zusätzliche Kosten!

In: Wohnen
Hey Leute,

bin grad neu hier und hoffe auf hilfe zu meinen Fragen :)
Ich würde gerne bald mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung ziehe und versuche mich dem entsprechen
schon mal schlau zu machen. Zu meinen Fragen:

Wenn ich mir eine Mietwohnung suche, muss ich ja auch Gas und Heizkosten zahlen?! Oder ist mit Gaskosten
Heizkosten gemeint? hoffe, dass ist keine Dumme Frage. Meine andere Frage wäre, ist das nicht schon bei der
Warmmiete mit drinne? also die Heizkosten?

Danke für die Antworten

Viele Grüsse :)
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Energiepreisrechner wäre nützlich, um dir einen Überblick über die anfallenden Zusatzkosten für Gas und Heizung zu verschaffen, bevor du eine Mietwohnung auswählst. So kannst du besser abschätzen, wie hoch die monatlichen Belastungen werden und unerwartete Kosten vermeiden.

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Grundmiete
+ Betriebskosten
+ Zentralheizung
Warmmiete

Grundmiete
+ Betriebskosten
Kaltmiete wenn Du eine Gas-Etagenheizung hast und die monatlichen Raten selber zusätzlich an
den Gasanbieter zahlst

Strom für Licht, Elektrogeräte usw. zahlst Du in jedem Fall zusätzlich

Ich hoffe, das ist so verständlich ;)

Bearbeitet von 123stpo456 am 21.09.2010 20:51:01
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Normalerweise steht im Mietvertrag drin, was alles in den Nebenkosten enthalten ist. Auch in Wohnungsanzeigen wird meist schon angegeben, ob Heizkosten extra kommen oder diese in der Warmmiete inkludiert sind. Bei Gas-Etagenheizung kann man, wie 123 schon schrieb, auf jedenfall davon ausgehen, dass man den Abschlag an den Gasanbieter extra zahlen muss.
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nicht ganz xD sry, nochmal bitte. Ich weiß auch gar nicht genau, ich meine, ok heizkosten zahlen ist ja noch verständlich wegen der heizung, aber brauch ich gas? ausser ich hab nen gas herd oder sowas, aber ansonsten..
oder irre ich mich? was ist denn eine Gas-Etagenheizung?

Bearbeitet von Vouice am 21.09.2010 21:37:40
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Es gibt Fernheizung, da wird das Haus beheizt, die Fernwärme , die aus Fenheizwerken kommt, wird auf die Miete aufgeschlagen. Das sind dann die Heizkosten, die auf die Miete aufgeschlagen werden

Es gibt auch Zentralheizung, da ist es genauso, nur kann diese Heizung im Keller des Hauses stehen, oder
in einem Gebäude - so wird dann ein ganzer Wahnkomplex beheizt. Auch hier kommen die Heizkosten zur Kaltmiete dazu.

Gas-Etagen-Heizung heißt, dass Du in der Wohnung eine Heiz-Anlage hast, die mit Gas funktioniert. In den einzelnen Räumen hast Du - wie oben - Heizkörper.
Der Unterschied ist, dass Du das verbrauchte Gas selber bezahlst - an den Gas-Anbieter und nicht an den Vermieter. Kochgas käme dann - falls Gasherd vorhanden - noch dazu.
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Heizung wird immer entweder über Gas oder Strom betrieben, ausnahme Erdwärme (denke jedenfalls es gibt nicht viel mehr).
Warmmiete ist wie schon gesagt wurde immer warm, das heißt die Wohnungsmiete kalt (also ohne alle Nebenkosten) zzgl. Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Straßenreinigung etc.) und Heizkosten übernehmen auch manche Vermieter und stellen die dann am Ende vom Jahr in Rechnung.
Oft ist es aber auch so das Mieter Strom und Gas selbst bezahlen, da es z.B. getrennte Anschlüsse gibt.

Mit Etagenheizung meinte der Vorredner das oft auch jede eigene Etage einen eigenen Zähler für Heizverbrauch hat. Dann teilen sich die Parteien die Kosten.
Das wird dann am Ende vom Jahr aber auch meist gemacht (so kenn ich es aus der Steuerberaterpraxis).
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Zitat (Brinarina @ 21.09.2010 21:54:53)
Mit Etagenheizung meinte der Vorredner das oft auch jede eigene Etage einen eigenen Zähler für Heizverbrauch hat. Dann teilen sich die Parteien die Kosten.
Das wird dann am Ende vom Jahr aber auch meist gemacht (so kenn ich es aus der Steuerberaterpraxis).

