Mein Genosse Wahlkandidat der SPD meint: “Leider komme ich auch zu keinem anderen Bewertungsergebnis"
So wird von der SPD die Übertragung unten stehender Maßnahmen in b e f r i s t e t e Individual-Arbeitsverhältnisse, also sozusagen auf "privatrechtlicher" Grundlage als normgerecht und zulässig bewertet.
Konkret für die Verfolgungsbehörde Arbeitsamt in folgender Hinsicht:
Auch der hier vormals stehende Text wurde gelöscht, da er der Publikation “Illegale Beschäftigung in der Europäischen Union – Gewerkschaftliche und staatliche Handlungsmöglichkeiten” entnommen wurde, ergo also entweder die Quellenangabe fehlte bzw. der Text als eigener ausgegeben wurde.
Bearbeitet von Bücherwurm am 15.09.2009 14:04:53
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Whistleblowing-Handbuch könnte dir dabei helfen, mehr über rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzmöglichkeiten für informelle Arbeitsverhältnisse zu erfahren. Es dient als Leitfaden für sichere und effektive Meldungen von Missständen und trägt dazu bei, mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu schaffen.
aaaaaha! na dann bin ich wiede etwas schlauer. danke euch beiden. :wub: :wub:
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Hallo Cambria!
Weist Du wer bei der Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt, oder? (siehe meinen Eingangstext!)
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Ja natürlich weiß ich das. Ich sehe nur dein Problem hier grade nicht, wenn du so darauf abfährst, dass es b e f r i s t e t e Angestellte sind, die hier Ermittlungstätigkeiten ausüben.
Erklär mir erstmal dein Problem genauer als nur mit Ein-Satz-Aussagen und unhilfreichen Gegenfragen, dann kann ich darauf vielleicht auch eingehen.
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Hi!
Du weist also staatsanwaltliche Ermittler sind u.a. Polizeibeamte. Die Ermittler der Verfolgungsbehörde Arbeitsamt bez. illegaler Ausländerbeschäftigung, Missbrauch von Fördergeldern u.a.m. sind den Ermittlern der Staatsanwaltschaft grundsätzlich gleichgestellt. (außer Verhaftungen/Festnahmen). Diese Ermittlungspersonen haben "Eingriffsbefugnisse" und können dem Betroffenen ein tun oder unterlassen aufgeben. (z.B. siehe Aufzählungszeichen meines Anfangstextes). Ergo, mein Problem betreffend zur Gleichstellung, müsste es dann ja auch Polizisten im Angestelltenverhältnis geben. Gibt es aber nicht. Erst recht nicht als b e f r i s t e t e Polizeivollzugsbedienstete.
lG
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Okay, scharf beobachtet. Aber welche Forderung leitest du nun daraus ab?
In Zukunft sollen der Staatsanwaltschaft gleichgestellte Ermittlungspersonen nur noch in Vollzeit arbeiten?
oder
In Zukunft soll es befristet beschäftigte Polizisten geben?
Um es mal gesetzespositivisitisch zu sehen: Als der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, andere als staatsanwaltliche Ermittlungspersonen einzusetzen, wird er sich über das Problem, dass das keine Beamten, sondern privatrechtlich angestellte Menschen sein können, bei deren Arbeitsverträgen zudem von der legalen Möglichkeit der Befristung gemacht worden sein könnte, sicher Gedanken gemacht haben.
Wo genau liegt dein Problem?
Es kann denjenigen, die von den befristet angestellten Hilfsleuten beim Beschäftigen von Schwarzarbeitern hops genommen wurden scheißegal sein, wie der Arbeitsvertrag der Ermittlungsperson aussieht - hat das irgendeinen Einfluss auf die Kompetenzen der Ermittlungsperson? Nein. hat es irgendeinen Einfluss auf die Strafbarkeit der aufgedeckten Handlungen? Nein.
Also nochmal: Wo genau liegt dein Problem?
Was willst du hier "whistleblowen"?
Und noch eine Frage, die mir grade kommt: Was hat das mit der SPD zu tun?
Bearbeitet von Cambria am 14.09.2009 21:26:46
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Eventuell nicht richtig gelesen und vielleicht nicht richtig verstanden!
Hier ein Beitrag zur besseren Erkenntnis.
Illegale Arbeitsverträge beim Arbeitsamt?
"..."
Text wegen fehlender Quellenangabe gelöscht, habe lediglich die Überschrift stehen gelassen (viell. möchte jemand nach diesem schon etwas älteren Text googlen...). Bitte Forumregeln und das Urheberrecht beachten! Danke! W.
Bearbeitet von Wecker am 15.09.2009 09:18:53
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smudo
ich finde, aalknie ist ein verdammt cooler nickname.
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Bücherwurm11.209 Beiträge Dabei seit: 08.02.05
Es sei die Frage gestattet, aalknie, was genau willst Du eigentlich loswerden, bzw. den Usern mitteilen? Aneinanderreihungen von Texten fremder Personen durchzogen von sicherlich einigen Sätzen von Dir bringen nur Fragen, aber nicht wirklich ein Verständnis für das Problem.
Ist Dir Unrecht zugestossen, bzw. hast Du das Gefühl dessen? Möchtest Du das Forum hieran teilhaben lassen? Dann erzähle Deine Geschichte, gerne auch im angemeldeten Bereich.
Oder möchtest Du ganz allgemein auf Ungerechtigkeiten in diesem Staat hinweisen? Das ist sicherlich ein hehres Anliegen und auch wirklich wichtig; müßte dann aber, in Deinem Falle, ein klitzekleines Bißchen stärker geordnet im Aufbau und der Abfolge des Geschehens daherkommen.
Oder wolltest Du einfach nur mal "Whistleblowing" bißchen bekannter machen?
