung und habe bis jetzt meine Miete immer überwiesen.Nun verlangt mein Vermieter das er eine Einzugsermächtigung von mir für die Miete bekommt sonst kündigt er mir. Einzugsermächtigung geht aber aus persönlichen Gründen nicht. Wie sieht es aus, kann er mir deswegen kündigen. Mein Vermieter hat mich ganz verunsichert. blink.gif
Was steht in deinem Mietvertrag?
Wenn da nichts von Einzugsermächtigung steht, brauchst du auch keine zu geben.
Ein Kündigungsgrund ist das natürlich nicht, so lange du rechtzeitig deine Miete überweist.
Gefällt dir dieser Beitrag?
In meinem Mietvertrag seht nichts von einer Einzugsermächtigung. Habe meine Miete auch immer bezaht, trotzdem will er nun eine Einzugsermächtigung ( alle im Haus hätten ihm eine gegeben) sonst kündigt er mir ( er mag mich nicht weil ich eine Frau bin).
Gefällt dir dieser Beitrag?
Einzugsermächtigung?? Davon hab ich noch nie was gehört, zumindest nicht was Miete angeht. Üblich ist doch eher, dass der Mieter einen Dauerauftrag bei seiner eigenen Bank erteilt, damit die Miete immer pünktlich zum Ersten eines jeden Monats überwiesen wird. Wende dich mal an einen Mieterverein, Mieterschutzbund oder dergleichen.

Nebenbei bezweifle ich, dass ihm wirklich jeder eine Einzugsermächtigung gegeben hat, vielleicht behauptet er das nur mal ganz frech dir gegenüber... (möchtest du uns erzählen warum das bei dir nicht geht?)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (amber, 09.12.2008)
In meinem Mietvertrag seht nichts von einer Einzugsermächtigung. Habe meine Miete auch immer bezaht, trotzdem will er nun eine Einzugsermächtigung ( alle im Haus hätten ihm eine gegeben) sonst kündigt er mir ( er mag mich nicht weil ich eine Frau bin).

Damit kommt er nie und nimmer durch.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 09.12.2008)
Damit kommt er nie und nimmer durch.

Damit vielleicht nicht, aber solche Leute finden dann immer wieder was anderes. Wenn er sie nicht mag, und sie erst seit kurzem in der Wohnung wohnt bekommt er sie zur Not auch sehr leicht raus.
Ich würd mal anfangen in der Zeitung den Immoteil zu lesen...

Grundsätzlich ist eine EZ für den vermieter dümmer als wenn der Mieter selbst überweist. Denn ne EZ kann man rückbuchen lassen. Eine Überweisung nicht.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also ich bezahle meine Miete wie ich es für richtig halte.
Wenn du jetzt bei solchen Sachen schon klein beigibts,was kommt
dann als nächstes ? Seiner Frau den Haushalt schmeissen oder
zusätzliche Gartenarbeit ?
Das klingt jetzt vielleicht etwas barsch,aber ich habe genug mitgemacht
mit Vermietern und jetzt laß ich mir nichts mehr gefallen.
Du zahlst pünktlich und Ende.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Valentine, 09.12.2008)
Einzugsermächtigung?? Davon hab ich noch nie was gehört, zumindest nicht was Miete angeht. Üblich ist doch eher, dass der Mieter einen Dauerauftrag bei seiner eigenen Bank erteilt, damit die Miete immer pünktlich zum Ersten eines jeden Monats überwiesen wird. Wende dich mal an einen Mieterverein, Mieterschutzbund oder dergleichen.


Ja genau. Ein Dauerauftrag ist doch eher üblich.

Wenn du solch einen einrichtest, kannst du ihm ja anbieten, ihm eine Kopie davon zu zeigen.
Sozusagen "um des Friedens willen".


Wobei selbst das schon zu weit geht, solange er immer pünktlich sein Geld bekommen hat, aber vielleicht ist er so erstmal besänftigt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (chilli-lilli, 09.12.2008)
Wenn du solch einen einrichtest, kannst du ihm ja anbieten, ihm eine Kopie davon zu zeigen.
Sozusagen "um des Friedens willen".



