Nachzahlung Betriebskostenabrechnung 2007: kam erst am 16.1.09

In: Wohnen
Hallo miteinander!

HEute ist uns die Betriebskostenabrechnung für (Oktober bis Dezember) 2007 reingeflattert mit 150€ Nachforderung.
Soweit ich weiß sind die Ansprüche des Vermieters mit dem 31.12.08 verjährt.

Würdet ihr die Rechnung um des lieben Frieden willens nachzahlen? Oder darauf bestehen, dass es nicht mehr gezahlt werden muss.
Würdet ihr reagieren oder einfach nicht zahlen.

Abgesehen davon verstehe ich einen Großteil der Abrechnung gar nicht. DAs sollen die mir nochmal vernünftig erklären, finde ich.

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

Celia
Nicht zahlen! die Gerichtsurteile darüber sind meines Erachtens recht eindeutig. anscheinend versuchen es die Vermieter wohl immer wieder. Aber da ihr das Recht auf eurer Seite habt, würde ich nicht zahlen.

Informiert euch aber ruhig nochmal beim Mieterschutzbund. Vielleicht kann der euch auch aktuelle Urteile nennen, die ihr eurem Vermieter zeigen könnt.

Aber erstmal, nicht zahlen!
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Ehrlich gesagt,wenn ich nur 150 Euro Nachzahlung hätte würde Samba auf dem
Tisch tanzen. rofl1.gif .Aber es kommt natürlich auf deine persönliche Situation an.
Durch ein bißchen rumtelefonieren,habe ich z.B. rausbekommen,dass
viel Mietervereine in den Kreisverwaltungen eine Außenstelle haben,wo
kostenlos beraten wird.Ruf einfach mal einen Mieterverein an,ob sie sowas
anbieten.
Nach meiner Erfahrung wissen die meisten Vermieter eh selbst nicht genau
Bescheid und lassen die NK berechnen.
Und Melly hat natürlich recht,eigentlich mußt du nicht mehr zahlen.
Aber um die NK abrechnung zu verstehen ,frag mal den Mieterverein.
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Kann ich nur unterschreiben. Marschiere mit deiner NK-Abrechnung zum nächsten Mieterverein und lass die dort am besten auch gleich das passende Schreiben an den Vermieter aufsetzen.

Bekommt der VM gleich Post, die von einem Anwalt unterzeichnet ist, sparst du dir sicher einen Papierkrieg. Sowas zieht eben eher.... sleep.gif
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Danke für die Antworten.

Eigentlich denke ich ja auch, dass ich nicht zahlen sollte. Allerdings hatten wir bisher ein ganz gutes Verhältnis zum Vermieter.

Mag halt auch keinen Ärger haben, den hatten wir schon mit dem voriegn Vermieter zu genüge. (war ein Arschloch und Richter)kotz.gif

@clochard: Die Nachzahlung ist vermutlich auch deswegen so hoch, weil wir in der "Heizperiode" eingezogen sind (Okt/Nov/Dez).

Bearbeitet von Celia am 16.01.2009 21:36:54
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diese nebenkostenabrechnung brauchst du nicht mehr zahlen!
der termin ist wie du schon sagtest am 31.12.08 abgelaufen!
ob du es machen willst um kein stress zu haben ist eine andere sache!
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ach ja, die faustregel sagt max. 3€ je m² wohnfläche für aller nebenkosten wink.gif
daten immer mit der letzten abrechnung vergleichen, sollte man neu in den haus sein den nachbarn nach einer alten abrechnung fragen wink.gif
hier werden gern kosten rein gepackt die da nichts zu suchen haben!

mieterverein ist auch hier die beste anlaufstelle! RA kennen sich damit auch nicht wirklich aus!

muster
http://www.immobilienverwaltung-nrw.de/Neb...nabrechnung.pdf

Bearbeitet von Bulli-SH am 17.01.2009 12:29:53
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Ich hoffe, dass ich Celias Thread nicht verhunze, aber ich hab eine ähnliche Frage - nur halt umgekehrt.
Mehrfach habe ich bei der Hausverwaltung (2 x telefonisch und 1 x per e-mail) nachgefragt, wann denn meine Nebenkostenabrechnung 2007 kommt. Alle hier im Haus haben ihre bereits im Oktober/November 2008 bekommen. Da ich letztes Jahr eine sehr hohe Nachzahlung (!) zurückbekommen habe, erwarte ich auch dieses Mal eine Nachzahlung da ich sehr sparsam gelebt habe und auch mein Sohn nicht mehr hier wohnt.
Was würdet ihr machen?
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Yuki- du erwartest eine Nachzahlung (dass du also selber noch etwas zahlen musst) oder eine Rückzahlung (dass du also etwas von den geleisteten Vorauszahlungen zurückerstattet bekommst)? Bei Nachzahlungen würd ich die Füße ganz still halten... whistling.gif

