Kündigungsfrist

Hallo zusammen,
eine Frage...aus gesundheitlichen Gründen muss ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen,wann muss ich die Kündigung abgeben damit
ich Ende nächsten Monat mein Arbeitsverhältnis beendet habe?
Reicht es wenn ich sie am 29.Oktober(ist ein Freitag) abgebe oder eher früher?

LG Fenjala
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Wenn du zum Ende November kündigen möchtest, reicht es bei 4wöchiger Kündigungsfrist, wenn du diese bis zum 2. November beim Arbeitgeber abgegeben hast. Da du aber heute schon weißt dass du kündigen willst, wäre es nett, wenn du dies dem AG möglichst bald, gern auch schon nächsten Montag, mitteilst. Dann hat der etwas mehr Zeit, deine/n Nachfolger/in zu suchen.

Wie lange bist du denn da schon beschäftigt? Pass auf, dass du nicht eine längere Kündigungsfrist hast oder nur zum Quartalsende kündigen kannst... bei mir waren's nach über 20 Jahren Festanstellung immerhin 9 Monate zum Quartalsende.
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Meiner Meinung nach reicht das!
Laß Dir auf jeden Fall den Empfang auf einer Kopie bescheinigen.
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Oh genau... die Bestätigung ist wichtig. So kann der AG später nicht behaupten, du hättest irgendwelche Fristen nicht eingehalten. Lass dir Stempel, Datum und Unterschrift vom AG oder seiner Sekretärin auf die Kopie geben.
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Valentine...ich habe dort 6 Jahre gearbeitet ,es war aber nur ein 400 Euro Job.
Wie sieht's eigendlich mit dem Resturlaub aus.... habe noch 10 Tage die im Normalfall bis Mai genommen werden sollten.
Könnte ich die evtl. in der Kündigungszeit verbrauchen? <_<

Wegen der Bestätigung...ich gebe die Kündigung meiner Chefin in die Hand,
so wie ich euch verstanden habe sollte ich die Kündigung 2 mal schreiben...einmal für den Betrieb und einmal für mich ....unterschrieben von meiner Chefin.... quasi als Bestätigung.

Ich hoffe ich rede kein Quatsch :ph34r:

Bearbeitet von fenjala am 15.10.2010 21:45:13
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Nee, kein Quatsch....hast alles richtig verstanden.

Den Urlaub müsstest Du bekommen - bei 10 Tagen wäre dann am 16.11. Dein letzer Arbeistag - aber Du bekommst noch volles Geld für November.
Wenn das natürlich der Urlaub für 2010 ist, würde der anteilig gekürzt werden, also um 1/12.
Aber das kannst Du dann ja, wenn Du die Kündigung abgibst, gleich noch mal klären.

Und die Kündigung solltest Du von Deiner Chefin mit Datum quittieren lassen - aus den o. g. Gründen.

Bearbeitet von 123stpo456 am 15.10.2010 21:55:59
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OK, bei geringfügig Beschäftigten gelten sicher andere Kündigungsfristen als für den Öffentlichen Dienst.

Resturlaub: dir steht natürlich nur für die Zeit, in der du unter Vertrag stehst, Urlaub zu. Das heißt, alles was du bis jetzt angesammelt hast und was dir (anteilig) noch bis Ende Oktober zusteht, musst du bis Ende Oktober genommen haben. Oder falls das nicht möglich ist, sprichst du mit deiner Chefin und fragst, ob sie dir den Urlaub auszahlen kann.

Und: ja, du schreibst die Kündigung (komplett mit Datum, Adresse, Betreff und so weiter- wie einen Geschäftsbrief halt) und druckst sie zweimal aus. Leg beide Ausfertigungen vor und lass dir auf einer dann den Empfang quittieren.
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O.K ...alles klar ,
so bin ich besser vorbereitet...dank euch.

