FH-urlaub 2009/2010 aber seit 2010 ja nur noch 7%: bekommen wir die differenz vom vermieter

hallochen,
also als quasi noch "frischfleisch" hab ich auch mal eine frage:

und zwar haben wir im herbst 2009 ein FH in deutschland gebucht (ähm wir sind auch deutsche gg).
der aufenthalt war vom 27/12/2009 - 04/01/2010.
lt mietvertrag: vorkasse und alles ja noch im jahr 2009 rechtens mit 19 % steuern.

ab dem 01/01/2010 gilt ja der neue steuersatz von 7% auf kurzfristige beherbergung.......

ich schrieb im jan./febr. den vermieter an, dass er uns bitte schön die differenz für die 4 tage an MwSt zurückerstatten soll.
denn er muss sie ja auch nicht ans FA abführen. also wäre es sein "zusätzlicher gewinn".
die antwort war:
er macht es nicht, auch wenn er nur 7% ans FA abführen müßte, weil die buchung = mietvertrag schon im herbst geschlossen worden ist. <<<<< B)

aber so irgendwie möchte ich das nicht glauben, hab schon im i-net geguckt, aber nix dazu speziell gefunden. :-(

habt ihr eine ahnung, könnt ihr mir sagen, wer nun recht hat/ im recht ist????

über eine antwort freue ich mich

cu lg

winke eddi kira
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Da der Hotelier nicht verpflichtet ist seine Einsparung an den Gast weiterzugeben, denke ich nicht, dass du Ansprüche stellen kannst.
Hat er denn seine Preise generell ab 1. Januar gesenkt?
Selbst wenn das so sein sollte, hast du ja den Aufenthalt schon vorher zu einem von dir akzeptierten Preis gebucht und letztendlich auch bezahlt.
Wenn ich der Hotelier wäre, hätte ich das Geld auch nicht rückwirkend an den Gast ausgezahlt. Sorry, meine Meinung.

Edit: Inhaltliche Korrektur, weil nicht richtig gelesen ;)

Bearbeitet von amary am 20.05.2010 12:14:16
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Zitat (amary @ 20.05.2010 12:11:05)
Wieso hast du nicht direkt (bei Bezahlung) nachgefragt, ob er dir wegen der gesenkten Steuer ein wenig entgegenkommt?

Weil zum Zeitpunkt der Buchung bzw Bezahlung Herbst 2009 war, d-h- u.U. war da noch gar nicht klar, ob die FDP diese komische Steuersenkung auch durchdrücken kann nach der Wahl.

Der Hotelier hat aber nichts falsch gemacht. Zum einen ist es quasi dein "Pech", wenn du die Leistung damals schon bezahlt hast, zum anderen ist die Steuer wie schon erwähnt nichts, was der Hotelier weitergeben muss an den Gast.

Deswegen gabs ja im Zuge der Einführung dieser Steuer so ein riesieges Medienecho, da die Meisten Hotels die Preise überhaupt nicht gesenkt hatten, bzw nur minimal. Nur war diese Steuersenkung nie als Entlastung für den Gast gedacht, sondern als Entlastung für die Hoteliers. Wenn dein Hotelier dadurch sozusagen seine Gewinnspanne erhöht, ist das vollkommen in Ordnung, zumindest rechtlich.

Du wirst den "höheren" Betrag (falls es überhaupt ein höherer Betrag ist i.V. zu den aktuellen Preisen) also selbst tragen müssen, dem Hotelier kann man keinerlei Vorwurf machen :trösten:
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Zitat (Bierle @ 20.05.2010 12:17:58)
Weil zum Zeitpunkt der Buchung bzw Bezahlung Herbst 2009 war, d-h- u.U. war da noch gar nicht klar, ob die FDP diese komische Steuersenkung auch durchdrücken kann nach der Wahl.

Ja, das hab ich leider erst richtig gelesen als ich meinen Beitrag schon abgeschickt hatte *schäm*
Hatte es aber zwischenzeitlich schon abgeändert...
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Wenn der vertrag vor der steuersenkung geschlossen wurde, dann gelten die alten steuersätze. Kurz gesagt: leider pech gehabt:)
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Zitat (Cambria @ 20.05.2010 12:46:11)
Wenn der vertrag vor der steuersenkung geschlossen wurde, dann gelten die alten steuersätze. Kurz gesagt: leider pech gehabt:)

Das stimmt nicht. Es gilt der Steuersatz, der zum Zeitpunkt der Leistung gültig ist. Und die Leistung ist erst erbracht, wenn der Gast übernachtet.
Da bei Vertragsabschluss in den Vertrag sicher nichts rein kam von wegen "Sollte sich der Umsatzsteuersatz auf die Leistung vermindern, wird die Differenz dem Mieter erstattet", hast du schlechte Karten.
Du hättest dich andersherum bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer sicher auch gewehrt, wenn der Vermieter plötzlich mehr Geld verlangt hätte.
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Ohne jetzt einen ellenlangen Text schreiben zu müssen wie es rechtlich ausschaut, ganz kurz:
Privatpersonen haben keinen Anspruch da der Preis immer als Bruttopreis genannt wird,
Unternehmen haben einen Anspruch auf Senkung, wenn der Nettopreis zzgl gültiger MwSt als Preis im Vertrag der von dem 01.09.2009 vereinbart war.
Unternehmer mit Bruttopreisvertrag hat wiederum keinen Anspruch

