Mahnung von Re**ders D*gest

Hallo!

ich habe heute eine Manugn per Brief von Re**ers D*gest bekommen.
Tatsache ist, dass ich vor ein paar Wochen schon eine Rechnung erhalten habe, und die letztden paar Monate
diese Dreckslektüre öfters zugeschickt bekomen habe.

Ich habe den Mist nicht bestellt, wahrscheinlich haben die meine Adresse von irgend einem Gewinnspiel, aber bewusst habe ich nie den Dreck bestellt.

Wie geht man bei so einer Mahnung vor?
Einfach ignorieren, oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Bin ich verpflichtet so eine Art Einspruch einzulegen?





grüssle

Bearbeitet von Terence01 am 31.07.2010 12:06:34
gib mal bei google "nichts bestellt" ein

ein link


BGB

Bearbeitet von dingens am 31.07.2010 12:25:39
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Moin Terence,

NEIIIIN, ignorieren darfst Du so eine Mahnung never ever. Immerhin bist Du damit schon in der Schuldner-Position. Das bringt Dich in die Passiv-Rolle. Du willst doch sicherlich in der Aktiv-Rolle sein. Also teile dem Verlag mit Einschreiben-Rückschein mit, dass Du das Printprodukt , das man Dir seit einiger Zeit regelmäßig zur Verfügung stellt, als unverlangt zugesandtes Warenmuster ansiehst und es zur jederzeitigen Rücksendung bereit hältst. Des Weiteren bittest Du freundlich um Zusendung einer Auftragskopie zu Prüfungszwecken. Außerdem setzt Du eine Frist von - üblicherweise - acht bis zehn Tagen für die Rückantwort. Danach drohst Du mit den Verbraucherschützern. Lass die Muttis wissen, wie erfolgreich Du warst.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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R......D...... machte mal vor einiger Zeit ein Gewinnspiel, wo man angeblich mit großer Sicherheit eine Rente von 2.500,-- Euro/Monat gewinnen konnte.

Fürchterlich nervend mit wichtig-persönlich-vertraulich.............3 oder 4 Briefe und als "Geschenk" eine Ausgabe von RD.

Hätte ich es abgeschickt, hätte ich so ein Abo am Hals gehabt.

Hast du vielleicht an diesem "Spielchen" teilgenommen und nicht alles gelesen?
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Hallo!

Ein Brief mit Rückschein?
Und ICH soll das bezahlen?

Habe denen erst mal eine E-Mail geschrieben, dass Sie mir eine Kopie meies Auftrages schicken sollen, es kam auch sofort eine automatische Bestätigungsmail an, das müsste doch erts mal reichen.

Ansonsten mache ich auch ein Geschäft auf, verschicke ungefragt Werbeblätter udn schicke den Leuten dann Rechnungen und Mahnungen...
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Hm Terence,

auf welchem Planeten lebst Du?

Wenn Du im Ordentlichen Mahnverfahren gelandet bist, musst Du Dich dagegen wehren. Wenn Du es nicht tust, wirst Du von den Vorgaben des BGB überrollt.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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@ilwedritscheline

hier war nochlange nicht die rede von einem gerichtlichen mahnbescheid.lediglich
eine mahnung Re**ers D*gest wurde verschickt.und darauf hin geld
auszugeben,finde ich auch überzogen
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Re**ers D*gest ist ein sehr hartnäckiger Aboanbieter ,der mit jeder Menge Werbung und Gewinnspielen versucht neue Kunden zu werben .
Ich würde mit Einschreiben und Rückschein auf die Mitteilung reagieren .
Vielleicht geht auch ein Fax mit Sendeprotokoll als Nachweis .
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tante ju's Frage wurde gar nicht beantwortet. whistling.gif
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Hast Recht Hilla,

die Frage von Tante Ju wurde nicht beantwortet. Das will ich jetzt tun: Also, wenn frau von RD solche Gewinnspieleinladungen bekommt, muss man sich diese Zettelwirtschaft sehr genau ansehen, ehe man etwas zurückschickt. Denn zwischen all den Zertifikaten, die man zu Gewinnzwecken retournieren soll, befindet sich IMMER irgendeine Bestellanforderung für Hefte oder Bücher, die einem leicht durchrutschen können. Diese Anforderungen sehen genauso aus wie die Gewinnspielzertifikate. Nur so ist es zu erklären, warum Terence Zeitschriften zugeschickt bekommt, die er jetzt bezahlen soll, obwohl er sich nicht daran erinnern kann, sie angefordert zu haben. Da ist ihm möglicherweise so ein Anforderungszertifikat durchgerutscht. Sicher, das ist eine ziemlich linke Tour, doch offensichtlich ist sie rechtens, sonst würde sie sich nicht so hartnäckig über viele Jahrzehnte hinweg halten. Die machen das schon immer so und das ist auch allgemein bekannt. Da ist dann derjenige, der lesen kann, eindeutig im Vorteil.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Hm Dingens,

hast ebenfalls Recht, von einem gerichtlichen Mahnverfahren war noch keine Rede. Doch Du kennst sicherlich auch den Ablauf von Mahnverfahren: 1. Zahlungserinnerung, 2. Mahnung, 3. Antrag auf vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre lang gültig ist. Noch Fragen, Kienzle?

