Fristlose Kündigung der Wohnung: Warten auf Räumungsklage möglich?

In: Wohnen
Wenn jemand eine fristlose Kündigung seiner Wohnung (Frist hier 14 Tage) erhält, muss dann die Wohnung geräumt werden oder kann man dann auch die Räumungsklage abwarten?

Da es sich nicht um Mietschulden handelt und ich die Wohnung heute zum ersten Mal gesehen habe, kann ich zu den Gründen selbst nichts sagen und der Vermieter hat entsprechende Zeugen.

RA einschalten geht aus finanziellen Gründen nicht.
Ich bin eigentlich der Meinug das man nur mit gravierenden Gründen fristlos kündigen kann. Da stimmt doch was nicht.
In jedem Fall Mitglied beim Mieterschutzbund werden und sofort einen Termin vereinbaren.
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Versteh ich das richtig, dass Du anschließend dort einziehen willst
und die Vormieter gekündigt wurden?
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Tante Ju, "spekulierst" du auf die gekündigte Wohnung? Wenn ja, dann verlass dich nicht drauf, dass sie in 14 Tagen geräumt ist. Ich würde eher damit rechnen, dass die jetzigen Bewohner auf Zeit spielen und versuchen, die Sache "auszusitzen", und das kann Monate dauern mit Räumungsklage und so weiter.
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Der Mieterschutzbund hat immer eine Wartezeit und kostet auch Geld, was bei ALG II auch nicht drin ist.

Zu den gravierenden Gründen kann ich nichts sagen, außer eben, dass der Vermieter Zeugen hat und der Mieter nicht.

Der Vermieter sprach mir gegenüber zwar von Abmahnungen seinerseits, ließ aber offen, ob die nun mündlich oder schriftlich waren.

Nein, ich möchte dort auf keinen Fall einziehen, meine persönlichen Wohnverhältnisse sind da außen vor.

Es geht mir in erster Linie darum, dass der jetzige Mieter nicht auf der Straße sitzt.

Bearbeitet von tante ju am 07.09.2010 16:26:30
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Zitat (tante ju @ 07.09.2010 16:02:13)
Wenn jemand eine fristlose Kündigung seiner Wohnung (Frist hier 14 Tage) erhält, muss dann die Wohnung geräumt werden oder kann man dann auch die Räumungsklage abwarten?


Kann er vergessen :P

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Quelle

Bearbeitet von wurst am 07.09.2010 16:45:43
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Zitat (tante ju @ 07.09.2010 16:21:15)
Zu den gravierenden Gründen kann ich nichts sagen, außer eben, dass der Vermieter Zeugen hat und der Mieter nicht.

Es geht mir in erster Linie darum, dass der jetzige Mieter nicht auf der Straße sitzt.

Auch wenn der Vermieter Zeugen hat, weswegen auch immer... kann er nicht die Tür aufbrechen lassen und ihn am Hosenboden rausziehen.

Er wird mit Sicherheit nicht nach 14 Tagen auf der Straße hausen. Das kann Monate dauern bis der Vermieter ihn los wird, und wenn er clever ist braucht er noch nicht mal die volle Miete bezahlen.

Ich kenne dies Theater nur zu gut

*schäm* Ich geh gleich mal in den Test Fred zum Quoten üben

Bearbeitet von Unersetzliche am 07.09.2010 17:11:52
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Danke erstmal für eure Antworten. :blumen:

Dann werde ich morgen mal dem stadtbekannten Vermieter einen freundlichen Brief schreiben. ;)
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wie- rechtsanwalt geht nicht?
wenn man sich keinen leisten kann, bekommt man normalerweise problemlos rechtsbeihilfe.
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Genau, das ist dann die Prozesskostenhilfe, wenn es zum Prozess kommt.
Ansonsten die Öffentliche Rechtsauskunft, die ist in vielen Städten kostenlos oder kostet 10 €, das ist unterschiedlich.
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Zitat (Hilla @ 07.09.2010 19:53:42)
Genau, das ist dann die Prozesskostenhilfe, wenn es zum Prozess kommt.
Ansonsten die Öffentliche Rechtsauskunft, die ist in vielen Städten kostenlos oder kostet 10 €, das ist unterschiedlich.

