Handwerkerarbeiten - Gewährleistung? Spülenabfluss ist undicht

In: Wohnen
Guten Morgen erst mal!

Wer kann mir weiterhelfen: habe vor 3 Monaten eine neue Küche bekommen und von Installateur die Spüle anschließen lassen. Die beiden Monteure waren noch keine Stunde weg, da fiel mir auf, dass der Abfluss tropft. Sie kamen dann nochmal und haben das Ding gerichtet, danach gings.

Heute rann mir aus dem Spülenunterschrank wieder das Wasser entgegen, nachdem ich alle Mülleimer und Putzmittel ausgeräumt hatte, sah ich, dass es an der gleichen Stelle wieder tropft. Die Abflussleitung ist zwar eine billige aus Plastik, aber ich hatte in der alten Wohnung genau das gleiche Modell, da hatte ich nie Probleme!

Kann ich vom Installateur verlangen, dass er das kostenlos nachbessert, oder muss ich wieder blechen? (bin aus Österreich, also österr. Recht!)

Vielen Dank!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Ich denke, das Österreichische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich nicht so stark vom deutschen. Die Küche ist neu, und es sollte daher eigentlich ne Garantie drauf geben. Also wirst Du den Küchenmonteur nochmal holen können - vorallem, weils ja eine schonmal reklamierte Stelle betrifft. Hast Du unterlagen, daß das Teil schonmal repariert wurde?
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Moment, wyvern, so wie es sich liest, geht es dabei nicht um die Garantie der Küche, sondern um die Gewährleistung einer _separaten_ Arbeitsleistung, des Anschließens der Spüle.

Also zum Beispiel Küche selber aufgebaut, aber die Wasseranschlüsse vom Fachmann erledigen lassen.

Kann nichts dazu sagen, inwieweit sich das österreichische Recht vom deutschen unterscheidet, da wär ich vorsichtig, es reichen schon kleine Unterschiede in den Regelungen, um eine völlig andere Rechtslage zu haben.

Wenn es hier keiner sicher weiß, würde ich an deiner Stelle mal etwas tiefgehender nach googlen. Da gibt es sicher Seiten zu.

Edit: Hab mal gerade 30 sek gegooglet ;) , und was passendes gefunden:
http://www.conserio.at/gewahrleistung/

Im Normalfall beträgt die Gewährleistung also 2 Jahre, und ist EU-weit mittlerweile vereinheitlicht.

So die ganze Aktion also mit ordentlicher Rechnung etc gelaufen ist, bestehen da durchaus Ansprüche deinerseits gegen die Firma, das nachzubessern



Bearbeitet von Bierle am 07.06.2010 10:16:09
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danke erst mal, ich warte jetzt immer noch auf den rückruf von meinem installateur...
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so, der abfluss ist wieder gerichtet, der handwerker kam, hat zwei handgriffe gemacht, und fertig. und dafür hab ich mich so nervös gemacht....

hoffentlich hälts jetzt. wenn nicht, muss er halt wieder kommen, ist eh ein netter und die firma ist gleich gegenüber. so könnte man sich glatt einen hausfreund anschaffen! :P
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