Hier kann man es aber ganz genau nachlesen.
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ok danke für eure antworten:

der vermieter ist eine juristische person, im mietvertrag im herbst wurde die MwSt extra ausgewiesen.

also tagespreis , MwSt = summe * tage + endreinigung = endsumme

mwh Erstellt am 20.05.2010 14:28:33
Ohne jetzt einen ellenlangen Text schreiben zu müssen wie es rechtlich ausschaut, ganz kurz:
Privatpersonen haben keinen Anspruch da der Preis immer als Bruttopreis genannt wird,
Unternehmen haben einen Anspruch auf Senkung, wenn der Nettopreis zzgl gültiger MwSt als Preis im Vertrag der von dem 01.09.2009 vereinbart war.
Unternehmer mit Bruttopreisvertrag hat wiederum keinen Anspruch
<<zitat von dir (ich bin noch zu doof , das zitat anders hier zu erstellen )

ok also der Vermieter ist ne jurist. person, es wurde uns der nettopreis + MwSt = bruttopreis genannt im mietvertrag

aber DEIN datum irritiert mich: vor oder nach dem 01/09/2009 also muss der vertrag VOR oder nach dem datum gemacht worden sein?? ich lese leider nur voN ist sicher ein schreibfehler und sollte heißen voR??

das würde also dann bedeuten, wenn wir den vertrag (egal wie er gestaltet worden ist ) VOR dem 01/09/2009 gemacht haben, hab ich die a---karte?? egal ob ich PP oder UN bin?? sehe ich das so richtig?

also mir kommt es definitiv nicht auf die paar (ähm naja 18,???€ ) an, aber es interessiert mich schon.

ok wäre nen guter sonntagsbraten, was sau leckeres für die hunde...aber wat solls, wäre die steuerreform nicht, hätt ich das geld auch nicht.

und meine bewertung bei H***eck über das FH bleibt eh so positiv wie es ist :-)

danke für euer interesse und rege beteidigung an diesem thema winke

lg eddi und kira
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Hi, es soll wohl "Vor" dem 1.09. heißen

Das hat aber für euch eh keinerlei Relevanz, da es dabei nur um Unternehmen geht (als KUNDEN des Hotels). Du als Privatperson hättest eh keine Möglichkeit, die MWSt abzurechnen, das können nur Unternehmen.

Etwa, wenn Handwerksfirmen Monteure im Rahmen von Arbeiten für Kunden in Hotels/Pensionen übernachten lassen. dann nämlich wird die Mehrwertsteuer ja im Gesamtpreis der Arbeiten vom Kunden abgeführt, die MwSt für die Übernachtung der Monteure wäre eine doppelte Besteuerung, und daher nicht zulässig.

Deswegen weist das FH u. a. die Mehrwertsteuer immer explizit aus, auch wenn das für dich als Privatperson überhaupt keine Relevanz hat. ;) Für dich als Privatperson gibt es im Prinzip immer nur den o.g. "Bruttopreis", egal wie hoch die darin enthaltenen Steuern sind, das braucht dich sozusagen gar nicht zu interessieren.

Dem Hotel deswegen eine schlechtere Bewertung rein zu drücken, halte ich für unfair, die haben nichts falsch gemacht, du hast nur etwas falsch verstanden

Trotzdem schönen Urlaub.

Bearbeitet von Bierle am 20.05.2010 15:51:32
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danke für die fixe antwort :-)

nein im gegenteil meine/unsere bewertung bleibt soooooooooooooo positiv bei H***eck wie sie war, denn sie ist einfach nur so (in unseren augen) wahr gewesen!!!!!

ich werd einen sch...tun und denen KEINES reinwürgen, warum auch???

denn jetzt waren, gerade wegen meines berichtes, leute aus unserem ort da und denen hat es auch suuuuuuuper gefallen:-)

und auf die 18,?? schitt ich eh ...nur ich wollte halt mal gern wissen, ob die vermieter uns einen bären aufgebunden haben, oder nicht.

ich würde da zu jeder zeit wieder hinfahren:-) und die hier, da und im realen leben positiv weiterempfehlen :-)

danke nochmals

lg eddi und kira
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Zitat (eddikira @ 20.05.2010 15:39:10)


aber DEIN datum irritiert mich: vor oder nach dem 01/09/2009 also muss der vertrag VOR oder nach dem datum gemacht worden sein?? ich lese leider nur voN  ist sicher ein schreibfehler und sollte heißen voR??

das würde also dann bedeuten, wenn wir den vertrag (egal wie er gestaltet worden ist ) VOR dem 01/09/2009 gemacht haben, hab ich die a---karte?? egal ob ich PP oder UN bin?? sehe ich das so richtig?



Richtig es soll "vor" heißen. :blumen:
Bei Verträgen die vor 01.09.2009 zwischen Unternehmer und Hotel erstellt worden sind, kann der Unternehmer auf eine Preisanpassung in vollem Umfang bestehen wenn der Vertrag mit Datum von 4 Monate vor Gesetzesänderung zustande kam. Somit hättest du (aber nur als Unternehmer) mit dem Vertrag vor dem 01.09.2009 nicht die ar---karte gezogen.

Aber im vorher genannten Link kann man es ausführlicher nachlesen.
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