Abgelaufener Personalausweis

Guten Morgen!

Ich habe festgestellt, dass mein Personalausweis abgelaufen ist, seit Oktober 2007 :ph34r:. Aus ominösen Gründen ist mir das echt nicht aufgefallen; immer wenn ich mich ausweisen musste, hatte ich meinen Reisepass zur Hand.

Wenn ich nun einen neuen Personalausweis beantrage, kann mir da ein Bußgeld verhängt werden, weil er schon so lange abgelaufen ist?
Oder wäre es "vorteilhafter", wenn ich den Perso "verloren" hätte?

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Personalausweis-Hülle würde dir dabei helfen, deinen neuen Ausweis gut zu schützen und immer griffbereit zu haben. So vermeidest du, dass du in Zukunft wieder versehentlich einen abgelaufenen Ausweis mit dir herumträgst.

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Wenn du sagst, ich habe mein Personalausweiß verloren, stellen die so wie so fest das es in 2007 abgelaufen ist.
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Meiner ist auch regelmäßig abgelaufen *ggg* Ich hatte aber bisher noch nie Probleme wenn ich einen neuen beantragt habe.
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ich glaube das kam mal so 20-30 € Strafe (nach oben offen) , wenn der Ausweis so lange abgelaufen ist , aber keine Ahnung ob das immer noch so ist

aber durch den Thread fällt mir ein , das meiner nächsten Monat abläuft :huh:
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Ich glaube nicht das es Probleme gibt, zumal du ja einen gültigen Reisepass besitzt.
Jeder Bundesbürger muss ab 16 Jahren im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.

Bearbeitet von Sparfuchs am 09.02.2010 08:46:09
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Zitat (Jeanette, 09.02.2010)
ich glaube das kam mal so 20-30 € Strafe (nach oben offen) , wenn der Ausweis so lange abgelaufen ist , aber keine Ahnung ob das immer noch so ist

Aber nur bei einer Polizeikontrolle ;)

Also husch husch einen neuen machen lassen :pfeifen:
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Bei mir gabs keine Probleme. Wann weist man sich denn mal aus?? Kommt alle Jubeljahre mal vor, da kann man das schon mal "nicht auf dem Plan haben"!
Ich hab ganz ehrlich gesagt, dass mir das nicht aufgefallen ist, war kein Problem.
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Zitat (wurst, 09.02.2010)
Aber nur bei einer Polizeikontrolle ;)

nein , ich glaube das hat sogar die Stadt bei uns kassiert B) ... zumindest hingen da immer solche Plakate mit den Preisen in den Fluren
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Zitat (Jeanette, 09.02.2010)
nein , ich glaube das hat sogar die Stadt bei uns kassiert  B)

Ja, davon hab ich auch mal gehört. Aber ob das noch so ist :keineahnung: deshalb hab ich ja dran gedacht, dass ich vielleicht sage, ich hätte den Ausweis verloren...
Werde jedenfalls morgen hinfahren, bis dahin überlege ich noch, was ich sage.

Bearbeitet von Col am 09.02.2010 09:37:07
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also ich würde das auch regelmässig vergessen, aber bei uns wird man 2 Monate vor Ablauf des Ausweises von der Gemeinde angeschrieben und erinnert, find ich prima.
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@Col: Mach Dir keine Sorgen.

§1 Abs.1 Satz 1 Personalausweisgesetz sagt:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können

Also 1. steht da nicht, daß der Ausweis gültig sein muß, den Du besitzt :pfeifen: , 2. reicht Dein Paß, solange dieser gültig ist.

Die möglichen Ordnungswidrigkeiten stehen übrigens in § 5 des Gesetzes. Für Dich kommt allenfalls Abs.1 Ziff.1 in Frage:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Weder hast Du etwas vorsätzlich oder leichtfertig unterlassen (höchstens doch fahrlässig), noch bist Du überhaupt verpflichtet - weil Du ja einen gültigen Paß besitzt.
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Zitat (Sipapu, 09.02.2010)
Weder hast Du etwas vorsätzlich oder leichtfertig unterlassen (höchstens doch fahrlässig), noch bist Du überhaupt verpflichtet - weil Du ja einen gültigen Paß besitzt.