LG Fenjala
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Hi fenjala, da du jetzt (also im 2. Halbjahr) kündigst, müsste dir sogar der komplette restliche Urlaub für 2010 zustehen. Du müsstest nur mal schauen was bei dir im Vertrag steht von wegen 12tel Regelung ;) Bzw was bei Euch üblich ist. Da ich zur Zeit auch mit wahrer Freude ein Arbeitsrechtsforum durchforste ist mir gerade das sehr häufig aufgefallen.

LG
Ixy
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Zitat (fenjala @ 15.10.2010 21:08:22)
Hallo zusammen,
eine Frage...aus gesundheitlichen Gründen muss ich mein Arbeitsverhältnis kündigen.

warum läst du dir nicht kündigen ist doch viel besser.
auch beim amt. :wub:
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Eine kurzfristige oder sofortige Kündigung durch den Arbeitnehmer kann durchaus gerechtfertigt sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Eine Erkrankung ist ein wichtiger Grund
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Ups..haben sich ja noch welche gemeldet :)

also ein richtigen Vertrag mit Regeln habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Ich habe so ein Wisch wo draufsteht....zwischen der.....als Rechtsträger und Frau Müller
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Frau Müller wird in der kath. Kindertagesstätte vom.....als .....beschäftigt.
Frau...erhält ....euro im Monat.

Wurde von mir und der Leiterin unterschrieben ...das war's.

Danke Ixy...da werd ich mal nachhaken.

Wenn der Arbeitgeber mich kündigt würde ich doch schlechtere Karten haben was das finanzielle angeht ,
dann entfällt das Geld was ich in den 4 Wochen Kündigungszeit noch bekommen hätte...denke ich doch.
Nicht das ich Geldgeil bin aber ich war in den 6 Jahren nur 2 mal krank und war gewissenhaft da nehme ich noch mit was geht...würde doch jeder machen .

LG Fenjala
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Es ist egal, wer kündigt.
Wenn eine fristgerechte Kündigung erfolgt - egal, von welcher Seite - besteht Anspruch auf Lohn/Gehalt bis zum letzten Arbeitstag einschl. Urlaub.
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Na das hört sich ja gut an....ob mir das meine Chefin gesagt hätte?

Doof wenn man sich selbst nicht so auskennt -_-
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Das mit der verlängerten Kündigungsfrist zählt aber nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist es irrelevant, wie lange man in der Firma beschäftigt ist.
Wie das jetzt bei 400 Euro Jobs aussieht weiß ich allerdings auch nicht so genau.
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Urlaub muss immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber genommen werden. Wenn du während der Kündigungsfrist den Urlaub nicht nehmen kannst, weil beispielsweise so viel los ist im Betrieb, oder weil gerade so viele Kollegen im Urlaub sind (sind ja grade Herbstferien, oder?), dann MÜSSEN die übrig gebliebenen Urlaubstage ausgezahlt werden. Daran führt kein Weg vorbei.

Wenn Du schon einen neuen Job in Aussicht hast und den noch dieses Jahr antrittst, dann werden die genommenen Urlaubstage in diesem Jahr auf deinen Urlaubsanspruch beim neuen AG angerechnet. Ob auch die ausbezahlten Urlaubstage angerechnet werden, weiß ich grade nicht. Wenn nicht, musst du mal schauen, was für dich passender ist - Urlaub nehmen oder Geld ausbezahlen lassen...

Noch ein Tipp zur Kündigung, falls Du noch keinen neuen Job hast oder eine längere Phase bis zum nächsten Job überstehen musst:
Wenn du selbst kündigst, dann kriegst du fast immer (außer in ganz engen Ausnahmefällen) eine Sperre für die Arbeitslosenbezüge vom Amt, die bis zu 4 Wochen dauern kann.
Wenn aber dein Arbeitgeber kündigt, dann kriegst du keine Sperre (außer bei verhaltensbedingten Kündigungen, aber das wird bei Dir wohl nicht der Fall sein ;) ).
Vielleicht kannst Du mit deiner Chefin reden, dass Sie dir kündigt.

