Nebenkostenabrechnung: m² Berechnung

In: Wohnen
Hallo zusammen,

hab heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Dazu hätte ich eine Frage: im Mietvertrag steht DG-Wohnung mit 98 m² Wohnfläche. In der Abrechnung wird aber mit 110m² gerechnet. Hat das was damit zu tun, dass es eine DG-Whg. ist und somit die beheizbare Fläche evtl. größer ist, oder ist das einfach ein Fehler vom Vermieter?

Wäre schön, wenn sich von Euch jemand auf diesem Gebiet auskennt.

Gruß
Scilla

Tipp der Redaktion: Viele Nebenkostenabrechnungen sind falsch. Lasse deine Nebenkostenabrechnung kostengünstig online von einem Anwalt prüfen.

Vielleicht wird nach Nutzfläche abgerechnet? Im Zweifelsfall frag mal den Hausverwalter oder den Vermieter.
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Das darf nicht sein. Du hast nur 4 Wochen Zeit es zu reklamieren.
Ich würde einen Brief mit Fristsetzung (18 Tage) schreiben.

z.B.: Ich nehme Bezug auf die vorbezeichnete Betriebskostenabrechnung. Der Umlageschlüssel ist lt. Mietvertrag zu korrigieren usw.

Mal sehen, wie die Antwort ausfällt. Wenn ein gerechtfertigter Grund besteht, dann teilen sie ihn Dir wenigstens mit.

Bearbeitet von Rumburak am 11.08.2010 10:57:11
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Lasse die Wohnung unbedingt zusammen mit einem Zeugen nachmessen! Hat die Wohnung viele Schrägen? Liegt die Raumhöhe unter 2 Metern?
Schau mal hier.

Und noch was Wichtiges:
Wenn im Mietvertrag 98m² stehen, wie können da in der Abrechnung 110m² genannt sein?!!! huh.gif
Was soll das denn?! Das riecht aber gewaltig nach Abzocke.
Sofort erstmal Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen, würde ich sagen. Dann hast Du erstmal ein wenig Zeit, die abgerechneten Maße genau abzuklären, der Widerspruch muß aber am besten sofort erfolgen.
Falls eine Begründung für den Widerspruch verlangt wird: Nenne diese Diskrepanz (Missverhältnis) in der abgerechneten Quadratmeterzahl! Und laß gleich auch nochmal den Mietvertrag prüfen, das so nebenbei... wende Dich damit an den Mieterbund in Deiner Stadt und mach dort Druck dahinter, wegen der Fristenwahrung.

Legt man nämlich gegen einen Bescheid oder eine Abrechnung Widerspruch ein, hat man nur eine bestimmte Zeit (Frist), das zu klären - das versteht man unter Fristenwahrung.

Natürlich gibt es such noch ehrliche wie gute Vermieter... aber die sind sehr dünn gesät.
Ist man nicht sofort hinter der Abrechnung her, ist man ganz schnell der (oder die) Dumme...

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 13.08.2010 03:34:06
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Hallo Scilla,

Du kannst neben dem SOFORTIGEN Widerspruch selber abschätzen, wie groß Deine Wohnfläche ist.

Laut Gesetz fällt alle Fläche unter einer Deckenhöhe von 1m oder weniger VOLLSTÄNDIG weg.

Zwischen 1m und 2m Deckenhöhe darf die Fläche zu 50% angerechnet werden und erst ab 2m Deckenhöhe geht die darunterbefindliche Fläche zu 100% in die Wohnflächenberechnung ein.

Kleiner Architektentrick:

Ungefähr bei 1,50 m Deckenhöhe die komplette Fläche ausmessen. Da hast Du einen ersten Anhaltswert, ob die 98m2 stimmen oder nicht. Eine gewisse Toleranz ist aber erlaubt!

Gruß

Highlander
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