Na das ist doch schön, dann kann mir ja morgen nichts passieren, danke! :blumen:
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Hab´keine Angst! Es wird Dir nichts passieren.

Mein Perso war auch letztes Jahr im Frühjahr abgelaufen. Im Dezember habe ich´s (endlich) gemerkt und einen Neuen beantragt. Da gab es keinerlei Schwierigkeiten und von Strafgebühren war nicht die Rede.

(Lustig: Im Sommer musste ich mich mal auf einem Amt ausweisen - da hat keiner gemerkt dass der schon lange abgelaufen war :lol: )
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:blink: UUUPPPSS
Mein Perso ist seit 1995 abglaufen. ..... . :pfeifen: danach bin ich aber 3x (jeweils anderes Bundesland) umgezogen, und jedesmal wurde ohne darauf aufmerksam zu machen ein neuer Adress-Aufkleber `drauf gemacht.
Bis vor 2 Jahren, bei unserer standesamtlichen Trauung hat noch kein Verwaltungsmensch sich dazu geäußert ...

Ich werd´ihn bestimmt bald erneuern lassen.

Yo
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Und das was Sipapu heisst weiterhin, dass Du Dich ausweisen musst auf Verlangen. Dazu reicht der Reisepass allemal.
Und Ausweispflicht bedeutet meines Wissens, dass Du ein solches Dokument besitzen musst; mitführen musst Du es aber nicht. Allersdings erleichtert das Mitführen die Sache erheblich im Falle des Falls.
Du müsstest aber auch sagen können, dass der Ausweis zu Hause ist. entweder begleiten Dich dann die Beamten oder es dauert etwas länger, bis Deine Identität zweifelsfrei festgestellt ist.

P.S.: Den Führerschein musst Du mitführen!

Gruß

Highlander
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viel Glück, bei mir war Monate später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten 25,- € für jeden abgelaufenen Monat 5,- die Amtstante meinte vorher auch, ach da passiert nichts :no: Potsdam eben :heul:
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ein Bußgeldbescheid :o

öhm... ich HAB garkeinen Perso, sondern nur nen Reisepass. :unsure:

Bin ich jetzt illegal? B) oder nur, wenn ich in Potsdam leben würde?
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Ribbit - mitnichten rofl du musst entweder das eine oder das andere haben - und du hast nen Reisepass - oder hatteste nu deswegen auf ne Abschiebung gehofft ? :P
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neeeeeeee, will nich abgeschoben werden :o

;)

ich wundre mich nur sehr, dass man Bußgelder aufgebrummt kriegt, wenn der Perso abgelaufen ist. Oder wurde da vorher festgestellt, dass derjenige auch keinen gültigen Reisepass hatte?

Naja... wie auch immer. Muss gleich mal guggen, ob der Pass noch ok ist :mussweg:
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Zitat (Highlander, 10.02.2010)
Und das was Sipapu heisst weiterhin, dass Du Dich ausweisen musst auf Verlangen. Dazu reicht der Reisepass allemal.
Und Ausweispflicht bedeutet meines Wissens, dass Du ein solches Dokument besitzen musst; mitführen musst Du es aber nicht. Allersdings erleichtert das Mitführen die Sache erheblich im Falle des Falls.
Du müsstest aber auch sagen können, dass der Ausweis zu Hause ist. entweder begleiten Dich dann die Beamten oder es dauert etwas länger, bis Deine Identität zweifelsfrei festgestellt ist.

P.S.: Den Führerschein musst Du mitführen!

