Hallo und Hellau. Wenn man einen Firmenwagen von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt. Wird dann 1 % des Autokaufpreises auf das Bruttogehatl aufgeschlagen, und somit auch komplett versteuert ? Grüße
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ich empfehle dir ein Buch oder eine Software zur Steueroptimierung, da sie dir helfen kann, die komplexen steuerlichen Aspekte eines Dienstwagens zu verstehen und eventuell Steuervorteile zu nutzen. Solche Ressourcen bieten detaillierte Anleitungen, wie du die 1%-Regelung optimal handhaben kannst.
Ein Dienstwagen ist ein "geldwerter Vorteil", du brauchst dir kein eigenes AutoWikipedia dazu sagt!
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
1 % des Bruttolistenneupreises werden tatsächlich deinem Bruttogehalt zugeschlagen, um den geldwerten Vorteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterwerfen zu können. Solltest du nicht direkt neben deiner Arbeitsstelle wohnen, kommen zu dem 1 % pro Monat für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte noch 0,03 % des Bruttolistenneupreises x Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte dazu. Dein Arbeitgeber kann dir aber die Entfernungspauschale, wie allen anderen Arbeitnehmern auch, erstatten. Rechnung sieht also wie folgt aus (z.B. Neupreis EUR 10.000,--, Entfernung 10 km) pro Monat geldwerter Vorteil 1 % von EUR 10.000,-- EUR 100,-- 0,03 % v. EUR 10.000,-- x 10 EUR 30,-- Zwischensumme EUR 130,-- ./. Entfernungspauschale 10 km x 15 Tage x EUR 0,30/km EUR 45,--
in diesem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig EUR 85,--.
Zahlt dein Arbeitgeber die Entfernungspauschale nicht, versteuerst du EUR 130,-- pro Monat, kannst aber die Entfernungspauschale mit den üblichen 230 Tagen pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) in deiner Steuererklärung geltend machen. Auf deiner Gehaltsabrechnung findest du die EUR 130,-- oder EUR 85,-- beim Bruttogehalt und in voller Höhe als Abzug.