Angenommen, man versäumt die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und das Finanzamt schätzt dann einen zu zahlenden Betrag: Kann man die Voranmeldung(en) nachreichen, den geschätzten Betrag erstmal zahlen und trotzdem später die Differenz erstattet bekommen?
Finanzamt legt Vorsteuerabzug fest - Korrektur ?
ich glaube eher nicht.
Kommt aber sicher auch darauf an, wie dein Finanzbeamter grundsätzlich sowas handhabt.
Könnte vielleicht klappen, wenn du im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuererklärung nachweist, dass du weniger zu zahlen hattest, als tatsächlich ans Finanzamt gezahlt wurde. Mein GG lässt sich die Vorsteuer, die er zu zahlen hat, immer direkt vom Steuerberater ausrechnen, das ist sicherer, als wenn das Amt anfängt zu schätzen.
Kommt aber sicher auch darauf an, wie dein Finanzbeamter grundsätzlich sowas handhabt.
Könnte vielleicht klappen, wenn du im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuererklärung nachweist, dass du weniger zu zahlen hattest, als tatsächlich ans Finanzamt gezahlt wurde. Mein GG lässt sich die Vorsteuer, die er zu zahlen hat, immer direkt vom Steuerberater ausrechnen, das ist sicherer, als wenn das Amt anfängt zu schätzen.
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Hm, okay. Weiß es denn jemand ganz sicher?
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Das Finanzamt weiß das ganz sicher- ruf doch mal da an?
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Zitat (FinnDS @ 23.02.2010 01:56:59) |
Angenommen, man versäumt die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und das Finanzamt schätzt dann einen zu zahlenden Betrag: Kann man die Voranmeldung(en) nachreichen, den geschätzten Betrag erstmal zahlen und trotzdem später die Differenz erstattet bekommen? |
Für welchen Zeitraum ist die Schätzung, wie lange ist es her usw.
Ein paar Informationen braucht man schon.
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Selbstverständlich kannst du das. Die Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 (1) AO. Das bedeutet mehr oder weniger, durch die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der geschätzte Betrag überprüft, für falsch befunden und stattdessen der korrekte Betrag angesetzt. Wichtig ist, wie du schon geschrieben hast, dass du entweder den geschätzten Betrag zum Fälligkeitstermin zahlst und dann deine Voranmeldung abgibst (ist übrigens KEINE berichtigte, also keine 1 ins entsprechende Feld setzen) oder dass du sofort nach Erhalt des Schätzungsbescheids deine Voranmeldung abgibst und für den Differenzbetrag zwischen Schätzung und tatsächlicher Zahllast "Aussetzung der Vollziehung" beantragst. Achte darauf, dass die Zahlung auf jeden Fall rechtzeitig beim Finanzamt ist.
Für den Verspätungszuschlag, der wahrscheinlich auch mit festgesetzt ist, beantragst du am besten Erlass, wenn es das erste Mal war, dass du die Abgabe vergessen hast. Schreib dem Finanzamt was, warum du's vergessen hast.
Für den Verspätungszuschlag, der wahrscheinlich auch mit festgesetzt ist, beantragst du am besten Erlass, wenn es das erste Mal war, dass du die Abgabe vergessen hast. Schreib dem Finanzamt was, warum du's vergessen hast.
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Schade, daß sich der Fragesteller nicht mehr um seine Frage kümmert.
Velten
Velten
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