Gruß

Highlander

Mich haben sie mal bei einer Kontrolle, da hatte ich so gar gar nichts dabei, nur nach dem Mädchennamen meiner Schwiegermutter gefragt und das wars dann auch. :)
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ach jot ach jottchen, ich muß ja auch hin, meiner ist seit dem 1.1.10 abgelaufen. :o

und mir kan glaube ich, pdm was anhaben. :angry:

aber erst muttitreffen dann ausweis. :ph34r:
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... na Gitti dann mal los, ja der Pass war schon weit davor abgelaufen wenn er nicht gebraucht wird schaut man ja auch nich rein :blink:
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hallo! ich habe schon seit Jahren nur einen Reisepass!bis jetzt hat noch kein Amt oder Polizei gemeckert!!Kann aber auch natürlich nur an meinen schönen grünen Augen liegen... :pfeifen: :pfeifen:
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Mein Ausweis ist am 01.02. abgelaufen. Kurz vorher kam ein Brief, in dem stand, daß ich einen neuen brauche. Hab ich auch artig beantragt.

Am 02.02. mußte ich mein neues

Der neue Ausweis ist immer noch nicht da. Mal sehen, wie lange das noch dauert...
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ja in überschaubaren Orten ist es üblich kenne ich von Bekannten, dass sie angeschrieben werden, darauf habe ich die Amtstante auch angesprochen die da nur meinte ja wir arbeiten daran, aber wenn mit den Bußgeldbescheiden mehr zu holen ist, dann frage ich mich wie lange das wohl dauern wird ^_^
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So, ist jetzt alles geritzt.
Ich bin rein und sagte der Dame nur, dass ich einen neuen Ausweis möchte. Sie wollte dann den alten, guckte drauf und meinte dann: "Ach ja, der ist ja auch abgelaufen. Sind Sie denn jetzt verheiratet?"
Ich: "Öhm nee, wieso?"
Sie: "Ach, ich dachte nur." :huh:
Dann tippelte sie fröhlich drauf los, ich hab bezahlt, unterschrieben und war fertig. Also nix mit Bußgeld, puuuh :D
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@Col
ich habe gehört,dass man jetzt so ganz bestimmte Passbilder braucht .
Auf denen man nicht lächelt und noch so ein paar Sachen.
War das jetzt bei Dir auch so oder hast Du Bilder aus dem Automat genommen.

Ich habe nämlich,nachdem ich das hier gelesen hatte,mal meinen Ausweis überprüft und brauche auch bald einen .
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Hallo Pinguin,

ja, Du braucht ein sogenanntes biometrisches Foto. Das bedeutet (in Deutschland zumindest, in anderen Ländern weiß ich es nicht), dass Du auf dem Foto z. B. einen neutralen Gesichtsausdruck haben musst, der Mund muss geschlossen sein, Dein Gesicht muss frontal aufgenommen werden usw.

Du musst schon damit zum Fotografen gehen, ist aber kein großer Akt, die kennen sich damit bestens aus ;)
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Gut, dass ihr das Thema angeschnitten habt,
hab gleich auf meinen Perso geschaut, muss im Juli
auch nen neuen haben.
Also gleich nen Vermerk im PC-Kalender, anfang Mai PA fällig. :D
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Zitat (Col, 11.02.2010)
[...] biometrisches Foto. Das bedeutet (in Deutschland zumindest, in anderen Ländern weiß ich es nicht), dass Du auf dem Foto z. B. einen neutralen Gesichtsausdruck haben musst, der Mund muss geschlossen sein, Dein Gesicht muss frontal aufgenommen werden usw.

Ja *seufz* Auf meinem seh ich aus, wie eine nörgelige Bulldogge.... *schäm*

Kollegin Edit fragt sich gerade, ob Fotografenfotos wohl schöner geworden wären, als die aus dem Automaten.... Aber billig waren sie. Und entsprachen den Vorschriften.

Bearbeitet von knuffelzacht am 11.02.2010 11:56:35
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Ach, die bekommt man auch im Automaten? Das wusste ich nicht.
Ich hab meine zwar beim Fotografen machen lassen, aber besser sehen die bestimmt auch nicht aus <_<

Irgendwie süß, dass jetzt einige hier ihren Ausweis kontrollieren und sich direkt vornehmen, fristgerecht einen neuen zu beantragen... :D
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Zitat (knuffelzacht, 11.02.2010)


Kollegin Edit fragt sich gerade, ob Fotografenfotos wohl schöner geworden wären, als die aus dem Automaten.... Aber billig waren sie. Und entsprachen den Vorschriften.