@Hilla: Prozesskostenhilfe bekommt man aber nur, wenn man die Aussicht hat, den Prozess zu gewinnen.

Das dürfte hier eher nicht der Fall sein. :pfeifen:

Aber mit der Rechtsauskunft werde ich mich mal erkundigen. Hauptsache, die Kündigung wird erst mal rausgezögert bis Anfang Oktober.
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Und keiner weiß, warum die Kündigung erfolgte ?
Muß doch in der Kündigung stehen.
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siehe PM
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ohm ..
ein fristlose kommt nur wenn man nicht die Miete bezahlt und zwar über Monate hin, glaube 2 Monate lang .

ist man nicht in der lage , aber willig, kann Wohnungssicherungsamt helfen und Räumung verhinden (so eine art von Kredit bekommen ohne zinsen), dazu sind aber bedinungen geknüpf. ein Plan wie man das abzahlen kann.

mehr im Amt.

Sollte man so sau verschuldet sein das man nicht Wohnungssicherungsamt zufieden stellen kann, schnellstens zu Schuldnerberatung, hier wird wirklich einem geholfen.

hoffe es hilft
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Zitat (maupa @ 10.09.2010 20:57:12)
ohm ..
ein fristlose kommt nur wenn man nicht die Miete bezahlt und zwar über Monate hin, glaube 2 Monate lang .

Nope, fristlose Kündigung kann selbstverständlich auch aus anderen gravierenden Gründen erfolgen. Und das mit der Miete waren 3 Monate, zahlt man nach 2 Monaten wieder im dritten Monat (einen Teil der) Miete, geht das Spiel für den Vermieter von vorne los.

Der Mieter im Fall von tante ju sollte bedenken, dass er, wenn er auf die Räumungsklage spekuliert, dann selbstverständlich auch sämtliche entstandende Kosten davon zu tragen hat, also Gerichts- und Anwaltskosten des Vermieters, sowie evtl anfallende Gebühren für Polizei, Schlüsseldienst, Gerichtsvollzieher und Transport unternehmen. Kann schnell fünfstellig werden.

Bearbeitet von Bierle am 10.09.2010 21:18:46
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Es geht hier nicht um nicht bezahlte Mieten.

Der Mieter lebt von ALG II und die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Unternehmen konnte ich auch jetzt nicht mehr viel und ab Montag bin ich zwei Wochen in Urlaub. Aber da sind die entsprechenden Ansprechpersonen auch schon per mail informiert.
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Zitat (tante ju @ 10.09.2010 21:23:41)
Es geht hier nicht um nicht bezahlte Mieten.


Um was denn, eine fristlose Kündigung ist nur in ganz, ganz wenigen Fällen möglich.
Da müssen die Mieter schon einiges verbrochen haben.
Oder aber es ist ungerechtfertigt, dann kann man leicht dagegen angehn.
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Zitat (Bierle @ 10.09.2010 21:15:39)
Nope, fristlose Kündigung kann selbstverständlich auch aus anderen gravierenden Gründen erfolgen. Und das mit der Miete waren 3 Monate, zahlt man nach 2 Monaten wieder im dritten Monat (einen Teil der) Miete, geht das Spiel für den Vermieter von vorne los.

Der Mieter im Fall von tante ju sollte bedenken, dass er, wenn er auf die Räumungsklage spekuliert, dann selbstverständlich auch sämtliche entstandende Kosten davon zu tragen hat, also Gerichts- und Anwaltskosten des Vermieters, sowie evtl anfallende Gebühren für Polizei, Schlüsseldienst, Gerichtsvollzieher und Transport unternehmen. Kann schnell fünfstellig werden.

ich will mich da nicht aus dem Fenster zu weilt aus legen.. fristloos ist immer nicht bezahlte miete (oder grobe sachen, kaken im Fahrschtuhl,, bla bla un Sazial)..
Alles andere formen eben anders eben frist gerecht.

