Tropfender Wasserhahn: Mietersache???

In: Wohnen
Hallo

Mein Ex-Vermieter (Mietende ist 08/09) hat uns jetzt geschrieben, daß der Wasserhahn für die WaMa im Waschkeller etwas tropft, und wir das doch noch vor Mietende reparieren oder auf unsere Kosten regeln sollen.

Jetzt frag ich mich aber, ob das tatsächlich unser Bier ist? Weil ich denk mir, der gehört doch zur Hausinstallation, und die ist Vermietersache.

Gibts da ne Regelung, die ich dem Vermieter sagen kann, oder muß ich das tatsächlich selbst reparieren lassen?
In dem Fall kann man nur raten, Mietvertrag durchlesen. Normalerweise sind solche Reparaturen Vermietersache. Es sei denn im Mietvertrag ist das anders geregelt.
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Hallo,

das würde (falls in Eurem Mietvertrag geregelt) unter die Schönheitsreparaturen fallen, da das unter natürlichem Verschleiss fallen dürfte (hatte das gleiche auch gerade mit meinem Vermieter durchgemacht).
Der Gesetzgeber hat in seiner Weisheit beschlossen, dass Du als Mieter maximal 80 Euro pro Einzelfall und ich glaube 10% der Nettojahreskaltmiete in einem Jahr für Schönheitsreparaturen aufwenden musst. Alles, was darüberhinaus geht muss der Vermieter tragen.
Laut meinem Rechtsanwalt geht es sogar soweit, dass Du die Rechnung voll tragen müsstest, wenn sie auf 80 Euro lautet, bei 80,01 Euro trägt der Vermieter die komplette Rechnung allein. Aber dies ist ohne Gewähr!
Wie Sparfuchs schon sagte, schau mal in den Mietvertrag, was dort geregelt ist, insbesondere was die Betragshöhen angeht. Wenn dort höhere Beträge stehen als von Gesetzgeber vorgesehen, könnte der entsprechende Passus unwirksam sein. Aber auch hier würde ich jemanden fragen, der Ahnung davon hat.
Wenn was unklar ist und Du hast Rechtsschutz, dort anrufen. Oder den deutschen Mieterbund fragen, falls möglich.

Gruß

Highlander
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Frage: Hast Du den Wasserhahn, während Deines Mietverhältnisses genutzt?

Falls ja, dann sehe ich nur zwei Möglichkeiten...

M1.) Nimm Dir ´ne Zange und dreh das Ding richtig, wirklich richtig fest zu ,so daß nichts mehr tropft... (nicht ganz legal, aber auch nicht strafbar)...

M2.) Bestell ´nen Klempner und laß es (mit Kostenvoranschlag, mgl. über dem Schönheitsreperaturbetrag) in Ordnung bringen und stell dem Vermieter die Kosten in Rechnung.
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Klar, an dem Ding hing die Waschmaschine. Und wenn ein Nachmieter kommt, dann hängt da wieder eine dran. Dann macht aber auch das bissl Tropfen nichts. Weil die WaMa ja dicht macht.

Werd mal im Vertrag nachblättern was da steht.
Und ansonsten, so ne Dichtung kost nicht die Welt. Werd mal mit nem Bild von dem Hahn im Baumarkt meines Vertrauens vorstellig werden, und mir den Dichtring aushändigen lassen. Sollten Centbeträge sein. Und das Austauschen sollt auch nicht so schlimm sein. Wasser abstellen, aufschrauben, Dichtung tauschen, reinschrauben, und Wasser wieder anstellen...
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Vielleicht muß der Hahn auch nur mal entkalkt werden? Bei mir reichte schon entkalken aus und das Ding tropfte nicht mehr... (da hätte auch eine neue Dichtung nix genützt, sagte "mein" Fachmann, ob's stimmt, kann ich nicht sagen)
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Zitat (Wyvern, 24.08.2009)
Und ansonsten, so ne Dichtung kost nicht die Welt. Werd mal mit nem Bild von dem Hahn im Baumarkt meines Vertrauens vorstellig werden, und mir den Dichtring aushändigen lassen. Sollten Centbeträge sein. Und das Austauschen sollt auch nicht so schlimm sein. Wasser abstellen, aufschrauben, Dichtung tauschen, reinschrauben, und Wasser wieder anstellen...

Das wär meine erste Handlung gewesen, neue Dichtung rein-fertig.
Wegen solch einer Kleinigkeit mach ich mir keine Gedanken.

Zitat
Und wenn ein Nachmieter kommt, dann hängt da wieder eine dran. Dann macht aber auch das bissl Tropfen nichts. Weil die WaMa ja dicht macht.


Wenn das so ist, könnte man je gleich auf den Wasserhahn verzichten biggrin.gif
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Zitat (Wyvern, 24.08.2009)
Jetzt frag ich mich aber, ob das tatsächlich unser Bier ist? Weil ich denk mir, der gehört doch zur Hausinstallation, und die ist Vermietersache.

Wenn der Wasserhahn "für die Allgemeinheit" ist, dann ist die Hausgemeinschaft dafür zuständig. Ist allerdings für jede Wohneinheit ein eigener Wasserhahn installiert, so ist es Sondereigentum, jeder Wasserhahn gehört zur jeweiligen Wohnung.

Wenn der Wasserhahn zum "Sondereigentum" gehört, kommt's auf den Mietvertrag an, was da zum Thema Schönheitsreparaturen steht.
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Bevor ich jetzt nen neuen Thread aufmache hab ich nochmal ne Frage zu so ner Wohnungsübergabe.
Wenn im Mietvertrag steht, Wohnung ist bei Auszug zu streichen, und Besenrein zu übergeben - darf der Vermieter verlangen, daß man die Fenster auch noch putzt?
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Wir haben unsere alte Wohnung besenrein, ohne Streichen übergeben, allerdings hat Frauchen die Fensterrahmen und die Scheiben nochmals abgewicht, aber Fensterputzen war das nicht wirklich.

Der Vermieter läßt die Wohnung vor einen Neubezug sicherlich noch mal renovieren, also halte ich Fensterputzen für überflüssig.

Falls Du auch das Streichen lassen willst, suche Schimmelflecke in den Räumen und laß diese im Übergabeprotoll vermerken, so kann der Vermieter, später beim Nachmieter nicht sagen, daß er den Schimmel nicht gesehen habe, da der Vormieter die Flecken überstrichen hat...
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Zitat (Wyvern, 31.08.2009)
Bevor ich jetzt nen neuen Thread aufmache hab ich nochmal ne Frage zu so ner Wohnungsübergabe.
Wenn im Mietvertrag steht, Wohnung ist bei Auszug zu streichen, und Besenrein zu übergeben - darf der Vermieter verlangen, daß man die Fenster auch noch putzt?

Es gibt mittlerweile Urteile das man noch nicht mal streichen muss. Aber schau doch mal
hier. Also wenn bei mir mal was tropft ruf ich den Vermieter an, der kommt in der Regel noch am gleichen Tag und richtet es.
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Hmmm, unter LINK steht:

Zitat
Eine "besenreine Übergabe" bedeutet nicht, dass auch die Fenster zu putzen sind. AG Schleiden (AZ: 2 C 258/99).


Ich glaub, da werd ich den Ex-Vermieter mal drauf ansprechen.
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