Sorry :offtopic:

Ich brauchte meine Automatenbilder nur für den Internationalen Führerschein, da darf man ja noch lachen. :D

Bei mir startete dann in diesem Automaten völlig unerwartet eine Computerstimme, die sich ständig wiederholte: " es ist nicht gestattet zu Lachen, es ist nicht.......

Auf diesen Bildern sehe ich sehr fröhlich aus. :lol:
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Zitat (knuffelzacht, 11.02.2010)
Ja *seufz* Auf meinem seh ich aus, wie eine nörgelige Bulldogge.... *schäm*


knuffelzacht :trösten: kenne ich auch .

Das finde ich auch immer das schlimmste am neuen Ausweis ,das Passbild . :schrei: :ph34r:
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Zitat (tante ju, 11.02.2010)
Bei mir startete dann in diesem Automaten völlig unerwartet eine Computerstimme, die sich ständig wiederholte: " es ist nicht gestattet zu Lachen, es ist nicht.......

Auf diesen Bildern sehe ich sehr fröhlich aus. :lol:

Das glaub ich! rofl

@pinguin21: die "alten"bilder gingen ja noch. leichtes lächeln, freundliches Gesicht und schon war alles gut. Bei den neuen bildern darfst ja nicht freundlich gucken. Und dann noch frontal von vorne... das hat was von Plättschüppe...
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Ich bekam vor drei Monaten Post vom zuständigen Amt wegen meines abgelaufenen Personalausweises:
Betreff: Verstoß gegen das Personalausweisgesetz :o
Huch, da fühlt man sich gleich wie ein Verbrecher... Aber eigentlich wurde ich nur aufgefordert, mich umgehend mit einem aktuellen Passfoto bei der zuständigen Stelle zu melden und einen neuen Perso zu beantragen. Bussgeld gabs keins, aber diese blöden biometrischen Passfotos sind teuer genug, außerdem sieht man darauf wirklich verbrechermäßig auf, weil man nicht lächeln darf.
Nu hab ich wieder 10 Jahre Zeit, bis das Spiel erneut beginnt :ph34r:
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Mein Perso ist seit Mitte Okotober '09 abgelaufen... mir egal. Ich ziehe demnächst eh um. Und vorher werde ich ganz sicher keinen neuen Ausweis beantragen.
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Da ich weder Verkehrskontrollen welcher Art immer noch Grenzübertritte oder sowas berücksichtigen muß, tat es mein abgelaufener Perso lange Zeit. Nun habe ich ohne Kalamitäten einen neuen und gut is'. :D
Es wurden nicht mal Fragen gestellt und teurer war es auch nicht, nur normale Verwaltungsgebühr und die neuen Paßbilder eben. Mit einem Zwanziger rundgerechnet reicht man.

Edit: Und die Dame im "Bürgerbüro", wie das einstige Einwohnermeldeamt jetzt neusprachlich-entspannt heißt, war auch richtig nett. :blumen:

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 13.06.2010 03:59:55
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Freu dich nicht zu früh, der Bußgeldbescheid kömmt hinterher per Post. Hier sind die richtig unverschämt. Hab da mal 80 EUR für ein übersehenes Gültigkeitsdatum bezahlt. :angry:
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Mein Perso war zwei oder drei Jahre bereits abgelaufen. Im Dezember habe ich einen neuen beantragt, weil ich ansonsten meine Bankverbindung nicht hätte ändern können.
Es gab keinerlei dumme Bemerkungen, noch kam irgendwann ein Bußgeldbescheid.

