hallochen,
also als quasi noch "frischfleisch" hab ich auch mal eine frage:
und zwar haben wir im herbst 2009 ein FH in deutschland gebucht (ähm wir sind auch deutsche gg).
der aufenthalt war vom 27/12/2009 - 04/01/2010.
lt mietvertrag: vorkasse und alles ja noch im jahr 2009 rechtens mit 19 % steuern.
ab dem 01/01/2010 gilt ja der neue steuersatz von 7% auf kurzfristige beherbergung.......
ich schrieb im jan./febr. den vermieter an, dass er uns bitte schön die differenz für die 4 tage an MwSt zurückerstatten soll.
denn er muss sie ja auch nicht ans FA abführen. also wäre es sein "zusätzlicher gewinn".
die antwort war:
er macht es nicht, auch wenn er nur 7% ans FA abführen müßte, weil die buchung = mietvertrag schon im herbst geschlossen worden ist. <<<<< B)
aber so irgendwie möchte ich das nicht glauben, hab schon im i-net geguckt, aber nix dazu speziell gefunden. :-(
habt ihr eine ahnung, könnt ihr mir sagen, wer nun recht hat/ im recht ist????
über eine antwort freue ich mich
cu lg
winke eddi kira
also als quasi noch "frischfleisch" hab ich auch mal eine frage:
und zwar haben wir im herbst 2009 ein FH in deutschland gebucht (ähm wir sind auch deutsche gg).
der aufenthalt war vom 27/12/2009 - 04/01/2010.
lt mietvertrag: vorkasse und alles ja noch im jahr 2009 rechtens mit 19 % steuern.
ab dem 01/01/2010 gilt ja der neue steuersatz von 7% auf kurzfristige beherbergung.......
ich schrieb im jan./febr. den vermieter an, dass er uns bitte schön die differenz für die 4 tage an MwSt zurückerstatten soll.
denn er muss sie ja auch nicht ans FA abführen. also wäre es sein "zusätzlicher gewinn".
die antwort war:
er macht es nicht, auch wenn er nur 7% ans FA abführen müßte, weil die buchung = mietvertrag schon im herbst geschlossen worden ist. <<<<< B)
aber so irgendwie möchte ich das nicht glauben, hab schon im i-net geguckt, aber nix dazu speziell gefunden. :-(
habt ihr eine ahnung, könnt ihr mir sagen, wer nun recht hat/ im recht ist????
über eine antwort freue ich mich
cu lg
winke eddi kira