Holzfenster von Außen streichen - Vorschrift ?

Guten Tag,

leider finde ich bei meiner Suchmaschine keine passende Antwort. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe meine Holzfenster von einem Malermeister streichen lassen. Abgesehen davon das er schlecht geschliffen hat oder der Staub nicht ausreichend entfernt wurde, hat er die Fenster Stumpf nur von außen gestrichen. Ohne die ?Fensterfalz? mit zu streichen.
Das bedeutet wenn meine Fenster auf Kipp sind, sieht von man außen noch die alte Farbe der Fenster (Wäre dieser Teil mit gestrichen würde man das von innen nicht sehen eben nur von außen) . Von innen sollten diese nicht gestrichen werden.
Weiß einer zufällig ob es eine Vorschrift gibt bis wohin die Fenster und Rahmen gestrichen werden müssen, wenn der Auftrag lautet: Fenster von außen Streichen.?

Vielen Dank im Vorraus
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Azubi bekommt vom Chef den Auftrag die Fenster zu streichen.
Nach Stunden fragt er: Meister, mit den Fenstern bin ich fertig - soll ich nun noch die Rahmen machen? :unsure:

Sorry für OT. *schäm*
Meine Frage: Wie genau hast du den Auftrag formuliert?
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Zitat (Jannik4M @ 17.06.2019 20:54:58)
Weiß einer zufällig ob es eine Vorschrift gibt bis wohin die Fenster und Rahmen gestrichen werden müssen, wenn der Auftrag lautet: Fenster von außen Streichen.?

Außen bedeutet wirklich (nur) außen. Alles andere am Fenster gehört zum Innenbereich.
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Als der Meister zur Auftragsbesprechung da war haben wir ihm gesagt das wir die Fenster gerne von Außen in einer anderen Farbe hätten. Das wars es gibt nichts schriftliches nur mündlich.
Ich bin halt der Meinung das alles was man von außen sieht egal ob geschlossen oder auf kipp gestrichen werden muss und alles was man von innen sieht eben nicht gestrichen wird.

Der hat auch bei den Türen die Beschläge nicht abgebaut einfach abgeklebt und man sieht drum herum sogar die alte Farbe noch.

Die Fasade und Tropfkanten wurden auch mit angemalt weil schlecht abgeklebt wurde.

Leider habe ich die Rechnung schon beglichen. :/
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Au weija dann hätte ich mich besser ausdrücken müssen. So ein mist ?

Vielen Dank für die Antwort
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Zitat (Jannik4M @ 17.06.2019 23:03:00)
Ich bin halt der Meinung das alles was man von außen sieht egal ob geschlossen oder auf kipp gestrichen werden muss und alles was man von innen sieht eben nicht gestrichen wird.

Ich fürchte, es geht nicht um Meinungen sondern um Tatsachen. :trösten:

Genauere Auskunft kannst du sicher bei der Malerinnung einholen.
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Das werde ich mal machen ?
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Mängelrüge erteilen und 10% des Preises einbehalten und eine gütliche Einigung erzielen.
Hast du erst mal komplett bezahlt, siehst du den nie wieder.
War das eine black Aktion oder gibt es eine ordnungsgemässe Rechnung?

Nachtrag:
Oh, seh grade, du hast die Rechnung schon bezahlt. D.h. du hast die Arbeit abgenommen und da ist dann nix mehr mit Nachbesserung. Es sei denn der Handwerker hat gute Laune

Bearbeitet von idun am 18.06.2019 08:13:08
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Habe leider schon komplett bezahlt auf Rechnung. Ich werde ihm mal einen Brief zukommen lassen. Vielleicht habe ich ja Glück der kommt aus dem Ort. Eventuell hat er ja Anstand seine Fehler einzusehen.

Bearbeitet von Jannik4M am 18.06.2019 08:14:41
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Wenn das nicht klappt, kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle der Handwerkskammer wenden.
Vielleicht können die vermitteln.
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Zitat (Jeannie @ 18.06.2019 08:33:24)
Wenn das nicht klappt, kannst du dich auch an eine Schlichtungsstelle der Handwerkskammer wenden.
Vielleicht können die vermitteln.

Das Dumme ist ja, das trotz offensichtlicher Mängel die ganze Rechnung bezahlt wurde.
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Ich schaue mal wie weit ich gehen werde und werde dann Berichten.

LG
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Es passiert auch immer wieder daß die billigsten Malerbetriebe genommen werden und danach kommt das jammern.
Ich bin selbst Maler und mache immer mehr die Feststellung... zu teuer! Das aber eine gute Ausfertigung Zeit kostet bedenkt in diesem Fall niemand. Bei einem guten Maler werden die Fälze bis zur Dichtung gestrichen.
Geiz ist nicht geil!

Bearbeitet von danny61 am 23.06.2019 13:37:01
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Meine Mutter hatte mal einen alten Maler auch aus dem Ort gebeten die Kinderzimmerfenster (damals noch mit 6 kleinen Scheiben je Flügel) von innen zu streichen . Nach dem trocknen sah ich sie mir genauer an , er übermalte auch jedes Staubkorn und sogar Stecknadeln , die auf der Holz - Fensterbank lagen . Ging zu dem Zeitpunkt noch zur Schule und dachte nicht mehr an die staubige Fensterbank . Es war ihm aber wohl das hohe Alter geschuldet....
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Zitat (Jannik4M @ 18.06.2019 08:14:03)
Vielleicht habe ich ja Glück der kommt aus dem Ort. Eventuell hat er ja Anstand seine Fehler einzusehen.

Du hast eine Firma beauftragt und weißt nicht mal, aus welchem Ort sie ist? Sehr ominös? Ist die Firma vom Himmel gefallen? Irgendwie musst du die doch gefunden haben.
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Zitat (SieErPaar @ 23.06.2019 19:50:33)
Du hast eine Firma beauftragt und weißt nicht mal, aus welchem Ort sie ist?

Jannik sagt doch, der kommt aus dem Ort.
Setz in seinem Beitrag einen Punkt hinter "Glück" dann wird die Aussage klarer.

Ich verstehe das so, dass ein ortsansässiger Handwerker es sich (hoffentlich) nicht erlauben kann, für schlechte Leistung kritisiert zu werden.
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zum Beitrag von danny61:

ich hatte mir mal die Angebote einiger ortsansässigen Maler verglichen und dann doch wieder meinen "Hausmaler" genommen. Als Stammkunde bekomme ich bei ihm immer einen Rabatt .
Auch hatte ich einmal wollten zwei Maler bestellt die so was ohne Rechnung machen wollten - sie waren nicht preiswerter. Schon allein durch den angesetzten qm Preis und die kalkulierte Arbeitszeit . Ausserdem hätte ich keine Rechnung für die Steuer gehabt. :)

Bearbeitet von Donnemilen am 24.06.2019 07:39:31
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