Das kann so - aber auch anders sein:
In einer ehemaligen Wohnung von mir hing in der Küche so ein überdimensionaler Durchlauferhitzer mit Gas-Brenner, damit wurde die Wohnung beheizt. Somit habe ich nur meine eigenen Gas-Heizungs-Kosten bezahlt.
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Zitat (Brinarina @ 21.09.2010 21:54:53)
Heizung wird immer entweder über Gas oder Strom betrieben, ausnahme Erdwärme (denke jedenfalls es gibt nicht viel mehr).

Soso -_-

Und was ist mit Ölheizung, Holzpellets, Wärmepumpe, Solarthermie ? Auch alles Heizarten, allein die Ölheizung ist weit verbreitet auch in Mietwohnungen. Hier zahlt man wie bei der Gaszentralheizung direkt einen Abschlag an den Vermieter
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Zitat (123stpo456 @ 21.09.2010 22:04:46)
Das kann so - aber auch anders sein:
In einer ehemaligen Wohnung von mir hing in der Küche so ein überdimensionaler Durchlauferhitzer mit Gas-Brenner, damit wurde die Wohnung beheizt. Somit habe ich nur meine eigenen Gas-Heizungs-Kosten bezahlt.

Das ist dann, wie oben schon erwähnt, eine Gas-Etagenheizung
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Zitat (Brinarina @ 21.09.2010 21:54:53)
Heizung wird immer entweder über Gas oder Strom betrieben, ausnahme Erdwärme (denke jedenfalls es gibt nicht viel mehr).

Es gibt auch noch Heizöl. Bei dieser Methode sind die Heizkosten auch schon in der Warmmiete enthalten. Der Vermieter bestellt dann z.B. einmal im Jahr Heizöl, dass dann in einem Tank im Keller gelagert und womit geheizt wird.

Wir haben eine Gas-Etagenheizung und zahlen nur unseren Verbrauch (keine Abrechnung mit den Nachbarn o.ä.). (Edit: Meinen Gasherd betreibe ich mit einer Gasflasche :pfeifen: )

Bearbeitet von amary am 21.09.2010 22:13:59
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Zitat (amary @ 21.09.2010 22:10:01)
Meinen Gasherd betreibe ich mit einer Gasflasche :pfeifen: )

Ehrlich?
Staun! :unsure:
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Zitat
Heizung wird immer entweder über Gas oder Strom betrieben, ausnahme Erdwärme (denke jedenfalls es gibt nicht viel mehr).

wie schon mehrfach geschrieben: das stimmt so nicht.

Zitat
Warmmiete ist wie schon gesagt wurde immer warm, das heißt die Wohnungsmiete kalt (also ohne alle Nebenkosten) zzgl. Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Straßenreinigung etc.) und Heizkosten übernehmen auch manche Vermieter und stellen die dann am Ende vom Jahr in Rechnung.

Auch das ist leider nicht ganz richtig...
Die Wohnungsmiete ohne alle Nebenkosten ist nicht die Kaltmiete, sondern die Grundmiete...
STPO hat das oben ja bereits super erklärt.

Was ich gar nicht verstanden habe ist: was manche Vermieter angeblich das ganze Jahr über übernehmen und erst am Ende des Jahres in Rechnung stellen (nur die Heizkosten, die Heiz- und Betriebskosten zusammen)? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es so unwirtschaftliche Häuslebesitzer geben soll.

@Vouice - nicht verwirren lassen und immer kräftig fragen...
die anderen Beiträge waren bislang ja wirklich super hilfreich.

Bearbeitet von Helfe-Elfe am 21.09.2010 23:01:58
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@Helfe-Elfe
Ich habe einen vernünftigen Vermieter (Gesellschaft).
Die in der Miete enthaltenen Betriebskosten hat er so angesetzt, dass ich jetzt bei der (gut nachvollziehbaren )Abrechnung ein Guthaben habe, das mit der nächsten Miete verrechnet wird)

Die Heizkosten-Abrechnung kommt offensichtlich später.

Ich glaube, viele Vermieter setzen bei der Neu-Vermietung die Betriebskosten bewußt niedrig an, damit die Gesamt-Miete günstiger erscheint, als sie dann im Endeffekt - nach der ersten Betriebskostenabrechnung - tatsächlich ist.

Wir lernen daraus, dass man sich eigentlich vor Vertragsabschluss die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre zeigen lassen müsste.
Und dann muss man sie auch noch verstehen :blink:

Bearbeitet von 123stpo456 am 21.09.2010 23:11:54
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Puuuuh erstmal Danke für die tolle Hilfe, aber ihr verwirrt mich schon etwas Leute xD
Das kann doch nicht so schwer/kompliziert sein mit der eigenen Wohnung?!!
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Ist es an sich auch nicht.

Du hast die Grundmiete: das ist die Miete nur für die Wohnung...
Dazu kommen die Betriebs-/Nebenkosten: (Müll, Grundsteuer, Regenabwassergebühr, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Frischwasser, ggf. Aufzugskosten, ggf. Hausmeister, ggf. Hausreinigung, ggf. Schneeräumung, ggf. Kabelgebühr (=TV) usw.).

Dazu kommen dann die Heizkosten. Heizungsarten gibt es unterschiedliche (die sind ja schon aufgezählt worden). Je nach Heizungsart usw. zahlst du Heizkostenvorauszahlungen an den Vermieter oder an den Energieversorger.

Sowohl die Betriebskosten, als auch die Heizkosten werden jeweils für 1 Jahr abgerechnet; d. h. die monatlichen Vorauszahlungen die du leistest werden nach Ablauf eines Mietjahres addiert und mit den tatsächlichen Kosten (welche durch unterschiedliche Verbräuche - 1x täglich duschen ist günstiger als 2x täglich duschen + den Freund bei sich duschen lassen - und Kostenveränderungen am Markt - Heizstoffe steigen und sinken sehr vereinfacht gesagt oft ähnlich wie Benzinkosten) verrechnet.
Hast du mehr verbraucht als vorausgezahlt musst du etwas nachzahlen, hast du weniger verbraucht bekommst du Geld zurück.

Es gibt auch Vermieter die keine Vorauszahlungen sondern Pauschalen ansetzen. Dann werden die Nebenkosten/Heizkosten pauschal gezahlt und nicht nach Verbrauch abgerechnet. Vebrauchst du mehr, ist die Regelung gut für dich, verbrauchst du weniger, zahlst du "zu viel".
Da Vermieter gerade bei einer neuen Vermietung das Verbauchsverhalten des Mieters nicht kennen, gehen sie dieses Risiko selten ein. Gängig sind also Neben-/Heizkostenvorauszahlungen.

Immer extra kommt der Wohnungsstrom (für TV, Licht,

Hm, ok...bevor ich dich mehr verwirre... mache ich an der Stelle mal Schluss.

An sich haben meine Vorschreiber aber auch schon vieles gepostet gehabt (überschneidet sich daher teilweise mit meiner Ergänzung oder anderen Erklärungsart).

Bearbeitet von Helfe-Elfe am 21.09.2010 23:53:58
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Moin Vouice,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis. Dass Du vorher fragst, was auf Dich zukommen wird, finde ich sehr umsichtig von Dir.

Ich hätte noch ein paar kleine Ergänzungen:

Das Gas brauchst Du möglicherweise auch für die Warmwasserbereitung. Denn Du willst ja sicher nicht kalt duschen und baden. Ich habe eine Gasetagenheizung - also eine Gastherme - die im Bad hängt und die Heizung der Wohnung sowie den Warmwasserbedarf abdeckt. Den Abschlagsbetrag für den persönlichen Gasverbrauch zahle ich an den örtlichen Energieversorger monatlich im Voraus, ebenso wie die Stromkosten. Für einen Ein-Personen-Haushalt zahle ich 120 Steine im Monat für Gas und Strom. Für einen Zwei-Personen-Haushalt wird das wohl höher ausfallen. Ich habe mit meinem Energieversorger vereinbart, dass ich monatlich etwas mehr zahle, als dieser von mir verlangt. Bei der Jahres-Endabrechnung habe ich somit immer ein kleines Guthaben, das mit der nächsten fälligen Zahlung verrechnet wird. Ich sehe das unter dem Aspekt, dass mir unterjährig ein Betrag von knapp zehn Euro monatlich nicht weh tut, wohingegen mir eine Nachzahlung von 100 Euronen am Jahresanfang (dann machen die meisten Anbieter ihre Abrechnungen) schon ein Loch in die Kasse reißt ... schließlich war dazwischen noch Weihnachten ;)

Im Übrigen sind die Wartungskosten für die Gastherme bei mir in den Betriebskosten enthalten. Wenn ich mich recht erinnere, zahle ich dafür monatlich einen Betrag von weniger als zehn Knöpfen. Wenn dieser Punkt nicht in den Betriebskosten aufgeführt ist, musst Du einen separaten Wartungsvertrag für die Therme mit einem privaten Fachbetrieb abschließen, denn Du bist dazu verpflichtet, für die Erhaltung der Therme im betriebsfähigen Zustand aufzukommen. Doch beim Einzelvertrag mit einem privaten Fachbetrieb wirds erfahrungsgemäß locker mal doppelt so teuer. Also: Augen auf beim Kleingedruckten im Mietvertrag.

Thema Erdölheizung und Öltank im Keller oder Garten: Da gibt es noch eine weitere Variante. Mancher Vermieter brummt den Mietern die Kohle für das Öl dann auf, wenn der Öltank neu befüllt wird. Das heißt also, sobald Du den Tankwagen vorm Haus siehst, weißt Du, da kommt alsbald eine etwas größere Rechnung ins Haus geflattert. Also auch hier: Augen auf beim Kleingedruckten ...

Noch ein Punkt, den Vermieter fallweise gerne schon im Mietvertrag festschreiben: Die Staffelmiete. Die kann sowohl in Prozentpunkten (Achtung: an die verschütteten Kenntnisse der Zinsenzinsrechnung aus Schulzeiten erinnern) als auch in festen Beträgen angegeben sein. Ich persönlich würde mich darauf allerdings nicht einlassen. Zulässig ist es aber. Wiederum: Augen auf ...

So, jetzt haste erstmal genug Input zum Nachdenken und Durchrechnen bekommen. Ich könnte Dich jetzt noch weiter zutexten, doch ich halte es mit Helfe-Elfe: Ich mach jetzt erstmal nen Punkt. Solltest Du weitere Fragen haben - beispielsweise, wenn es in die heiße Phase geht und die Traumwohnung gefunden ist - dann frag uns halt einfach unbekümmert weitere Löcher in den Bauch. Wir helfen gerne, dazu gibts dieses Forum schließlich. Und halte uns doch bitte zwischendurch auch auf dem Laufenden, wie es gerade läuft. Wir helfen nicht nur gerne, nein, wir sind auch immer sehr daran interessiert, wie die Geschichte weitergeht ;)

Grüßle,

Ilwedritscheline

P.S.: Das Wichtigste zum Schluss: Herzlichen Glückwunsch, dass Du mit Deiner Traumfrau einen neuen Lebensabschnitt zusammen meistern willst. Wünsche Dir von Herzen viel Erfolg.
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Zitat
Heizung wird immer entweder über Gas oder Strom betrieben, ausnahme Erdwärme


Mach einen großen Bogen um Wohnungen mit Nachtspeicherheizungen (Strombetrieb).
Da ist extrem teuer und wenn diese Heizkörper sehr alt sind Asbestbelastet.

Gasetagenheizungen hast du meist in deiner Wohnung. Vorteil: du kannst deine Heizung nutzen wann und wie du willst. Auch zahlst du keine Ablesekosten. Evtl. musst du einmal im Jahr eine Wartung durchführen lassen-koste ca. 100Euro.
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Kleine Ergänzung zur Gasetagenheizung: Die hat den unschlagbaren Vorteil, dass Du bei einem vorzeitigen Kälteeinbruch nicht darauf angewiesen bist, dass der Vermieter die Zentralheizung freundlicherweise einschaltet, sondern unabhängig bist. Für den Vermieter besteht durchaus die Verpflichtung, Dich in der Heizperiode nicht im Kalten sitzen lassen. Aber dafür gibt es festgeschriebene Termine. Wirds vorher kalt, haste eventuell gelitten, lässt der Sommer länger als erwartet auf sich warten, sitzt Du gegebenenfalls ebenfalls dick eingemummelt in der Bude. Guck mal hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/tipp...t_vermieter.php

Im Übrigen kann ich Sparfuchs nur zustimmen: Lass die Finger von Nachtspeicheröfen. Okay, damit wärst Du ebenfalls unabhängig: Du stellst sie eben an, wenn es zu kalt in der Wohnung ist. Der Haken an der Sache: Nicht nur, dass die im Betrieb überdurchschnittlich teuer und oft auch Asbest-belastet sind. Nein, die brauchen auch ziemlich lange, bis sie die Wohnung durchgeheizt haben. Im Vergleich dazu ist eine Gasetagenheizung turboschnell.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Danke Leute Ihr seit die Besten! :D
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Es ist eigentlich gar nicht so schwer, nur die unterschiedlichen Arten der Heizung machen es etwas aufwendiger, weil eben jedes Haus anders heizt und jeder Vermieter geringfügig anders abrechnet.

STPOs Aufzählung ist da schon eine sehr gute Übersicht, an die du dich halten kannst. Die Warnung vor Nachtspeicherheizung kann ich nur so unterschreiben, das hatte ich in meiner ersten Wohnung.
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Wenn du noch an Sicherheit glaubst, dann überspringe die Gasheizung. Gasheizungen sind mein ultimativer Albtraum.
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