Steuern: Kann ich Medizin ectr. absetzen ?

Nun, ich habe nicht wirklich einen Link gefunden.

Ich habe ja eine Chronische Krankheit und muss regelmässig zum Check, das kostet dann ja schon mal jedes viertel Jahr 10 Euros.

Augentropfen, Spezial Behandlung an den Augen im Halben Jahr jeweils 30 Euro, Zahnarzt , auch spezialbehandlung .... Einlagen für Schuheund die Brille.... sonst kann ich ja nicht Arbeiten... kann ich das Absetzten???

und wie ist das denn mit dem Waschen... früher konnte ich auch Waschladungen absetzten.. geht das auch noch????

Wer weiss von euch rat???

Sille
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Bist du bei einer Krankenkasse Gesetzlich Versichert? Wenn ja dann bist du Zuzahlungsbefreit wenn du an die Belastungsgrenze kommst.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu deinem Lebensunterhalt. Wenn du chronisch Krank bist, also wenn du wegen einer Krankheit in einer Dauerbehandlung bist, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. siehe auch hier: http://www.abc-der-krankenkassen.de/belastungsgrenze.htm
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die gleichen Bedingungen gelten auch für Beihilfeberechtigte, also Privat versicherte

Kaari
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Generell kannst du die Aufwendungen für Medikamente, Praxisgebühren, Brille, Zähne, Hörgeräte Zuzahlungen zu Krankengymnastik, Krankenhausgebühren, Fahrtkosten zu den Ärzten etc. als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Bei Medikamenten werden allerdings im Regelfall nur ärztlich verordnete anerkannt (kommt ein wenig auf den Sachbearbeiter an). Allerdings musst du dir eine so genannte zumutbare Eigenbelastung anrechnen lassen. Diese beträgt je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamtbetrag der Einkünfte (grob gesagt Einnahmen ./. Werbungskosten) zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Zu den Einkünften zählen, obwohl sie evtl. nicht mit der Einkommensteuer versteuert werden, auch die Kapitaleinkünfte.
Beispiel: du bist verheiratet und hast 1 Kind, Einkünfte Lohnsteuerkarte EUR 30.000,--, Fahrtkosten zur Arbeit EUR 1.000,--; Kapitaleinkünfte, für die Abgeltungssteuer abgeführt wurde EUR 2.500,--. Außergewöhnliche Belastung EUR 1.000,--. Dann hast du einen Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR 30.000,-- ./. EUR 1.000,-- + EUR 2.500,-- = EUR 31.500,--. Deine zumutbare Eigenbelastung beträgt aufgrund Familienstand und Zahl der Kinder 3%, also EUR 945,--. Dann werden EUR 55,-- deiner Krankheitskosten steuermindernd berücksichtigt.
Waschladungen sehe ich als fraglich an, würde ich einfach mal ansetzen. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese mit dem Argument "Jeder muss seine Wäsche waschen" gestrichen werden.
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Waschladungen kommt darauf an ob man Arbeitskleidung anerkannt bekam und diese muß ja auch gewaschen werden. Ein Orchestermuisker zB. muß sowohl Frackhemden als auch Schwarze Diensthemden tragen, ebenso schwarze Socken, Kummerbund ect. Pro Waschladung konnte ich 5 Euro absetzen.

Kaari
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Das sind ja gute Neuigkeiten.. Danke euch

Nein ich bin nicht Verheiratet und da ich als Friseuse sehr wenig Verdine, denke ich das ich locker an diesen Satz kommen werde. Ich werde mal mit der Ärztin darüber reden...

Sille
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Frag auf jeden Fall Deine Ärzte / Schwestern nach dem Hausarztprinzip.
Das bieten einige Krankenkassen an.
Da mußt Du immer zu Deinem Hausarzt und von dort die Überweisungen für die anderen Ärzte holen.
Damit sparst Du die 10 € Praxisgebühr pro Quartal.

Ich bin auch chronisch krank und muß zu verschiedenen Fachärzten.
Mit diesem Programm fahre ich schon seit einigen Jahren ganz gut.
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in deinem fall sollte das gehen
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Auch ich und mein Mann sind chronisch krank. Da wir das Rentenalter auch noch nicht erreicht haben ,sammeln wir das ganze Jahr alle Beläge von Ärzten ,Zahnärzten,Medikamenten,und allen möglichen Therapien. Zum Jahresende,wenn die Lohnbescheinigung da ist, nehme ich alle Beläge und die Lohnbescheinigung und gehe damit zur Krankenkasse.Nach ca.8Tagen bekomme ich dann Bescheid über Kosten und alles was wir zuviel bezahlt haben wird dann auf unser Konto überwiesen.

Bearbeitet von bienerli am 19.07.2010 14:44:40
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