Rückgabefrist bei Streikgeld?

Hallo zusammen!

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, da er / sie evtl. schon Erfahrung hat oder Infos! Ich habe schon im Netz gesucht und dazu leider nichts gefunden!

Ich würde gern aus der Gewerkschaft austreten. Die Sache ist aber, dass in diesem Jahr gestreikt wurde. Ich habe auch dran teilgenommen und habe Streikgeld erhalten. Muss ich nun wenn ich jetzt austrete das Streikgeld zurück zahlen?? Oder muss ich noch länger drin bleiben damit ich es nicht zurück zahlen muss? Ich habe wirklich keine Ahnung und wäre über jede Hilfe dankbar!

Gruß Nad!
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Frag doch mal anonym (denk aber dran beim Tel. die Nummer zu unterdrücken oder von der Telefonzelle aus anzurufen) bei der Gewerkschaft nach... oder bei einer anderen... evtl. gibt es die Möglichkeit bei einer kostenlosen Rechtsbreatung anzurufen... vielleicht bei deiner Rechtsschutzversicherung???
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nein das Streikgeld muss nicht zurück gezahlt werden, sonst wäre das ein Knebelvertrag die es in Deutschland so nicht geben darf...
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Nachi, das stimmt so nur bedingt. Es ist üblich, dass zb zahlungen, die über das normale gehalt hinaus gehen, ganz oder anteilig zurück zu zahlen sind, wenn innerhalb eines bestimmten zeitraums ab erhalt der zahlung vom arbeitnehmer gekündigt wird. Eine rückzahlungsklausel alleine macht den vertrag nicht aufomatisch zum knebelvertrag.

Um rauszufinden, wie das mit dem streikgeld ist, würde ich einfach mal in die satung der betreffenden gewerkschaft gucken oder auf das eintrittsformular.
Andere frage: wieso überhaupt austreten? Die mitgliedschaft hat doch enorme vorteile...

Bearbeitet von Cambria am 20.09.2009 17:21:20
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@ Nachi, woher weißt du das? Warst du selbst schon mal in der Situation?

@ Cambria ich habe nicht vor meine Arbeitsstelle zu kündigen, sondern die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft!!!! Die Streikgeld, das ich erhalten habe, war der Ausgleich zu dem was mir vom Gehalt abgezogen wurde, weil ich gestreikt habe!
In der Satzung und auch im Beitrittsformular steht leider nichts... so schlau war ich nämlich schon und habe hineingesehen!

@ all hat noch jemand Infos?

Gruß und schönen Wochenstart!
Nad
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Zitat (Nad @ 21.09.2009 08:48:56)
so schlau war ich nämlich schon und habe hineingesehen!

Bleib mal locker, die anderen wollen dir schließlich nur helfen! :prost:
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Zum Beispiel Verdi:

Zitat
Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt von Streikgeld aus ver.di austreten, müssen die erhaltene Unterstützung zurückzahlen!!


Quelle:verdi-Flyer
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Nad, das mit dem Arbeitsverhältnis war ein Beispiel für Fälle, in denen es völlig legale Rückgabeklauseln gibt. Aber nun gut... warum nicht einfach mal losrüpeln?

Wenn du wirklich verlässliche Infos haben willst, sei so schlau und ruf bei deiner Gewerkschaft an. Die werden dich schon nicht belügen.
Oder wenn du etwas Geld ausgeben willst, frag einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (Schwerpunkt kollektives Arbeitsrecht).
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Zitat (Nad @ 21.09.2009 08:48:56)
@ Nachi, woher weißt du das? Warst du selbst schon mal in der Situation?


ja ich habe schon einmal Streikgeld bekommen und bin danach aus der Gewerkschaft ausgetreten, weil ich zum anderen Lager über getreten bin und die Gewerkschaft nicht mehr für mich zuständig war...Ich musste damals nichts an die Gewerkschaft zurück zahlen...eventuell ist das ja auch unterschiedlich...
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@ CarlaLuna Bleib mal selber locker! ;) Ich hätte hier nämlich nicht geschrieben, wenn ich da was gefunden hätte! Und ich bin mir durchaus bewusst, dass die anderen mir helfen wollen!

@ obelix DANKE sowas habe ich gesucht!!!!! DANKE!!!!! :)

@ Cambria zu deinen Beitrag sag ich mal nichts!

@ Nachi Danke für die Info!!!

Gruß Nad!
(aber nur an die, die nicht meinen ich rüpel los ;)

Bearbeitet von Nad am 21.09.2009 19:08:51
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@ Mad

Warum rufst du nicht einfach bei deiner Gewerkschaft an und fragst nach, wie das in deinem Fall ist?
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austreten, Streikgeld behalten und später auch weiterhin die Tariferhöhungen einsacken,
ein paar Dumme bleiben ja immer übrig, die mit ihrem Geld dafür sorgen, dass die Gewerkschaften überleben können

wollt ich nur mal so dahingeworfen haben
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