Schlüssel von innen, außen nicht auf: Türöffnun mögl. ohne Schlüsseldienst

Hallo!
Ich war heute morgen unachtsam und habe einen Schlüssel von innen stecken lassen. Von außen kann ich nun nicht aufschliessen. Die Tür ist aber nicht abgeschlossen. Was tun? Würde das gerne ohne Schlüsseldienst regeln.

0 hilfreiche AntwortenNur hilfreiche Antworten anzeigen

Tja, demnach hast du kein Sicherheitsschloß mit Notöffnung, wo man also mit innen eingestecktem Schlüssel noch von außen aufschließen kann.

Da nicht abgeschlossen ist, muss man im Prinzip "nur" den Schnapper aus der Falle drücken, Wie einfach das geht, hängt aber von der Güte von Tür, Schloß und Rahmen ab. Der Schlüsseldienst hat dazu spezielle Haken und Bleche, um zwischen Rahmen und Tür zu kommen, für den Privatmann ist das schwierig.


Fürchte, das läuft durchaus auf den Schlüsseldienst hinaus, die Kosten werden sich da aber quasi nur auf die Anfahrt und den geringsten Arbeitssatz belaufen. Noch haben wir in der Woche tagsüber, wenn man einen seriösen Dienst raussucht, halten sich die Kosten da durchaus im (Tür)Rahmen

War diese Antwort hilfreich?

wäre es vielleicht auch möglich, den Hausmeister zu errwischen(falls Mehrparteienhaus), der dich vielleicht reinlassen kann? Oder den Vermieter, die haben doch meist einen Zweitschlüssel.

War diese Antwort hilfreich?
Tipp :ph34r::ph34r:
War diese Antwort hilfreich?

Nein, nein einen Schlüssel habe ich ja noch. Bekomme den nur nicht rein!

War diese Antwort hilfreich?
Noch besser :lol:
War diese Antwort hilfreich?
noch ein Tipp :ph34r:
War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Arabärin, 06.08.2010)
Oder den Vermieter, die haben doch meist einen Zweitschlüssel.

Vermieter dürfen gar keinen Zweitschlüssel haben, es sei denn der Mieter will dies explizit.
War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Valentine, 06.08.2010)
Vermieter dürfen gar keinen Zweitschlüssel haben, es sei denn der Mieter will dies explizit.

Nicht ganz richtig, Vermieter müssen zB. bei längerer Abwesenheit des Mieters (Urlaub) die Möglichkeit haben im Notfall, die Wohnungstür zu öffnen. Man kann den Schlüssel dann in einem verschlossenen Umschlag beim Hausmeister, Verwaltung oder Vermieter direkt hinterlegen.
War diese Antwort hilfreich?

Josi-Julius, wo steht das?

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Josi-Julius, 06.08.2010)
Nicht ganz richtig, Vermieter müssen zB. bei längerer Abwesenheit des Mieters (Urlaub) die Möglichkeit haben im Notfall, die Wohnungstür zu öffnen. Man kann den Schlüssel dann in einem verschlossenen Umschlag beim Hausmeister, Verwaltung oder Vermieter direkt hinterlegen.

Das stimmt nicht.

Der Vermieter ist nicht berechtigt einen Schlüssel zu haben.

Welch einen Notfall sollte es denn geben?
Wenn es brennt kommt die Feuerwehr und bricht die Tür auf.
Reparaturen müssen verschoben werden, bis der Mieter wieder da ist.

Auch ein verschlossener Umschlag würde bedeuten, dass der Vermieter zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei Abwesenheit des Mieters die Wohnung betreten könnte.
Und dieses Recht hat er nicht.

Wenn ich in eine neue Wohnung einziehe, dann lasse ich umgehend das Türschloss auswechseln.
Und einen Zweitschlüssel bekommen nur Personen meines Vertrauens.

Man kann dem Vermieter mitteilen, wer einen Zweitschlüssel hat.
Sollte es dann wirklich einmal nötig sein, dann dürfte er meine Wohnung nur im Beisein dieser Person betreten.
War diese Antwort hilfreich?

Er DARF keinen Schlüssel haben, man KANN ihm aber einen geben. Vorausgesetzt, man vertraut sich gegenseitig so weit...

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (wurst, 06.08.2010)
Tipp :ph34r::ph34r:

Punkt .
War diese Antwort hilfreich?
Neues ThemaUmfrage