Auto leicht beschädigt: ... aber Reparatur lohnt kaum?

Hallo Ihr,

folgendes:

Vorgestern hat ein Herr beim Einparken mein sleep.gif ).

Ich habe ihn daraufhin angesprochen, er hat sich 100mal entschuldigt, habe es gar nicht bemerkt etc.... Naja, er meinte, es sei gar kein Problem, ich solle den Schaden beheben lassen und ihm die Rechnung schicken, er sei selbst Versicherungsvertreter. Drückte mir seine Visitenkarte in die Hand (von seinem Versicherungsbüro). Ort, Uhrzeit, Kennzeichen habe ich mir außerdem notiert.

Ich hab eigentlich nur einen langen, breiten Kratzer an der Stoßstange und am Ende, wo die Stoßstange aufhört (hinterer Kotflügel) hat sie sich etwas gehoben.

Ich hab mich dann mit einer Kollegin unterhalten, ich dachte, mein Auto ist eh schon so alt (ich glaube, mehr als 800€ ist er nicht mehr wert), da kommt es auf diesen Kratzer jetzt nun auch nicht mehr an.

Sie allerdings meinte, ich würde bares Geld verschenken, ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen, diesen bei dem Verursacher einreichen und mir das Geld für eine Reparatur erstatten lassen. Ob ich dann das Auto tatsächlich reparieren lasse, sei mir überlassen, ich könnte das Geld auch für etwas anderes gebrauchen. Dagegen hätte ich natürlich nichts einzuwenden... wink.gif ... weil ich denke, eine Reparatur lohnt sich wirklich kaum...

Läuft das wirklich so ab? Gibt sich der Herr Versicherungsvertreter tatsächlich mit einem bloßen Kostenvoranschlag zufrieden?

Ach ja, ich bin eigentlich gar nicht der Fahrzeughalter, sondern mein Schwiegervater. Oder sollte ich das seiner Versicherung melden und die regeln das?

Danke!
Normalerweise machen die Versicherungen das. Sie zahlen Dir den veranschlagten Betrag zwar abzüglich Märchensteuer aus, das sollte sich aber in Deinem Fall immer noch eher lohnen als die Reparatur in einer Fachwerkstatt.
Mein Wagen ist 13 Jahre alt und hat noch ca. 3.000 € Zeitwert. Ich hatte kürzlich auch so einen Kratzer, den mir jemand beim Rangieren reingebracht hat. Hab in ner Fachwerkstatt nen KV machen lassen und den der Versicherung geschickt. Die haben mir nen Betrag X überwiesen und ich hab das Geld für TÜV-relevante Reparaturen bei meinem Stammschrauber nutzen können. Der Kratzer in der Stoßstange (Achtung, Brüller!) juckt mich nicht wirklich.

Edit:
Den KV schickst Du auch nicht dem Verursacher selbst, sondern gleich seiner Versicherung unter Angabe der Schadensnummer, die sie Dir mitteilen.

Bearbeitet von Koenich am 07.10.2010 01:30:03
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Ah, okay, das klingt schon mal gut. TÜV ist im März fällig, da muss sicher vorher noch was gemacht werden, da könnte ich das Geld dafür auf die Seite legen.

Zitat (koenich)
Den KV schickst Du auch nicht dem Verursacher selbst, sondern gleich seiner Versicherung unter Angabe der Schadensnummer, die sie Dir mitteilen.


Der Verursacher ist ja die Versicherung, bzw. der Versicherungsvertreter.
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Wenn Du nicht zufällig dazu gekommen wärst, hätte der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen. Ob er das dann wissentlich gemacht hätte, weiß man nicht. Er behauptet ja, dass er es nicht einmal bemerkt hätte. Wenn das der Wahrheit entspricht, muss er halb taub sein, die Musik voll aufgedreht oder das Handy am Ohr gehabt haben. Andererseits ist er aber Versicherungsvertreter und weiß ziemlich genau, wie der Hase läuft. Denn immerhin: Du hast es gehört, ehe Du es gesehen hast. Zum Thema Musik im Auto: Die muss laut StVO immer so eingestellt sein, dass man das Tatü-Tata eines Rettungswagens wahrnehmen kann, dem muss man dann nämlich ausweichen und ihn durchlassen. Zum Thema Handy am Ohr beim Fahren: Das ist strafbewehrt, weil ohne Freisprechanlage oder Ohrhöhrer verboten.

Mein Rat: Lass Dir einen Kostenvoranschlag machen. Lass die Verkehrssicherheit Deines Autos in einer Werkstatt begutachten. Wenn die Stoßstange absteht, mag das zwar unschön aussehen. Und Du sagst selbst, Dein Auto habe ganz schön gewackelt. Aber als Laie kannst Du nicht erkennen, ob nicht auch die Karosserie oder das Chassis einen Macken abbekommen haben. Oder ob Sturz und Spur noch stimmen. Das wäre dann ein Fall für die Richtbank und unter Umständen lebensgefährlich, wenn es nicht behoben wird. Es geht hier nicht um die Optik, sondern um Deine Sicherheit.

Erfahrungsgemäß regulieren Versicherungen Blechschäden unkompliziert nach Kostenvoranschlag. Und sie wollen einen Schadensbericht haben. Je detaillierter der ausfällt, desto besser. Also mach Dir ein paar handschriftliche Notizen. Du wirst überrascht sein, wieviel Dir so im Nachhinein noch einfällt. Und melde den Versicherungsfall gleich bei seiner Versicherung, damit Du eine Schadensnummer bekommst, unter der Du den KV einreichen kannst.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Zitat (Koenich, 07.10.2010)
Edit:
Den KV schickst Du auch nicht dem Verursacher selbst, sondern gleich seiner Versicherung unter Angabe der Schadensnummer, die sie Dir mitteilen.