BTW, "Whistleblowing", da kannst Du auch gleich mal alber aktiv einschreiten. Denn auf einer Seite (der m.-p-[abgekürzt] Seite), auf der sich auch Dein, bzw. der zum größten Teil auch hier gepostete Text befindet, steht rechts ein Logo, welches eigentlich garnicht geht.
Denn:
Zitat
Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen internationale Abkommen, die das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft oder die Umwelt bedrohen.
Quelle:wikipedia
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wurst
Öm,mal dummfrag?
Haben deine 2 Threads irgend was miteinander zu tun? :pfeifen:
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Oh verdammt, mit der Quellenangabe das ist eine untolerierbare Schwäche von mir. Im Flusse der Textezusammenstellung geht mir das immmer wieder aus dem Sinn. Soll nicht nochmal vorkommen.
Ich denke schon, dass mir Unrecht zugestossen ist. Leider auch andauernd. Man sucht eben nach Meinungen zu diesem Vorgang, auch in der Öffentlichkeit. Darum nochmal im Anschluss eine meiner -vorgefertigten- persönlichen Ansichten zu diesem Missbrauch.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der SPD ihr MdB und PSt. Rolf Schwanitz findet es in Ordnung, dass im b e f r i s t e t e n Individualarbeitsverhältnis zur aushilfsweisen Aufgabenbewältigung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung übertragen werden dürfen. Heißt es doch, Zitat: Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten haben die Arbeitsämter grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten.
Dieser Herr schreibt mir betreffend des nachfolgend vorgetragenen Falles "In der Sache selbst ist mir die Reaktion des Arbeitsamtes genauso unverständlich [...]. Ich habe deshalb in Ihrer Angelegenheit einen erneuten Vorstoß gegenüber dem Landesarbeitsamt vorgenommen”. Und nach vielmaligen zeitraubenden Nachfragen bezüglich des Ergebnisses des erneuten Vorstoßes kommt gleicher Herr der SPD zu der Einsicht “Leider komme ich auch zu keinem anderen Bewertungsergebnis”.
Was Unmoral angeht, total seriös!
Ich war in Befristung durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenermittlungen bezüglich der Verfolgung illegaler Beschäftigung beauftragt. Zu erledigen hatte ich (auch als Prüfungsleiter) Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen zusammen mit anderen Kollegen und auch als Einzelperson. Übertragen wurden mir auch die Aufgaben der Einarbeitung bzw. des Anlernens von Stammpersonal zur ordnungsgemäßen Durchführung von Ermittlungshandlungen und Außenprüfungen. Das Versprechen eines Abschnittleiters zur Festanstellung wurde nicht eingehalten. Auf dieses Wort eines Leitungsmitgliedes einer mittelbaren Bundesverwaltung hatte ich mich verlassen. Wie von Hütchenspielern abgezockt kam ich mir hinterher vor.
Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu bewahren und zu schützen. In der Drucksache 13/5498 stellt der DB fest, Ermittler sind Prüfbeamte. (PDF-Format, Seite 49)
Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal / sittenwidrig beschäftigt?
Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.
Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafrecht) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.
Die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.
Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun muss ich mich auch bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.
Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.
Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern. Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?
Eine widersinnige schmutzige Abfolge. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen und machen die Situation und die Verfehlungen nicht besser.
Viele Grüße
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Hi wurst!
miteinander - füreinander! Ich suche vergleichbare Situationen um meine Situation -auch für mich- plausibler darstellen zu können.
Apropos Wurst. Da hab ich anschließend auch noch einen kleinen Situationsvergleich.
Kannst Du dir vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person als Betriebsprüfer in seinen Produktionshallen Gammelfleisch entdeckt hat, was er dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorlegen musste?
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Ein beispiel dafür, dass es normal ist, dass privatpersonen hoheitliche (=staatliche) aufgaben wahrnehmen: schornsteinfeger als beliehene fürs ordnungsamt und brandschutzbehörden, die für die einhaltung von brandschutzrichtlinien zuständig sing abschleppunternehmen, die denn vollzug der straßenverkehrsordnung teilweise übernehmen anstelle von ordnungsamt u polizei.
So what also...
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Nachi20.191 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
weckt mich jemand wenn der Fred wie ich einschläft, dann kann ich ihn verlassen
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vati-sagt1 Beitrag Dabei seit: 17.09.09
Wird das Thema hier aus Gefährdungsgründen nicht fortgeführt?
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Zitat (vati-sagt @ 18.09.2009 05:41:51)
Wird das Thema hier aus Gefährdungsgründen nicht fortgeführt?
Ich nehme an, dass es diesem Thema wie so vielem geht: Als Tiger gestartrt, als Bettvorleger gelandet.
das dürfte nichts mit "Gefährdungsgründen" zu tun haben.
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CELTIC50
Zitat (Cambria @ 18.09.2009 07:39:07)
Ich nehme an, dass es diesem Thema wie so vielem geht: Als Tiger gestartrt, als Bettvorleger gelandet.
das dürfte nichts mit "Gefährdungsgründen" zu tun haben.
Das sehe ich genauso! ;)
Außerdem hat Cambria hat ja schon festgestellt: dass es normal ist, dass privatpersonen hoheitliche (=staatliche) aufgaben wahrnehmen und das schon seit langer Zeit...
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Mikro
:laaangweilig:
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aalknie12 Beiträge Dabei seit: 29.08.09
Es ist gut, dass das nur eine Annahme ist. Denn das Thema exekutiver Belange des staatlichen Gewaltmonopoles als "vom Tiger zum Bettvorleger" zu diskreditieren ist schon ein starkes Stück, dessen Gleichgelagertes im öffentlichen Interesse durchaus schon der Verfolgung befürwortet wurde.