Was soll ihm das bringen, ein Dauerauftrag kann ich in 2 Minuten ändern, löschen.
Ich kann den Vermieter da nicht verstehen, solange die Mieter rechtzeitig zahlen ist es doch o.k.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (chilli-lilli, 09.12.2008)
Ja genau. Ein Dauerauftrag ist doch eher üblich.

Kommt drauf an..
Ich bin in einer Wohnunggenossenschaft Mieter/Teilhaber, und da ist die Einzugsermächtigung gang und gäbe
Gefällt dir dieser Beitrag?
Dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen wird zwar zeitweilig praktiziert, ist aber nicht üblich. Die Einrichtung eines Dauerauftrages dagegen ist die normale Praxis. Der Dauerauftrag muß, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, so bedient werden, daß die Miete spätestens am 3. eines jeden Monats beim Vermieter auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Du mußt keinesfalls eine Einzugsermächtigung erteilen!

Teile das Deinem Vermieter mit und gib ihm eine Kopie des eingerichteten Dauerauftrages. Er muß das so hinnehmen!

Ich würde ihn gleichzeitig fragen - so nach dem Motto etwa: "Ach was ich mal eben wissen wollte", ob er denn die von Dir gezahlte Kaution auf einem separaten Kautionssparbuch angelegt hat, wo das Geld - wenn auch wenig - Zinsen bringt. Dazu ist Dein Herr Vermieter nämlich verpflichtet, auch dazu, Dir das Sparbuch zu zeigen.

Du siehst, auch ein Vermieter hat Pflichten, nicht nur Rechte.
Und wenn er glaubt, sich seine (teilweise vermeintlichen) Rechte herausnehmen zu können, dann kannst Du das auch. Denn Du willst Deinen Pflichten ja in jedem Fall ordnungsgemäß nachkommen.

Bleib nur schön freundlich und dann sind die Fronten ein für alle Mal geklärt und der Vermieter merkt, daß er mit Dir nicht "den Molly" machen kann.


Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 09.12.2008 15:54:23
Gefällt dir dieser Beitrag?
Meines Erachtens sind's zwei unterschiedliche Sachen.

Plichten und Rechte aus dem Mietvertrag können doch nichts mit der Zahlungweise zu tun haben (bar, Dauerauftrag, Überweisung oder Einzugsverfahren).
Wichtig ist die Erfüllung der Mietschuld zum vertraglichen Zeitpunkt.

Ich denke, der Vermieter möchte, vielleicht auch aufgrund früherer schlechter Erfahrungen, sich mit dieser Vereinbarung sicher fühlen und schert jetzt alles über einen bequemen Kamm.

Grüßles Dad flowers_2.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Einen Dauerauftrag kann man nur in einer bestimmten Frist widerrufen. An dem Tag, wo es raus geht, ist das Geld weg.

Bei Einzugsermächtigung kann man bis sich das Geld bis zu 6 Wochen nachträglich zurück holen.

Wo ist jetzt das Problem?

Sofern das Konto am Fälligkeitstag keine Deckung aufweist, wird der Dauerauftrag nicht durchgeführt.Dein Vermieter wartet dann wochenlang auf sein Geld. Falls eine Einzugsermächtigung erteilt wird, und diese nicht eingelöst wird, bekommt der Einlöser die Lastschrift mit dem Vermerk "keine Deckung vorhanden" oder "nicht eingelöst" zurück.

Dann weiss der Vermieter sofort, dass Du in Finanznot bist.

Liegt das etwa daran, dass Du keine Einzugsermächtigung erteilen willst?

Labens

Edit:
Alternative: 3 Monatsmiete Kaution dem Vermieter geben. Meine Wohnung habe ich immer nur mit Kaution vermietet, diese natürlich auch verzinst. Obwohl mein Mieter ein Baukonzern war.

Bearbeitet von labens am 09.12.2008 16:49:47
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Murmeltier, 09.12.2008)
"Ach was ich mal eben wissen wollte", ob er denn die von Dir gezahlte Kaution auf einem separaten Kautionssparbuch angelegt hat, wo das Geld - wenn auch wenig - Zinsen bringt. Dazu ist Dein Herr Vermieter nämlich verpflichtet, auch dazu, Dir das Sparbuch zu zeigen.

