Bad renovieren in Mietwohnung

Hallo liebes Forum,
seit ca. 12 Jahren wohne ich in einer Mietwohnung, keine Probleme, keine Ansprüche, alles o.k.
Mein Bad ist ca. 25 Jahre alt, häßliche Fliesen, Gebrauchsspuren überall.
Wie geht man dieses Thema am besten an, für die Renovierung hätte ich einen Halbprofi, d. h. geschlunzt wird (hoffentlich) nicht.
Wer zahlt was, um wieviel kann die Miete erhöht werden, kann meine Vermieterin (Rentnerin) die Baustoffe absetzen?
Danke für Eure Tipps!

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Diese selbstklebenden Fliesenaufkleber sind ideal, um alte und hässliche Fliesen schnell und kostengünstig zu renovieren. Du kannst damit deinem Bad ein neues Aussehen verleihen, ohne umfangreiche Bauarbeiten durchführen zu müssen.

QUCUMER 20 Stück Fliesenaufkleber direkt bei Amazon entdecken! [Anzeige]

Als erstes würd ich das mit der Vermieterin abklären. Auch wegen der Kosten.

Auch wird sie evtl. eine Rechnung brauchen, da man (wenn ich nicht falsch informiert bin) nur die Arbeitszeit absetzen kann.

"Halbprofi" hört sich gut an... :blink: aber Halb ist nun mal nicht ganz! Also vorsicht! Immerhin zeigt dein "hoffentlich", dass du dir nicht sicher bist... und eine Nacharbeit vom Fachmann kann auch teuer werden. Immerhin können Schwarzarbeiter inzwischen auch für "Pfusch am Bau" verklagt werden, aber trotzdem ein heißes Eisen!

Wie das mit einer evtl. Mieterhöhung ist kann ich dir nicht sagen!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Die Renovierung eines Bades, die nicht nur "Verschönerung" sondern "Substanzerhaltung", bzw Beseitigung von gebrauchstypischen Abnutzungsspuren ist, ist Vermietersache und hat auch vom Vermieter gezahlt zu werden.

Natürlich kann der Vermieter es seinem Mieter übertragen, den Umbau zu organisieren (weil man als Vermieter zB nicht vor Ort ist, sich nicht kümmern will, alt und gebrechlich ist). Allerdings muss er dann die Kosten erstatten.
Als Mieter sollte man aber aufpassen, dass man alles mit offziellen Rechnungen belegen kann und die Kosten im Rahmen halten.
Also keine teuren extra angefertigten Fliesen aus Nepal-Marmor ;)

Wenn du sowas mit deiner Vermieterin austüfteln willst, lass es dir schriftlich von ihr bestätigen. Damit ihr euch nachher nicht streiten müsst.

Wie die steuerliche Absetzbarkeit (ob man Arbeitskosten oder nur Materialkosten absetzen kann), weiß ich erhlich gesagt nicht, das ist allerdings auch nicht dein Problem.

Nochmal: Es ist Sache des Vermieters, das Mietobjekt in einem guten Zustand zu erhalten. Dazu zählen auch Renovierungsarbeiten, sprich Badrenovieren nach 25 Jahren Gebrauch fällt darunter.


Wegen der Frage zur Mieterhöhung: Da fragst du am Besten mal bei deinem örtlichen Mieterverein nach (Google mal nach Mieterschutzbund)

Bearbeitet von Cambria am 10.03.2009 19:55:08
Gefällt dir dieser Beitrag?
wir haben auch unser bad "renoviert bekommen" naja.
wir hatten selber gefliest, als die neue wanne und wc drinnen wahren, sagte unser vermieter nun muß aber wiedergefliest werden, auf eigne kosten.
haben wir natürlich auch gemacht.
Gefällt dir dieser Beitrag?
... nach meinem, bescheidenen Wissen in Wohnrechtsfragen, gilt eine Mietwohnung 10 Jahre nach der Renovierung/Sanierung (wie auch immer) als abgewohnt. Somit sind alle renovierungsrelevanten Teile (im gegenseitigen Einvernehmen von Mieter und Vermieter) gegebenenfalls zu erneuern (falls gewünscht) und das ohne Umlegung der Kosten, da es sich dabei lediglich um eine Werterhaltung handelt.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Du von Deinem Vermieter, statt einer, bisher gehabten Badewanne, einen Whirlpool verlangen würdest, das zählt dann als Modernisierung zur Erhöhung der "Lebensqualität" und ist somit kostenpflichtig, im Sinne einer Mieterhöhungvon maximal 11% der Gesamtkosten der Renovierung auf die Jahresmiete, allerdings nur solang Du da wohnst...
Gefällt dir dieser Beitrag?
ich würde das auch abklären mit der vermieterin selbst wenn sie schon rentnerin ist. so nen altes hässliches bad kann man ja nicht mögen. da enkt man , man wohnt in den 70igern ....es sei man steht drauf.
und wenn das ein bekannter macht der halbprofi ist , naja am ende muss es die vermieterin abnehmen und wenn es ihr nicht passt , ist es vielleicht umsonst. von daher vorher alles abklären. ansonsten wenn die sich querstellt , wird es zeit für ein umzug :lol:
Gefällt dir dieser Beitrag?
zuerst einmal wenn du dein bad renovieren möchtest weil es dir nicht mehr gefällt hast du zum einen eine erlaubnis beim eigentümer dafür zu holen. das bad ist in diesem zustand sein eigentum was du nur gemietet hast!
wenn er das frei gibt heisst das noch klange nicht das er auch zahlen muss wie ich hier so las. es gibt dafür keine rechtliche regelung! du hast evtl. die chance die miete deswegen um ein paar prozent zu reduzieren, aber mehr nicht.
es gab schon klagen deswegen weil mieter eigenmächtig solche umbauten machten, auch wenn diese klagen nur dazu da sind um die kautionsrückzahlung zu mindern.

