Erben/ Ehevertrag usw.

Wir wollen demnächst heiraten und da es für uns beide die 2. Ehe ist ( ich bin geschieden, er ist Witwer ), beide schon älter sind und entsprechend Vermögen haben sowie leibliche Kinder vorhanden sind wollen wir einen Ehe bzw. Erbvertrag machen.

Das haben wir uns relativ einfach vorgestellt- ist es aber ganz und garnicht :(

War jemand von euch in einer solchen Situation und kann kurz berichten wie er es gemacht hat?

Mein Vermögen besteht zum größten Teil aus Anlagen/Fonds, das Vermögen meines zukünftigen Mannes in der Hauptsache aus einem schuldenfreien Haus.
Rein rechnerisch gesehen habe ich mehr und auch kein Problem damit einen Teil davon in ein schönes, gemeinsames Leben zu investieren, der größte Teil soll aber einem von meinen beiden Kindern zukommen.
( da taucht dann leider schon das nächste Problem auf: zu einem Kind habe ich keinen Kontaktundwill den Pflichtteilsanspruch minimieren)

Wir haben schon diverse Termine bei einem Rechtsanwalt und Notar hinter uns und ich auch viele Gespräche mit einem guten Freund der eine große Kanzlei in einer weit entfernten Stadt leitet. Wesentlich schlauer bin ich bisher nicht geworden, ganz im Gegenteil- wir kommen verunsicherter aus den Beratungen heraus. :unsure:

Fakt ist, man muß auch bedenken das die Ehe nicht hält:
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt usw.

Ausserdem denken wir einen Verzicht auf Erb- u. Pflichtteilsrechte zu unterschreiben- bis auf das bewegliche Vermögen , einen kleinen Barbetrag, sowie das

Im Todesfall ist jeder wirtschaftlich selbständig, ich soll jedoch ein Wohnrecht/Nießbrauch auf Lebenszeit bekommen, Witwenrente bekäme ich aufgrund meines Einkommens nicht oder nur gering.
Die Witwerrente für meinen zukünftigen Mann wären gut 850 Euro monatlich, da sein Einkommen hier nicht angerechnet würde.

So langsam drückt das Thema auf die Seele, der Hochzeitstermin naht und der Vertrag muß gemacht werden.
Wir haben bald Urlaub und uns einige Fachbücher besorgt..........

Kann uns jemand etwas dazu sagen? Wir möchten gut vorbereitet zum nächsten Anwaltstermin erscheinen :)

Kaari
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Kaari was verstehst du unter Pflichtteilsanspruch minimieren?
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man konnte den Pflichtteil bisher minimieren indem man zu Lebzeiten schon verschenkte. Erst nach Ablauf von 10 Jahren konnte die Schenkung nicht mehr in einen Pflichtteil zurückfließen. Seit 2009 wurde diese "starre" 10 Jahresregelung dahingehend geändert das jährlich 10% aus dem Pflichtteilanspruch herausfallen
Beispiel: man verschenkt 100.000 Euro , nach 10 Jahren hat die Schenkung Rechtskraft und kann von anderen Erben nicht im Rahmen des Pflichhteils beansprucht werden. ( Das war die Regelung die bis zum 31.12.2008 galt.

Nach neuem Recht ( ab 2009 ) kann man zB. in 2010 100.000 Euro an einen Erben vorab verschenken, 2011 könnten dann von anderen Erben nur noch 90.000 Euro ( 10%) als Pflichtteilssumme beansprucht werden. 2012 80 %, 2013 70% usw.

Kaari

Bearbeitet von Kaari am 05.08.2010 12:28:05
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Danke für die Antwort Kaari :blumen:
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