Aber was ist, wenn der Verursacher das gar nicht ueber die Versicherung abwickeln moechte? Muss man das dann trotzdem seiner Versicherung melden?
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Das kann man trotzdem erst mal über die Versicherung laufen lassen- aus "Sicherheitsgründen", um nicht mehr zu bezahlen als notwendig. Üblicherweise reguliert die Versicherung den Schaden erst mal und schreibt dem Versicherungsnehmer dann einen kleinen Brief, in dem drinsteht was der Schaden insgesamt gekostet hat und was die Auswirkungen wären: Hochstufung, höhere Versicherungsbeiträge und so. Die vergleichen, was günstiger wäre: selber zahlen oder hochstufen lassen. Und dann kann man noch nachträglich den Betrag an die Versicherung zahlen und alles ist, als wäre nie was passiert.
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Zitat (keke, 07.10.2010)

Der Verursacher ist ja die Versicherung, bzw. der Versicherungsvertreter.

Trotzdem- sowas regelt man normalerweise nicht direkt mit dem "gegnerischen" Versicherungsnehmer oder dessen Versicherungsvertreter sondern direkt mit der Zentrale / Schadensstelle der Versicherung.
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Zitat (Mikro, 07.10.2010)
Aber was ist, wenn der Verursacher das gar nicht ueber die Versicherung abwickeln moechte? Muss man das dann trotzdem seiner Versicherung melden?

Wenn man gleich den offiziellen Weg nimmt - nämlich den über die Versicherungszentrale (so, wie das Valentine empfohlen hat) - ist man auf der sicheren Seite. Immerhin weiß Keke bisher nicht, obs nur eine optische Macke ist oder ob tragende Teile beschädigt wurden.

Nein, natürlich meldet man das nicht der EIGENEN Versicherung, sondern der Versicherung des Unfallgegners. Die soll schließlich zahlen und dafür ist sie auch gesetzlich vorgeschrieben.

Bearbeitet von ilwedritscheline am 07.10.2010 12:16:34
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Zitat (ilwedritscheline, 07.10.2010)
Ob er das dann wissentlich gemacht hätte, weiß man nicht. Er behauptet ja, dass er es nicht einmal bemerkt hätte. Wenn das der Wahrheit entspricht, muss er halb taub sein, die Musik voll aufgedreht oder das Handy am Ohr gehabt haben.

Naja, ich schätze den Herrn so auf etwa 80 Jahre, ich denke, es hatte eher damit zu tun... sleep.gif
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Hm Keke, bist Du da jetzt nicht zu nachsichtig? Menschen um die achtzig sind in der Regel bereits im Ruhestand oder in Pension oder in Rente.
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Zitat (ilwedritscheline, 07.10.2010)
Hm Keke, bist Du da jetzt nicht zu nachsichtig? Menschen um die achtzig sind in der Regel bereits im Ruhestand oder in Pension oder in Rente.

Hm, das versteh ich jetzt irgendwie nicht. Was hat das mit Nachsichtigkeit zu tun?
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Okay Keke,

Klartext: Der Mann hat Dein Auto beschädigt. Er behauptet, es nicht bemerkt zu haben. Wäre also als Unfallflüchtiger straffällig geworden, wenn Du ihn nicht erwischt hättest. Dabei spielt es meiner Ansicht nach keine allzu große Rolle, wie alt Dein Fahrzeug ist und ob die Reparatur noch lohnt. Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt. Seine Reaktion aufs ertappt-werden ehrt ihn immerhin.

Was hat es mit einer möglichen Unfallflucht zu tun, welches Alter der Unfallverursacher hat? Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, sollte auch dazu in der Lage sein, das gekonnt und verantwortungsbewusst zu tun. Hast Du Dir schon mal ausgemalt, wie das wäre, wenn ein Unfall mit diesem Verkehrsteilnehmer nicht beim Ausparken passiert wäre? Oder hast Du Dich gefragt, warum ein Autofahrer so um die achtzig, der sicherlich schon etwa sechzig Jahre Fahrerfahrung auf dem Buckel hat, einen Rempler beim Ausparken nicht bemerkt haben will? Stirnrunzel. Wo war der bei dieser Aktion gerade mit seinen Gedanken?

Ich will hier jetzt nicht schwarz malen, aber mir geht es um Deine Sicherheit. Lass also bitte prüfen, ob wirklich nur die Stoßstange etwas schief in den Angeln hängt oder ob die tragenden Teile was abbekommen haben. Dann wirds nämlich haarig. Oder wolltest Du mit einem sicherheitstechnisch nicht einwandfreien Fahrzeug auf der Straße unterwegs sein und Dein Leben unwissentlich riskieren? Davon abgesehen ist es durchaus fraglich, ob Du damit dann nochmals durch den TÜV kommst. Ob Du eine eventuell erforderliche Reparatur dann in der Fachwerkstatt oder bei einem befreundeten versierten Schrauber machen lässt, ist eine andere Geschichte. Aber ohne TÜV kannst Du Dein Auto nicht weiter fahren, sondern musst Dich nach einem Neuen umsehen. Ist eine Frage der finanziellen Situation.

Also ran an den Speck: Termin bei der nächstgelegenen Werkstatt vereinbaren. Kostenvoranschlag für die Reparatur anfordern, damit Du Klarheit hast, ob das wirklich nur eine Bagatelle ist. Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung einreichen, nachdem Du den Schaden erstmal unverzüglich angezeigt hast. Nach Sachlage entscheiden, ob repariert wird. Der TÜV drängelt ja dann auch demnächst. Ist zwar noch ein halbes Jahr bis dahin, das geht aber flugartig vorbei.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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