Gehalt kommt viel zu spät !

Also, mein Freund hat vor 2 Monaten zu einer neuen Firma gewechselt. Die Firma wurde erst im März diesen Jahres „eröffnet“ Im Arbeitsvertrag steht das dass Gehalt bis zum 4 eines Monats gezahlt werden muss. Nun hat er im 1 Monat sein Geld am 24 !! icon_mauer.gif icon_mauer.gif erhalten. Das Gehalt das jetzt am 4 hätte da sein müssen ist bis dato nicht da, auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt das dies wol ~ am Ende dieser Woche passieren würde.
Wie sieht das rechtlich aus ? Was kann man machen. Mit dem Chef tachless reden, hat er wohl schon genutzt hat es aber nicht. Der Chef meinte es müßen erst Gelder rein kommen. Mein Freund ist Aussendienstler, alle anderen Kollegen haben auch noch kein Geld erhalten. Einer war schon beim Anwalt, der hätte ihm gesagt das er ein Schriftstück aufsetzen soll, mit einer Datumsvorgabe, und dies bei seinem Chef abgeben soll.
Falls er nun aufgrund dessen kündigt, bekommt er dann von dem Arbeitsamt eine 3 monatige Sperre ?? Ist Euch so etwas auch schon mal passiert ?
verzögerungen von ein bis zwei tagen sind normal und oft durch die banken verschuldet. Aber so lange auf daas geld zu warten kann man niemandem zumuten.
Dass erst geld reinkommen muss, bevor man gehälter zahlt, ist schwachsinn. Wer leute einstellt, hat lohn zu zahlen. Ende. Wenn der chef es nicht hinkriegt, einnahmen und ausgaben betriebswirtschaftlich sinnvoll zu koordinieren, ist das sein problem, nicht das der mitarbeiter.
An der stelle deines freundes würde ich dem chef so ein schriftstück vor die nase setzen, wie es dieser anwalt empfohlen hat.
Eine eigenkündigung hat immer - bis auf ganz eng begrenzte ausnahmefälle - eine sperre beim arbeitslosengeld zur folge.
Wenn er wirklich kündigen will, dann nur wenn er eine andere jobzusage hat, zu der er ohne wartezeit wechseln kann. Dann ist eine mögliche sperre vom arbeitsamt eh egal.
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Genau... wer Leute einstellt und für sich arbeiten lässt, der muss auch den Lohn dafür zahlen. Dein Freund möge sich bitte noch einmal mit dem Chef in Verbindung setzen und ihm sagen, dass er seinerseits auch Verbindlichkeiten hat- wenn er seine Miete nicht pünktlich zahlt, setzt der Vermieter ihn auf die Straße. Und wenn er sein Konto deswegen permanent überziehen muss, dann werden Verzugszinsen fällig.

Er sollte dem Chef tatsächlich ein Schriftstück übergeben (am besten doppelt- eins unterschreiben lassen und für sich behalten), dass er sich z. B. Verzugszinsen vom Chef erstatten lassen will.
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Im Arbeitsvertrag steht da ja sicherlich ein § zu...und ich würde von daher auf jeden Fall mit dem Chef reden! So geht das ja nicht, man muss ja schließlich auch pünktlich seine Rechnungen bezahlen! icon_mauer.gif

Bearbeitet von MuddisLiebling am 14.11.2010 11:04:03
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