Wenn es dagegen um eine Rückzahlung geht, dann solltest du diese schriftlich mit Fristsetzung, am besten per "Einschreiben mit Rückschein", bei der Hausverwaltung einfordern.

Bearbeitet von Valentine am 17.01.2009 13:55:00
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Zitat (Bulli-SH, 17.01.2009)

mieterverein ist auch hier die beste anlaufstelle! RA kennen sich damit auch nicht wirklich aus!

Nur zur Info, beim Mieterverein arbeiten RA, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben.
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Zitat (Valentine, 17.01.2009)
Yuki- du erwartest eine Nachzahlung (dass du also selber noch etwas zahlen musst) oder eine Rückzahlung (dass du also etwas von den geleisteten Vorauszahlungen zurückerstattet bekommst)? Bei Nachzahlungen würd ich die Füße ganz still halten...  whistling.gif

Wenn es dagegen um eine Rückzahlung geht, dann solltest du diese schriftlich mit Fristsetzung, am besten per "Einschreiben mit Rückschein", bei der Hausverwaltung einfordern.

Letztes Jahr habe ich 780 Euro zurück erstattet bekommen. Wieviel und ob ich für 2007 zurückbekomme (vermutlich) das weiss ich ja nicht, da nichts kommt. Ich bin aber die einzige im Haus die keine Abrechnung bekommen hat, deshalb vermute ich, dass die Hausverwaltung sich so lange wie möglich vor einer Rückzahlung drücken will.
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Zitat (keke, 17.01.2009)
Nur zur Info, beim Mieterverein arbeiten RA, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben.

jupp genau deswegen, bzw es arveiten dort auch spezialisten für die abrechnungarten und was sein darf und was eben nicht! wink.gif
der normale RA der zwar mietrecht macht, ist oft nicht so firm was die nebenkostenabrechnung angeht!

hihi.gif ich hatte auch mal ein RA als vermieter,den prozess hat er gegen mich verloren hihi.gif zunge.gif
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hallo, normalerweise brauchst du nicht mehr zahlen. das jahr ist um (2007). blöd ist nur, wenn man, wie wir auch, mit dem vermieter gut klarkommt.

wir haben im moment unsere abrechnung für 2008 bekommen.
ist genauso ein chaos.

es standen 3 wohnungen insgesamt 6 monate leer. der vm hat uns - den restlichen 3 mietern - die nk dieser wohnung komplett umgelegt u. wir sollen das alles zahlen.

als ich ihn anrief u. das erklärt haben wollte u. das wir im haus nicht für leerstehende wohnungen die betriebskosten zahlen, sagte er zu mir: ja meinen sie ich zahl das alles, ich muss so oder so schon 1000,--€ selbst bezahlen.
ich: ja aber das sind doch ihre wohnungen und nicht unsere..???? unsure.gif

meine schwiegermutter hat im moment auch eine leerstehende eigentumswohnung, da muss sie auch die betriebskosten selbst zahlen.

oder irre ich mich?

lg
yvonne
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Hallo,

ich würde Druck machen!

Nachforderungen 2007 verjähren ja mit dem 31.12.2008 (sind verjährt).

Wie das mit dem Anspruch auf Rückzahlungen ist, kann sicherlich nur ein RA (evtl. vom Mieterverein) sagen. Falls eine Rechtschutzversicherung besteht: SOFORT anrufen!

Ich würde nochmals der Verwaltung eine Frist setzen mit dem Hinweis, dass der nächste Brief von Jemandem kommen wird, der etwas mehr von der Materie versteht.

Dass sollte denen Beine machen. Denn die Kosten wird die Verwaltung dann möglicherweise zusätzlich bezahlen dürfen.

Gruß

Highlander
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