Ne ne, das mußt du härter machen!
Der Vermieter muß dir die Steuerbescheinigung für die Zinsen von dem Konto aushändigen. Den Zinsgewinn mußt du schließlich in deiner Steuererklärung angeben. wink.gif

Wichtig ist die Anlage der Kaution auf einem Sonderkonto auch, damit das Geld im Falle des Bankrotts vom Vermierter nicht zur Konkursmasse zählt.

Zitat (Daddel, 09.12.2008)
Plichten und Rechte aus dem Mietvertrag können doch nichts mit der Zahlungweise zu tun haben (bar, Dauerauftrag, Überweisung oder Einzugsverfahren).

Doch, wenn schon bei Mietvertragsabschluß eine Klausel zur Erteilung einer Einzugsermächtigung in den Vertrag aufgenommen wurde, ist der Mieter dran gebunden. Die Einzugsermächtigung kann dann auch nur aus wichtigem Grund (z.B. Mißbrauch des Einzugverfahrens durch den Vermieter) ohne gleichzeitige Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter widerrufen werden.

Im vorliegenden Fall besteht diese Koppelung aber nicht.
Den Vermieter geht es folglich überhaupt nichts an, wie die Miete bezahlt wird.

Ich tippe jeden Monat die Überweisung für meine Mietzahlung selbst. Das hat den Vorteil, daß man im Verwendungszweck genaue verbindliche Angaben machen kann, wofür das Geld bestimmt ist. wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
ich kenn mich ja nur in österreich aus, aber ich denke mal, das sollte laut meines haus- und rechtsverstandes doch überall gleich sein: WICHTIG ist doch, DASS die miete bezahlt wird, das WIE ist sollte eigentlich egal sein.

also lass dich bitte nicht voreilig ins bockshorn jagen, mach dich schlau bei einer verbraucherzentrale in deinem land und reagiere dann entsprechend.

miete muss bezahlt werden, aber das wars denn schon auch. das WIE kann nie und nimmer ein kündigungsgrund sein. aber bitte frag bei einer verbraucherzentrale noch mal nach, rechtsanwalt bin ich nämlich auch keiner.

lg
und viel glück beim durchsetzen deiner rechte

Tilla
Gefällt dir dieser Beitrag?
Verbraucherzentralen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.

Kostenpflichtige 0900 Telefonnummern und Auskünfte die Gebührenpflichtig sind heute in der Tagesordnung.

Dann besser die Fragen im FM stellen. Dort gibt es die Auskünfte umsonst. tongue.gif
Ausserdem ist es auch nicht jedermanns Sache, stundenlang einen Parkplatz zu suchen und dann noch in der Schlange der VZ sitzen und auf die Beratung warten.

Labens
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kennst Du eigentlich schon die anderen Mieter?
Wenn ja, frag die doch einfach mal, ob sie ihm tatsächlich eine Einzugsermächtigung gegeben haben. Wäre doch auch eine Möglichkeit, oder?

Wie ich meine Rechnngen bezahle, bleibt allerdings auch meie persönliche Sache.
Ich erteile doch nicht jedem eine Einzugsermächtigung, wo kommen wir denn dahin? Dann habe ich ja keine Kontrolle mehr. Durch Rückbuchungen (wenn ich zurückrufe) entstehen auch Kosten. Die müßte ich ja dann wohl auch tragen.
Außerdem kann man ja ggf. auch mehr abbuchen (unterstelle Vermieter nichts unehrliches, aber die Möglichkeit würde ja bestehen). Und dann habe ich auch da die Schwierigkeiten, vorausgesetzt ich sehe das.
Denn die Einzugesermächtigung wir im "Normalfall" ja nicht auf einen Betrag, sondern auf den Zahlungsgrund ausgestellt. So braucht man bei Änderungen, z.B. Nebenkosten, keine neue Einzugsermächtigung ausstellen.