Und die Fotos aus dem Automaten im Einwohnermeldeamt sind für den Ausweis ok. Man muss nicht zum Fotografen.
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Als ich mit unserem Jüngsten in Umständen war und ich mich im KH anmelden wollte ist aufgefallen das mein Perso schon eine ganze Weile abgelaufen war. Brauchte also dringend einen Neuen. Es gab weder dumme Komentare seitens der Dame vom Bürgerbüro, noch einen Bußgeldbescheid.
Ich überlege schon seit Jahren, ob ich meinen Perso nicht " verlieren" könnte, denn just da der Automat die Photos machte, habe ich ziemlich " eirig " geguckt, da ich eine Senkwehe hatte :D . Habe mir jetzt die neuen Fotos die man braucht bei einer Freundin angeguckt. Ich glaube, da kann ich auch warten bis der neue Ausweis fällig ist. So wie ich da fotographiert bin, wird es wohl auch auf den neuen Fotos sein. Dann aber nicht wegen Senkwehe sondern weil es vorgegeben ist so zu gucken.
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Mein Perso ist auch seit Anfang 2008 oder so abgelaufen, hab bisher keinen neuen beantragt, weil ich es nicht auf die Reihe bekam, vernünftige Bilder machen zu lassen (war ständig irgendwie schwanger und sah... naja, etwas aufgequollen im Gesicht aus).

Soweit ich weiß, kann/darf man sich auch mit abgelaufenem Perso "ausweisen", zumindest praktiziere ich dies seit zwei Jahren so (allerdings scheint es auch niemandem aufzufallen, dass der abgelaufen ist).
Dass man verpflichtet ist, Ausweispapiere ständig mit sich zu führen, stimmt soweit ich weiß auch nicht (allerdings hat die Polizei ggf. dann das Recht, Dich zwecks Personalien-Feststellung mit auf die Wache zu nehmen, was natürlich für Dich unbequemer wäre als Ausweispapiere dabei zu haben).
Paragraphen kann ich Dir jetzt dafür nicht zitieren, soweit ich informiert bin, ist das aber völlig okay einen abgelaufenen Perso zu haben bzw. seinen Perso nicht ständig mit sich zu führen.

Wenn man keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist es, glaube ich, z.T. anders und man muss gültige Ausweispapiere besitzen, sonst begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Weiß nicht, ob da nun noch mal ein Unterschied gemacht wird zwischen EU-Bürger (brauchen ja keine Aufenthaltsgenehmigung in D) und nicht-EU-Bürger (brauchen Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum).


Ich werde mir jetzt demnächst allerdings einen neuen Perso machen lassen, bevor dieser neue Chip-Personalausweis kommt. Der ist mir erstens zu teuer, und zweitens finde ich diese Chip-Sache mal wieder doof ;)
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Zitat (madreselva, 13.06.2010)

Wenn man keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist es, glaube ich, z.T. anders und man muss gültige Ausweispapiere besitzen, sonst begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Weiß nicht, ob da nun noch mal ein Unterschied gemacht wird zwischen EU-Bürger (brauchen ja keine Aufenthaltsgenehmigung in D) und nicht-EU-Bürger (brauchen Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum).


Eine Freundin von mir hat viele Freunde aus Albanien und die sind immer überall mit ihrem Sozialversicherungsausweis rumgelaufen, habe aber leider keine Ahnung ob die überhaupt einen deutschen Pass hatten.

Lg
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Gesetzlichen Rahmen kannst du hier nachlesen:
Bundeseinheitlich gilt das MRRG (Melderechtsrahmengesetz).
Ergänzend dazu hat noch jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz – Wikipedia. Das für dich geltende mußt du dir aus den Weblinks auswählen.

Ist natürlich dumm und kurzsichtig, eine relativ unwichtige Nachlässigkeit oder Unkenntnis zum Kassemachen auszunutzen. :angry: Presse meldet hier häufiger, daß einer Schreibtisch-Amtsperson wieder was an den Kopf geworfen wurde oder sie die Knöchel von jemandem anderem zu spüren bekam. Seit ich für den Unsinn geschröpft wurde, lese ich sowas gerne. rofl
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