also musst du den logischen weg nehmen, frag den vermieter einfach mal nett und freundlich das du gern das bad auf den heutigen stand der dinge bringen würdest und wie man die kosten aufteilt. wenn man ein bad nach über 25 jahren renoviert sollte man direkt die rohrleitungen austauschen. somit erhöht sich auch der preis der renovierung.

absetzen kann er alle materialen die zur erhaltung der immobilie nützlich sind, ob es nun 20m² fliesen sind oder ein paket schrauben.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat
es gibt dafür keine rechtliche regelung!


Andere Ansicht: Das Gesetz. BGB

Zitat
...Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten....



BGB

Zitat
Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.


Bearbeitet von Cambria am 12.03.2009 14:00:41
Gefällt dir dieser Beitrag?
Es geht vor allem um den "vertragsgemäßen Gebrauch". Für das Band bedeutet das, dass in der Dusche geduscht werden kann, in der Badewanne gebadet etc. Es muss sichergestellt sein, dass der Gebrauch, wie im Mietvertrag angegeben, möglich ist. Wenn nicht, sind das Mängel, und zur Beseitigung von Mängeln ist der Vermieter verpflichtet. Ob das Bad alt und hässlich ist, ist erst einmal nicht ausschlaggebend.

Wichtig wäre natürlich zu wissen, wie stark mitgenommen das Bad ist und ob allein dadurch schon der Gebrauch eingeschränkt ist. Alles andere ist Verhandlungssache, und dabei ist man auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Eine mögliche Argumentation wäre: "Wir renovieren jetzt, was Sie, falls wir ausziehen sollten, ohnehin machen müssten, weil so die Wohnung nicht neu zu vermieten ist. Wenn wir uns die Kosten teilen, haben sowohl wir als auch Sie was davon."

Viele Vermieter lassen sich ja auch darauf ein!

Viel Glück, Bienenstich :)
Gefällt dir dieser Beitrag?
cambia, mal angenommen die alte vermieterin will nun das haus den sohn vererben und der plant eh diese etage zu einer wohnung zu machen. warum soll sie dann in aller welt nun ein neues bad zahlen was nur unschön aussieht aber vol funktionstüchtig ist!?
deine beiden § sagen nicht aus das ich als mieter sowas einfach neu gestalten kann und der eigentümer die kosten trägt! es ist seine immobilie und als mieter hast du eben nur ein nutzungsrecht, nicht mehr und nicht weniger!
wem das bad o.ä. nicht gefällt kann sich ja eine passende wohnung suchen.

sollte eine verletzungsgefahr z.b. durch fliesenbruch vorhanden sein sieht es anders aus!
versicherungen lassen seid 10 jahren lieber ne charge der fliese von 1982 auflegen und zahlen dafür 300€ wie ein komplettes bad zu zahlen. es muss ein stimmiges allgemeinbild widerhergestellt werden und mehr nicht!

es geht ja noch weiter, sie sagt ja dazu und ein bekannter des mieters legt mal eben neue rohre und 6 monate später ist ein rohrbruch da. der versicherung sagt man dann auch noch wahrheitsgemäss dass das bad erst vor 6 monaten neu gemacht wurde und schon sitzt du als eigentümer auf den kosten da es kein fachbetrieb war.

meine mutter wohnt in einer genossenschaftswohnung, ihr hab ich das bad noch fliesen können vor 4 jahren und heut lassen sie nur noch fachbetriebe zu. sie stellen das material (sehr gutes!), aber den arbeitslohn (nur mit rechnung, die wollen sie sehen) nicht! der mieter will ein schönes bad haben! sie sanieren die wohnungen nur nach auszug langfristiger mieter da diese auf ein alten stand sind!
das würden sie bestimmt nich so händeln wenn deine § genau das bestätigen was du denkst ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
bulli, falls du das Anfangsposting gelesen hast, da stand, dass das Bad deutliche Gebrauchsspuren hat. Nach 25 Jahren durchaus verständlich.
Natürlich kann man sich auch mit einem Waschbecken die Zähne putzen, das zB Sprünge hat, eine Badewanne/Duschtasse tut es dann wohl auch noch, wenn sie nicht mehr so aussieht, wie aus dem Baumarkt.