LG Sandy
Gefällt dir dieser Beitrag?
ausser tele las ich gar nichts abbuchen tuktuk.gif
ich will wissen welches geld wohin geht, und so mach ich das alles mit meinen vermerken bei der überweisung selbst.
wer würde dir denn die kosten erstatten wenn er nun am 28. buchen lässt aber dein gehalt mal erst am 30. drauf ist und du grad das konto auf 0 stehen hast!

wenn er die sicherheit haben möchte das er immer seine miete hat, oder dich jederzeit vor die tür setzen kann sollte er seine wohnungen als möbiliert vermeiten, da ist bei der zweiten fehlenden miete schluss und der mieter sitzt auf der strasse!

ich würde bei solchen vermietern aber ewh nicht wohnen bleiben!
die werden immer wieder stress machen!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ihr braucht überhaupt niemanden eine Einzugsermächtigung erteilen.

Solange niemand widerspricht, kann man jederzeit von jedem Konto abbuchen.
Ich kenne keinen Fall, wo jemand vor Gericht zitiert wurde, weil er ohne Ermächtigung von einem Bankkonto abgebucht hat.

Ich kenne jedoch jede Menge Fälle, wo die Bank Daueraufträge nicht rechtzeitig gestoppt hat, und der Bankkunde dann ein paar Wochen auf sein Geld warten musste.

Viele Firmen tätigen mit ihren Kunden tel. Aufträge und buchen dann, dem Einverständnis des Bankkunden vorausgesetzt, das Geld vom Konto ab.

Also nur tel. Einverständnis ohne schriftlichen Auftrag.

Mir ist von einem Fall bekannt, da hat ein Schüler die Bankdaten von einer Tankquittung aufgeschrieben und damit im Internet gezahlt. Die Kundin hat es übrigens erst nach 1 Monat bemerkt, nämlich als ihr der Kontoauszug per Post zugeschickt wurde.

Sie hatte kein Internet-Banking, weil ihr das zu unsicher war.
Bis sie ihr Geld wieder bekam, musste sie nochmals 2 Monate warten.

Soviel zu jenen, die meinen Internetbanking ist zu unsicher.

rofl1.gif

Labens
Gefällt dir dieser Beitrag?
Sorry das mich mich erst jetzt wieder melde, aber im Geschäft ist gerade sehr viel los. prost.gif Ich habe im Haus mal nachgefragt von den Mieter die ich erreicht habe hat keiner eine Einzugsermächtigung gemacht. und nun kommst, im Haus wohnt unter mir auch eine Frau allein und da macht er es genauso !!! Sie hat mir erzählt das er ihr auch gedroht hat sie rauszuschmeißen wenn sie keine Einzugsermächtigung macht ( sie zahlt ihre Mieter per Dauerauftrag ). Wir haben beschloßen das wir nicht klein begeben, wir zahlen jeden Monat pünklich die Miete, wie ist doch egal.
P.S.: Auf die Frage warum ich keine Einzugsermächtigung geben möchte - ganz einfach, ich bin schon mal ganz gewaltig reingelegt worden mit einer Einzugsermächtigung und deswegen bezahle ich alle meine Rechnungen selber per online.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Tja, manche denken halt, mit alleinstehenden Frauen kann man alles machen. Kann man aber nicht... wink.gif gut, dass du dich umgehört hast, so kannst du ihm bei der nächsten Nachfrage nach Einzugsermächtigung entgegenhalten dass ansonsten auch niemand eine solche erteilt hätte.

ich frag mich grad, warum dein Vermieter überhaupt an dich und andere alleinstehende Frauen vermietet, wenn er was gegen Singlefrauen hat...?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Auf die Frage warum er an alleinstehende Frauen vermietet - ich habe die Wohnung von seinem Vater gemietet, er ist aber kurz nach meinem Einzug gestorben und nun hat der Sohn alles geerbt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
So ist es richtig, Amber, laß Dich bloß nicht einschüchtern von Deinem Vermieter!
Frag ihn doch einfach mal, wie er denn die Kündigung begründen möchte, wenn die Miete - auch ohne Einzugsermächtigung und ohne Dauerauftrag - pünktlich und regelmäßig bezahlt wird.

Also wappne Dich einfach mit Geduld gegenüber dem Knaben, er hat die schlechteren Karten und wird es im Fall der Fälle einsehen müssen. Auch wenn es ihm nicht gefällt.


Murmeltier
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (amber, 11.12.2008)
Auf die Frage warum er an alleinstehende Frauen vermietet - ich habe die Wohnung von seinem Vater gemietet, er ist aber kurz nach meinem Einzug gestorben und nun hat der Sohn alles geerbt.

