bulli, falls du das Anfangsposting gelesen hast, da stand, dass das Bad deutliche Gebrauchsspuren hat. Nach 25 Jahren durchaus verständlich.
Natürlich kann man sich auch mit einem
Waschbecken die
Zähne putzen, das zB Sprünge hat, eine Badewanne/Duschtasse tut es dann wohl auch noch, wenn sie nicht mehr so aussieht, wie aus dem Baumarkt.
Wie du auch in einem meiner vorigen Postings gelesen haben könntest, habe ich darauf hingewiesen, dass Schönheitserneuerungen nicht vom Vermieter getragen werden und dass alles nur in Absprache mit der Vermieterin geschehen darf.
Dass in einem § nicht genau die Situation steht, die man grade vor sich hat, ist wohl klar, oder?
Aber ich versuchs nochmal kleinschrittiger.
Zitat |
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.... |
Heißt übersetzt: Wenn man einzieht, muss die Wohnung bewohnbar sein. Reparaturen, die dazu dienen, dass der Wert der Wohnung erhalten bleibt (eben Renovierungsarbeiten, die alle paar Jahre standartmäßig anfallen) oder die notwendig sind, weil sonst Schäden eintreten (angerostete Rohre erneuern) sind vom Vermieter zu bezahlen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Bad nach 25 Jahren Benutzung einfach "abgewohnt" ist und allein durch diese Benutzung deutlich an Wert verloren hat.
Das wäre also ein Fall von "Reparatur, die den Wert der Wohnung erhält".
Diese Reparaturen sind vom Vermieter in Auftrag zu geben und von ihm zu bezahlen - du hast ja selbst schon gesagt - es ist seine Hütte.
Natürlich kann zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgesprochen werden, dass der Mieter die Reparatur in Auftrag gibt und sie durchführen lässt - der Vermieter im Gegenzug die Kosten trägt.
Die Kosten dürfen aber eben nicht exorbitant hoch sein, sonder müssen sich im Rahmen halten. Sonst ist der Vermieter berechtigt, nur die KOsten bis zu dem Betrag, der "angemessen" wäre, zu übernehmen und der Rest (= tatsächliche Kosten - "angemessene" Kosten") müsste der Mieter zahlen.
Ausnahme:
Der Mieter hat die Sache mutwillig zerstört (ist mit dem Vorschlaghammer durchs Bad geturnt) oder die Reparatur war völlig unnötig.
Deshalb: Mit der Vermieterin sprechen, eventuell mal beim Mieterschutzbund nachfragen, welche Beträge da denn so angemessen sind, bzw. wieviel man für eine Badrenovierung kalkuliert und auf jeden Fall die Reparaturen durch Fachbetriebe durchführen lassen (die dann für eventuelle Fehler selbst haften würden).