Fristloos heist .. grobe verletzung von Vertrag. GROB und das reicht nicht mal immer... da ist das gesätz im verdergrund

hier kommt kinder schutz gESETZ UND hast du nicht gesehEn -
wenn man Gesetze kennt bekommt man einem schwer raus aus der bude.

Bearbeitet von maupa am 10.09.2010 21:51:12
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Der Vermieter kann fristlos kündigen bei:

* schwerer Vertragsverletzung des Mieters,
* schwerer Störung des Hausfriedens oder bei anderen schuldhaften Pflichtverletzungen des Mieters,
* Zahlungsverzug des Mieters,
* vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung,
* völliger Vernachlässigung der Wohnung,
* Überbelegung der Wohnung oder
* unerlaubter Untervermietung,

Aber auch, wenn:

* die Benutzung des gemieteten Wohnraums mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist,
* eine Vertragspartei den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zur nächstmöglichen Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Quelle
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sTIMME ICH DIR AUCH ZU , demnoch trifft das nicht auf Themen öffner zu.. entwerder ist er nicht ganz erlich oder spielt scharm ein rolle..

entweder wird wirklich die sach lage erklärt oder vergiss es

Bearbeitet von maupa am 10.09.2010 22:08:37
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Maupa, woher weißt du, dass Tante Ju (die übrigens weiblich ist, falls dich mal jemand fragt) nicht ehrlich ist? Sie kann, um ihre/n Bekannte/n zu schützen, nicht die komplette Story erzählen, nur sagen dass es nicht um Mietschulden geht. Vielleicht wurde die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt? Es reicht schon, wenn man eine Wohnung als Wohnung mietet und dann darin ein Ladengeschäft betreibt, wo ständig Kunden ein und aus gehen. Oder wenn man eine 45-Quadratmeter-Zweizimmerwohnung zu fünft bewohnt. Oder wenn man zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten die Musik laut aufdreht, sodass die Nachbarn ihr eigenes Wort nicht mehr verstehen. Ich frage mich übrigens, was Charme damit zu tun hat...?

Bearbeitet von Valentine am 10.09.2010 22:13:42
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Zitat (maupa @ 10.09.2010 22:03:23)
entweder wird wirklich die sach lage erklärt oder vergiss es

Warum? :o Nur um deine Neugier zu befriedigen?

Wieso die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, ist doch Schnurzpiepegal. Wie man aus tante jus Beiträgen leicht herauslesen kann, hat der Vermieter einigermaßen stichhaltige Beweise für die Kündigung, und dann ist es doch egal, WAS es war, das tut doch überhaupt nichts zur Sache, es geht darum, wie schnell man dann aus der Wohnugn rausmuß, und da ist der Ablauf unabhängig vom Grund immer gleich. Also bitte beim Thema bleiben.

@tanteju: Ich weiß nur, dass man zum Beispiel Mieter mit Kindern nicht ohne weiteres vor die Tür setzen kann, bei meinem Bruder im Mietshaus hat der Vermieter einem Mieter gekündigt, da hat es ein dreiviertel Jahr nach der Kündigung gedauert, bis der raus war, weil er angeblich keine neue Wohnugn gefunden hat für die Familie mit Kindern und Haustieren... ;)
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eben drum keiner weisst was genaueres,, fristlos ist halt fristlos.. ob berechigt oder nicht, kann man eben nicht feststellen. was vorredner schon schrieb,
ich denke das wir uns wiel zu viel gedanken machen.. denke mehr infos müssen her..

alles andere ist energie verschwendung:
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Sparfuchs hat ja genügend Gründe außer Mietschulden aufgeführt.

Als ich den Thread eröffnet habe, lagen mir div. Schreiben noch nicht vor. Ich habe konnte jetzt erreichen, dass der Mieter während meines Urlaubs dort wohnen bleiben kann.

Das allein war mir wichtig!

Ich war auf alle Fälle ehrlich und bei dem Wort "Scharm" ist mir unklar ob nun Charme oder Scham gemeint
ist.

@Bierle: Danke für den Hinweis mit den Kindern :blumen:
Hier handelt es sich jedoch um eine Einzelperson.

Bevor hier weiter rumspekuliert wird, kann der Fred geschlossen werden.
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