Kann es ein, dass er selbst die Wohnung haben möchte, oder Bekannte von ihm???
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst haben will, braucht er einfach nur Eigenbedarf anmelden (funktioniert aber nur, wenn die Wohnungsgröße halbwegs angemessen ist: eine Zweizimmerwohnung für eine fünfköpfige Familie ist ebensowenig angemessen wie sieben Zimmer für einen Single ohne Anhang). Eigenbedarf gilt auch, wenn die Wohnung für eins der Kinder des Vermieters benötigt wird, aber man kann Eigenbedarf nicht als Kündigungsgrund angeben wenn die Wohnung für irgendwelche Spezln geräumt werden soll.

Vermieter haben zwar eine ganze Menge Rechte, aber Mieter sind auch nicht völlig rechtlos- für eine Kündigung muss ein handfester Grund vorgelegt werden. Also z. B. wenn die Miete nicht gezahlt wird, wenn der Mieter sich trotz Mahnungen alles andere als nachbarschaftlich verhält und die Nachbarn ständig akustisch, optisch oder olfaktorisch belästigt, oder eben Eigenbedarf.

Ganz "beliebt" zum Mieter rauskriegen ist übrigens auch, die Miete so weit wie irgend möglich zu erhöhen...
Gefällt dir dieser Beitrag?
und nur als weiteren hinweis, der private vermieter darf keine schufa fordern!
hausverwaltungen und makler schon!

der privatmann kann eine kontoauskunft über seine bank anfordern, mit dem einverständnis von jeweiligen zukünftigen mieter. diese besagt aber nur wie dein konto geführt wird und nichts über verbindlichkeiten etc!

Bearbeitet von Bulli-SH am 12.12.2008 16:45:59
Gefällt dir dieser Beitrag?
Mein Vermieter hat bei der letzten NK-Abrechnung auch die Kosten für einen Hausmeister auf die Rechnung gesetzt. Lecker ist aber, dass es keinen Hausmeister gibt. Deshalb war er so frei, dies nur bei den Mietern zu tun, die wegen Hartz4 die Miete vom Amt bezahlt bekommen. Frei nach dem Motto, das Amt zahlt ja, da kann ja nicht viel passieren. Nur ist es ja so, dass es da eine Beschränkung gibt, das Amt zahlt die NK nur bis zu einem bestimmten Betrag. Und weil durch die allg. Kostensteigerung für Heizung usw. diese Grenze sowieso schon ziemlich ausgereizt war, sind alle Hartz4-Empfänger im Haus und im Nachbarhaus ganz brav in Widerspruch gegangen. Ja, dumm gelaufen für den Vermieter. rofl1.gif

Ich gebe zu, dass ich da nicht ganz unschuldig war. Ich bekam meine NK-Abrechnung nur zur Hälfte, hatte dafür die halbe Abrechnung eines der og. Mieter mit dabei. Da fiel es mir halt auf und ich habe denen mal ganz leise einen Wink gegeben... whistling.gif Ist halt sch...ön, wenn man als großartiger Hausbesitzer nicht in der Lage ist, ein paar Seiten richtig zusammenzutackern. rofl1.gif

Bearbeitet von SCHNAUF am 13.12.2008 08:04:41
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Zutrittsrecht des Vermieters Vermieter will Gartenbewässerung: mit Trinkwasser untersagen Kurzschluss zwischen Steckdose und Fernseher Vermieter gewechselt: ... ich weiß von nichts Streit mit Vermieter: und aus der Mücke wurde ein Elefant... Suchen neue Wohnung: Was darf ein Vermieter und was nicht? Wie neugierig darf ein potentieller Vermieter sein Nachbar sauer, Eure Meinung ist gefragt
Passende Tipps
Gesundheitsrisiko Blei in Trinkwasser und Lebensmitteln
Gesundheitsrisiko Blei in Trinkwasser und Lebensmitteln
6 1
Mietkaution in 2-6 Monaten zurück
Mietkaution in 2-6 Monaten zurück
39 11
Schönheitsreparaturen in Wohnungen
Schönheitsreparaturen in Wohnungen
31 8
Mietkaution besser anlegen
Mietkaution besser anlegen
9 2