Grüßle,

Ilwedritscheline
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das setzt aber vorraus,daß die angemahnte Forderung ist berechtigt ist.

ich hab nach meinem auszug aus der alten whg ein schreiben mit zahlungsaufforderung von einem inkasso-unternehmen bekommen.dieses behauptete,daß meine kündigung kabel tv nicht rechtens wäre.dann kamen noch 2 gleiche mahnungen mit nochwas drohung dazu und das wars.erst wenn ein gerichtlicher mahnbescheid kommt ,hat man das problem ,sich zu kümmern zu müssen.

alles klar, hauser?

Bearbeitet von dingens am 02.08.2010 19:47:39
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Moin Kienzle - ähm, Dingens wink.gif

Jo, solange es erst ein Antrag auf Erlassung eines Mahnbescheids ist, kann man auch noch jederzeit widersprechen und damit so Etwas zur never ending story werden lassen. Aber wenn einem der gerichtliche Mahnbescheid schon vom Gerichtsvollzieher in Zustellungsabsicht unter die Nase gehalten wird, wird es richtig teuer, da die Mahngebühren und die Gerichtsgebühren drauf kommen sowie Zinsforderungen. Die Rechtmäßigkeit eines Mahnbescheids wird übrigens erst vom Richter geprüft.

Besser isses allemale, solche Angelegenheiten schon im Keim abzuwürgen. Meist reichen da das eine und andere mehr oder weniger freundlich aber immer höflich gehaltenes Briefchen an den Absender, damit der zum einen sieht, dass man sich das so nicht gefallen lässt und er zum anderen erkennt, dass er jetzt erstmal in der Beweispflicht ist. Je nach dem, um welche Beträge es sich handelt, lohnt sich das dann gegebenenfalls für den Fordernden gar nicht, die Sache weiter zu verfolgen.

Grüßle,

Hauser wink.gif
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Zitat (ilwedritscheline, 02.08.2010)
Hm Dingens,

hast ebenfalls Recht, von einem gerichtlichen Mahnverfahren war noch keine Rede. Doch Du kennst sicherlich auch den Ablauf von Mahnverfahren: 1. Zahlungserinnerung, 2. Mahnung, 3. Antrag auf vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre lang gültig ist. Noch Fragen, Kienzle?

Grüßle,

Ilwedritscheline

Und jedesmal wird es wieder teurer, wie Du in Deinem nächsten Posting ja auch schreibst, Ilwedritscheline.
Nicht immer werden solche Dinge als Banalitäten eingestuft und nicht weiterverfolgt. Und auch vor Gericht sieht es da oft genug schlecht aus.

Wenn man keinen Bock hat, sich mal um diese Angelegenheiten zu kümmern, dann kommt so etwas halt irgendwann dabei heraus.
Durch die Kabel-TV-Geschichte ist doch auch schon bekannt, was daraus werden kann.
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Eben, Hilla, das ist der Springende Punkt. Wenn man sich rechtzeitig zur Wehr setzt, kann man Forderungen, mit denen man nicht einverstanden ist, noch relativ preisgünstig abwehren. Aber reagieren sollte man schon drauf.

Grüßle,

Ilwe
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Hallo Leute!

Wems`interessiert:
Meine Mail an diese Typen hat zum Glück gewirkt.
Habe geschrieben, dass ich dieses Abo nicht angefordert habe, und dass ich eine Kopie meiner Bestellung, sowie eine Entschädigung für meine investierte Zeit haben möchte,
falls sie nicht innerhalt einer Woche antworten, schalte ich meine Rechsabteilung ein (Hab ja so viele Anwälte rolleyes.gif )
Na, dann kam ein Brief, dass die Sache erledigt ist.

Schon erschreckend, wie man unschuldig in so eine Mühle geraten kann, und wie einfach es ist, andere Menschen damit zu belästigen.
Einfach anonym über Proxy ins Internet, und für den netten Bekannten 100 Verträge abschliessen...

Ich finde es nicht richtig, dass man Zeit und Geld investieren muss, um aus so einer Sch++ wieder rauszukommen.
Eine Email müsste genügen, ok reichte in meinem Fall auch.

Sollte man gezwungen sein, einen Brief per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken, müsste man dafür z.B. 20 Euro als Entschädigung erhalten.
Oder könnte man die nicht abmahnen lassen?
Im Internet kann man für nen falsch gesetzten Strichpunkt ne 600-Euro Abmahnung bekommen, hier nicht?

Bearbeitet von Terence01 am 14.08.2010 18:30:55
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