Bearbeitet von Cambria am 17.10.2010 13:34:41
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Zitat (Dorie @ 17.10.2010 12:29:19)
Das mit der verlängerten Kündigungsfrist zählt aber nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist es irrelevant, wie lange man in der Firma beschäftigt ist.

Einspruch... ich wollte kündigen, und man hat mir im Personalbüro und beim Personalrat gesagt, dass ich bei derart langer Zugehörigkeit im öff. Dienst auch als Angestellte neun Monate Kündigungszeit (zum Quartalsende) habe. Wenn ich also eine Kündigung am fünften Januar abgegeben hätte, dann wäre die wirksam gewesen per 31.12.! Somit bin ich nur per Auflösungsvertrag zu einem halbwegs akzeptablen Zeitpunkt aus dem Vertrag rausgekommen.
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Da ich irgendwann auch mal in die Situation komm, möcht ich mal fragen wies bei mir ist.

Ich bin über 5 Jahre im öffentlichen Dienst. So wie ich recherchiert ( richtig geschrieben?) habe, wären es 3 monate Kündigungsfrist.....

Ich mag auf Arbeit nicht fragen, wird eh schlimm wenn ich da weg geh :heul: und im Arbeitsvertrag steht nichts,

Danke :blumen: Gruß Wd

Bearbeitet von winddrachen am 17.10.2010 18:41:59
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@cambria

ich werde auf jeden fall erstmal zu hause bleiben,
geht nicht anders.
vom amt bekomme ich keine arbeitslosenbezüge,
ich bin auch nicht arbeitssuchend geführt.
den job hatte ich durch meine nachbarin bekommen ,die gab mir den tip und da ich damals sowieso lust hatte was zu machen war das perfekt.
wenn's geht werde ich den urlaub nehmen,ich denke aber dem steht nix im wege.
das einzige was mir schwer im magen liegt ist das meine kollegin nun die doppelte arbeit hat.
eine springerin gibt es nicht,es war immer so das wenn eine von uns beiden krank war die andere doppelt reinhauen musste...traurig :angry: vor allem in der selben arbeitszeit und überstunden gabs auch nicht.
ich bin bis donnerstag krank geschrieben,keine ahnung was ich mache wenn der arzt sagt sie bleiben die nächste woche auch noch zu hause.meine kollegin so sitzen lassen fällt mir schwer.
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wieso selber kündigen?? bullshit sowas

solange wie du krank geschrieben bist, warum auch immer,bekommst du weiter kohle vom AG.
wenn du länger als 6 wochen krank bist ,bekommst du sv-urlaub.
(bis zu was weis ich 70 wochen keine ahnung)

und beim AA musst du dich immer melden,sobald du keinen job mehr hast oder gekündigt
bist.

Zitat
meine kollegin so sitzen lassen fällt mir schwer.


sollte nich dein problem sein
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Warum muss ich mich beim AA melden?
Ich hatte nur ein 400 Euro Job und erwarte keine Leistungen vom Amt.

Kündigen ist schon O.K denn diesen Job kann ich nicht wieder aufnehmen,
für mich steht ja fest das ich nicht wieder zurückgehe.
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Also... so lange du krank bzw. arbeitsunfähig bist, würde ich das Krankengeld "noch mitnehmen".

Beim Arbeitsamt brauchst du dich nur melden, wenn du von denen Geld haben willst und/oder Hilfe bei der Jobsuche.
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Sollche Sachen schick ich immer auf das Datum genau per Einschreiben ( wegen Bestätigung) ab.
Also wenn ich zum 17.11. raus sein will spätestens 17.10. Kündigen. Du musst zudem auch noch in deinem Vertrag schauen ob du zum Monatsende nur Kündigen kannst oder ob es Zeitlich unabhängig ist.
Wenn du eine Nette Kolegin oder sogar Chef hast, solltest du dir Helfen lassen,
Kündigungen können ganz Einfach oder Kompliziert sein.

Ich Hoffe es Hilft ein Bisschen

Chao :D
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