Die Unterschiede der Sachverständigen
Aus aktuellem Anlass nutze ich mal die Möglichkeit Euch hier ein wenig über die doch gravierenden Unterschiede bei der Wahl eines Sachverständigen aufzuklären.
Wir nehmen mal als Beispiel einen arbeitslosen Hilfsarbeiter (gegen die ich nix habe !!) der privat ein wenig an PKW´s schraubt. Wir gehen davon aus, das er Möglichkeiten sucht wie er als Sachverständiger für Kfz Geld verdienen kann.
1. Der Sachverständige
Dieser Titel ist nicht gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter macht einfach Werbung und setzt günstige Preise ein. Dann kann er lt. Gesetz Schäden am Kfz begutachten.
Es ist nicht strafbar. Er haftet natürlich auch für Falschaussagen, aber die kann man im Kleingedruckten ziemlich einschränken.
2. Der anerkannte Sachverständiger
Dieser Titel ist nicht gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter hat bereits ein Gutachten gemacht, worauf die Versicherung den Schaden am Kfz bezahlt hat. Damit wurde sein Gutachten von dieser einer Versicherung anerkannt und er darf sich fortan "Anerkannter Sachverständiger" benennen.
Es ist nicht strafbar. Er haftet natürlich auch für Falschaussagen, aber die kann man im Kleingedruckten ziemlich einschränken.
3. Der öbuv Sachverständige
Dieser Titel ist gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter macht eine Ausbildung im Kfz-Handwerk. Nach einer Zeit als Geselle macht er eine weitere Ausbildung zum Meister. Während der ganzen Zeit beschäftigt er sich in ganz besonderem Maße mit allem zum Thema Kfz. Er besucht Seminare und Weiterbildungen, liest Fachliteratur und kennt sich daher in besonderem Maße im Kfz - Handwerk aus.
Nach diesen 10 Jahren führt er zwischenzeitlich einen eigenen Betrieb und beantragt daher die Bestellung als öbuv. Sachverständiger.
Seine zuständige Handwerkskammer (HWK) nimmt diesen Antrag entgegen und prüft zunächst, ob ein Bedarf an Sachverständigen besteht. Anschließend prüft sie, ob der Bewerber zwischen 30 und 65 Jahre alt ist, die persönliche Eignung besitzt, über eine besondere Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse) hat, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, und viele andere Sachen.
Die HWK prüft seinen Antrag in allen Einzelheiten und lädt den Antragsteller zu einer Prüfung ein, bei dem ihm Fragen zu seinem jeweiligen Fachgebiet gestellt wird, aber auch zu verschiedenen Rechtsfragen und seinem persönlichem Umfeld. Nach einer weiteren Überlegung liegt die Entscheidung bei der HWK ob der Bewerber eine überdurchschnittliche Qualifikation für die Tätigkeit eines öbuv. Sachverständigen aufweist.
Bei der Vereidigung heißt es:
"Sie schwören, daß Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei. persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfülle, Ihre Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden."
Die Antwort lautet: "Ich schwöre es (, so war mir Gott helfe)"
Der Sachverständige haftet insgesamt für Falschaussagen, diese können auch nicht über das Kleingedruckte eingeschränkt werden. Allerdings ist der öbuv. Sachverständige in rechtlicher Hinsicht sozusagen einem Richter gleichgestellt. So das Mutwilligkeit und grobe Fahrlässigkeit die hauptsächlichen Angriffspunkte sind.
Durch die ständige Weiterbildung und regelmäßige Mitteilung an die HWK soll gewährleistet sein, das die überdurchschnittliche Qualifikation weiter erhalten bleibt.
LG
Master of Stone
Aus aktuellem Anlass nutze ich mal die Möglichkeit Euch hier ein wenig über die doch gravierenden Unterschiede bei der Wahl eines Sachverständigen aufzuklären.
Wir nehmen mal als Beispiel einen arbeitslosen Hilfsarbeiter (gegen die ich nix habe !!) der privat ein wenig an PKW´s schraubt. Wir gehen davon aus, das er Möglichkeiten sucht wie er als Sachverständiger für Kfz Geld verdienen kann.
1. Der Sachverständige
Dieser Titel ist nicht gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter macht einfach Werbung und setzt günstige Preise ein. Dann kann er lt. Gesetz Schäden am Kfz begutachten.
Es ist nicht strafbar. Er haftet natürlich auch für Falschaussagen, aber die kann man im Kleingedruckten ziemlich einschränken.
2. Der anerkannte Sachverständiger
Dieser Titel ist nicht gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter hat bereits ein Gutachten gemacht, worauf die Versicherung den Schaden am Kfz bezahlt hat. Damit wurde sein Gutachten von dieser einer Versicherung anerkannt und er darf sich fortan "Anerkannter Sachverständiger" benennen.
Es ist nicht strafbar. Er haftet natürlich auch für Falschaussagen, aber die kann man im Kleingedruckten ziemlich einschränken.
3. Der öbuv Sachverständige
Dieser Titel ist gesetzlich geschützt.
Unser Hilfsarbeiter macht eine Ausbildung im Kfz-Handwerk. Nach einer Zeit als Geselle macht er eine weitere Ausbildung zum Meister. Während der ganzen Zeit beschäftigt er sich in ganz besonderem Maße mit allem zum Thema Kfz. Er besucht Seminare und Weiterbildungen, liest Fachliteratur und kennt sich daher in besonderem Maße im Kfz - Handwerk aus.
Nach diesen 10 Jahren führt er zwischenzeitlich einen eigenen Betrieb und beantragt daher die Bestellung als öbuv. Sachverständiger.
Seine zuständige Handwerkskammer (HWK) nimmt diesen Antrag entgegen und prüft zunächst, ob ein Bedarf an Sachverständigen besteht. Anschließend prüft sie, ob der Bewerber zwischen 30 und 65 Jahre alt ist, die persönliche Eignung besitzt, über eine besondere Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse) hat, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, und viele andere Sachen.
Die HWK prüft seinen Antrag in allen Einzelheiten und lädt den Antragsteller zu einer Prüfung ein, bei dem ihm Fragen zu seinem jeweiligen Fachgebiet gestellt wird, aber auch zu verschiedenen Rechtsfragen und seinem persönlichem Umfeld. Nach einer weiteren Überlegung liegt die Entscheidung bei der HWK ob der Bewerber eine überdurchschnittliche Qualifikation für die Tätigkeit eines öbuv. Sachverständigen aufweist.
Bei der Vereidigung heißt es:
"Sie schwören, daß Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei. persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfülle, Ihre Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden."
Die Antwort lautet: "Ich schwöre es (, so war mir Gott helfe)"
Der Sachverständige haftet insgesamt für Falschaussagen, diese können auch nicht über das Kleingedruckte eingeschränkt werden. Allerdings ist der öbuv. Sachverständige in rechtlicher Hinsicht sozusagen einem Richter gleichgestellt. So das Mutwilligkeit und grobe Fahrlässigkeit die hauptsächlichen Angriffspunkte sind.
Durch die ständige Weiterbildung und regelmäßige Mitteilung an die HWK soll gewährleistet sein, das die überdurchschnittliche Qualifikation weiter erhalten bleibt.
LG
Master of Stone