Hallo und Hellau. Wenn man einen Firmenwagen von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt. Wird dann 1 % des Autokaufpreises auf das Bruttogehatl aufgeschlagen, und somit auch komplett versteuert ? Grüße
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Valentine
Ein Dienstwagen ist ein "geldwerter Vorteil", du brauchst dir kein eigenes AutoWikipedia dazu sagt!
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ulrikeDabei seit: 18.12.04 407 Beiträge
1 % des Bruttolistenneupreises werden tatsächlich deinem Bruttogehalt zugeschlagen, um den geldwerten Vorteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterwerfen zu können. Solltest du nicht direkt neben deiner Arbeitsstelle wohnen, kommen zu dem 1 % pro Monat für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte noch 0,03 % des Bruttolistenneupreises x Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte dazu. Dein Arbeitgeber kann dir aber die Entfernungspauschale, wie allen anderen Arbeitnehmern auch, erstatten. Rechnung sieht also wie folgt aus (z.B. Neupreis EUR 10.000,--, Entfernung 10 km) pro Monat geldwerter Vorteil 1 % von EUR 10.000,-- EUR 100,-- 0,03 % v. EUR 10.000,-- x 10 EUR 30,-- Zwischensumme EUR 130,-- ./. Entfernungspauschale 10 km x 15 Tage x EUR 0,30/km EUR 45,--
in diesem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig EUR 85,--.
Zahlt dein Arbeitgeber die Entfernungspauschale nicht, versteuerst du EUR 130,-- pro Monat, kannst aber die Entfernungspauschale mit den üblichen 230 Tagen pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) in deiner Steuererklärung geltend machen. Auf deiner Gehaltsabrechnung findest du die EUR 130,-- oder EUR 85,-- beim Bruttogehalt und in voller Höhe als Abzug.
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