Wie du auch in einem meiner vorigen Postings gelesen haben könntest, habe ich darauf hingewiesen, dass Schönheitserneuerungen nicht vom Vermieter getragen werden und dass alles nur in Absprache mit der Vermieterin geschehen darf.

Dass in einem § nicht genau die Situation steht, die man grade vor sich hat, ist wohl klar, oder?
Aber ich versuchs nochmal kleinschrittiger.

Zitat
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten....


Heißt übersetzt: Wenn man einzieht, muss die Wohnung bewohnbar sein. Reparaturen, die dazu dienen, dass der Wert der Wohnung erhalten bleibt (eben Renovierungsarbeiten, die alle paar Jahre standartmäßig anfallen) oder die notwendig sind, weil sonst Schäden eintreten (angerostete Rohre erneuern) sind vom Vermieter zu bezahlen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Bad nach 25 Jahren Benutzung einfach "abgewohnt" ist und allein durch diese Benutzung deutlich an Wert verloren hat.
Das wäre also ein Fall von "Reparatur, die den Wert der Wohnung erhält".

Diese Reparaturen sind vom Vermieter in Auftrag zu geben und von ihm zu bezahlen - du hast ja selbst schon gesagt - es ist seine Hütte.
Natürlich kann zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgesprochen werden, dass der Mieter die Reparatur in Auftrag gibt und sie durchführen lässt - der Vermieter im Gegenzug die Kosten trägt.

Die Kosten dürfen aber eben nicht exorbitant hoch sein, sonder müssen sich im Rahmen halten. Sonst ist der Vermieter berechtigt, nur die KOsten bis zu dem Betrag, der "angemessen" wäre, zu übernehmen und der Rest (= tatsächliche Kosten - "angemessene" Kosten") müsste der Mieter zahlen.

Ausnahme:
Der Mieter hat die Sache mutwillig zerstört (ist mit dem Vorschlaghammer durchs Bad geturnt) oder die Reparatur war völlig unnötig.

Deshalb: Mit der Vermieterin sprechen, eventuell mal beim Mieterschutzbund nachfragen, welche Beträge da denn so angemessen sind, bzw. wieviel man für eine Badrenovierung kalkuliert und auf jeden Fall die Reparaturen durch Fachbetriebe durchführen lassen (die dann für eventuelle Fehler selbst haften würden).
Gefällt dir dieser Beitrag?
psst weder kupfer noch die alten bleileitungen rosten ;)

ich schaue mir eine wohnung an, begute achte alles und miete sie, dann hab ich mich mit den derzeiten zustand der wohnung einverstanden erklärt!
wenn ich eine wohnung 10 jahre bewohne und das bad sieht nur unschön aus, also wanne etc ist matt und die fliesen sind nicht so toll wie im sanierten bau gegenüber dann liegt kein grund vor das ich als vermieter das bad saniere! wenn ich das tue, dann stecke ich da 4-10.000€ (oder mehr wenn es probleme mit den rohranschlüssen zu den steigeleitungen gibt) rein und muss die miete dementsprechend erhöhen!

ich hatte im letzen jahr eine renovierung einer bewohnten wohnung, dort hab ich auch mein werkzeug ausgewaschen und dabei das bad mit geputzt. waschbecken und duschwanne sahen danach wesendlich schöner aus.
emalie bleibt normalerweise sehr lange glänzend wenn man sie richtig und oft genug putzt! dito die fliesen da die glasiert sind.

Bearbeitet von Bulli-SH am 12.03.2009 17:00:44
Gefällt dir dieser Beitrag?
Cambia, ich fürchte, dass du da zu optimistisch bist. Wir hatten einen ähnlichen Fall in einer alten Wohnung und haben uns detailliert beim Mieterbund beraten lassen.

Dort wurde uns zum Beispiel zu alten Fenstern, die stellenweise bereits milchig waren, in die manchmal Kondenswasser lief und deren Griffe nur mit sehr viel Druck schlossen, gesagt: Solange man durch die Fenster gucken kann, es nicht extrem zieht oder Feuchtigkeit in unzumutbarem Maße in das Zimmer dringt (die Fenster also keine Mängel im Gebrauch haben) haben wir keinen Anspruch auf Renovierung.

Ähnliches galt auch für den PVC Boden in der Küche, der extrem abgelaufen und an einigen Stellen durchgelaufen war (vor allem von den Mietern vor uns). Auch da hatten wir keinen Anspruch.

Seitdem kläre sich solche Sachen immer vor Einzug ... (wäre ohnehin schlauer gewesen, ich weiß) und stelle mich darauf ein, nach einigen Jahren anfallende Renovierungen selber zu tragen. Wenn ich doch einen kulanten Vermieter haben sollte, dem seine Mietsache am Herzen liegt (denn schließlich geht es ja, da hast du recht, um Werterhaltung!) - umso besser.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage