Moin Vouice,
erstmal herzlich willkommen bei den Muttis. Dass Du vorher fragst, was auf Dich zukommen wird, finde ich sehr umsichtig von Dir.
Ich hätte noch ein paar kleine Ergänzungen:
Das Gas brauchst Du möglicherweise auch für die Warmwasserbereitung. Denn Du willst ja sicher nicht kalt duschen und baden. Ich habe eine Gasetagenheizung - also eine Gastherme - die im Bad hängt und die Heizung der Wohnung sowie den Warmwasserbedarf abdeckt. Den Abschlagsbetrag für den persönlichen Gasverbrauch zahle ich an den örtlichen Energieversorger monatlich im Voraus, ebenso wie die Stromkosten. Für einen Ein-Personen-Haushalt zahle ich 120 Steine im Monat für Gas und Strom. Für einen Zwei-Personen-Haushalt wird das wohl höher ausfallen. Ich habe mit meinem Energieversorger vereinbart, dass ich monatlich etwas mehr zahle, als dieser von mir verlangt. Bei der Jahres-Endabrechnung habe ich somit immer ein kleines Guthaben, das mit der nächsten fälligen Zahlung verrechnet wird. Ich sehe das unter dem Aspekt, dass mir unterjährig ein Betrag von knapp zehn Euro monatlich nicht weh tut, wohingegen mir eine Nachzahlung von 100 Euronen am Jahresanfang (dann machen die meisten Anbieter ihre Abrechnungen) schon ein Loch in die Kasse reißt ... schließlich war dazwischen noch Weihnachten ;)
Im Übrigen sind die Wartungskosten für die Gastherme bei mir in den Betriebskosten enthalten. Wenn ich mich recht erinnere, zahle ich dafür monatlich einen Betrag von weniger als zehn Knöpfen. Wenn dieser Punkt nicht in den Betriebskosten aufgeführt ist, musst Du einen separaten Wartungsvertrag für die Therme mit einem privaten Fachbetrieb abschließen, denn Du bist dazu verpflichtet, für die Erhaltung der Therme im betriebsfähigen Zustand aufzukommen. Doch beim Einzelvertrag mit einem privaten Fachbetrieb wirds erfahrungsgemäß locker mal doppelt so teuer. Also: Augen auf beim Kleingedruckten im Mietvertrag.
Thema Erdölheizung und Öltank im Keller oder
Garten: Da gibt es noch eine weitere Variante. Mancher Vermieter brummt den Mietern die Kohle für das Öl dann auf, wenn der Öltank neu befüllt wird. Das heißt also, sobald Du den Tankwagen vorm Haus siehst, weißt Du, da kommt alsbald eine etwas größere Rechnung ins Haus geflattert. Also auch hier: Augen auf beim Kleingedruckten ...
Noch ein Punkt, den Vermieter fallweise gerne schon im Mietvertrag festschreiben: Die Staffelmiete. Die kann sowohl in Prozentpunkten (Achtung: an die verschütteten Kenntnisse der Zinsenzinsrechnung aus Schulzeiten erinnern) als auch in festen Beträgen angegeben sein. Ich persönlich würde mich darauf allerdings nicht einlassen. Zulässig ist es aber. Wiederum: Augen auf ...
So, jetzt haste erstmal genug Input zum Nachdenken und Durchrechnen bekommen. Ich könnte Dich jetzt noch weiter zutexten, doch ich halte es mit Helfe-Elfe: Ich mach jetzt erstmal nen Punkt. Solltest Du weitere Fragen haben - beispielsweise, wenn es in die heiße Phase geht und die Traumwohnung gefunden ist - dann frag uns halt einfach unbekümmert weitere Löcher in den Bauch. Wir helfen gerne, dazu gibts dieses Forum schließlich. Und halte uns doch bitte zwischendurch auch auf dem Laufenden, wie es gerade läuft. Wir helfen nicht nur gerne, nein, wir sind auch immer sehr daran interessiert, wie die Geschichte weitergeht ;)
Grüßle,
Ilwedritscheline
P.S.: Das Wichtigste zum Schluss: Herzlichen Glückwunsch, dass Du mit Deiner Traumfrau einen neuen Lebensabschnitt zusammen meistern willst. Wünsche Dir von Herzen viel Erfolg.