Schuhe kaputt: nach kurzem Tragen, Rückgabe?

Hallo Ihr,

ich hab letzte Woche bei einem Versandhandel unter anderem ein paar Schuhe für meinen Mann gekauft, sind aus Wildleder.

Mein Mann hat sie jetzt ca. 3-4 Mal getragen und schon haben sie ein Riesenloch, links außen im Obermaterial, da wo der Schuh beim Abrollen quasi einknickt. Das Loch geht durch bis aufs Futter. Er ist nirgendwo hängen geblieben oder so, das Material ist einfach gebrochen und ausgerissen.

Hab ich da eine Chance, das Geld oder ein paar andere Schuhe zu bekommen? Bei dem Wetter sehen die Schuhe natürlich schon mitgenommen aus, haben Schnee- und Salzränder, sie waren ja hauptsächlich fürs Gassigehen gedacht, gingen also schon über "Stock und Stein".
Außerdem waren sie reduziert.

Wie geh ich ja jetzt am besten vor?

Danke schon mal! flowers_2.gif
Hallo keke!
Ja, das kannst du reklamieren.
Am besten setzt du dich mit dem Versandhaus telefonisch oder per mail in Verbindung und läßt dir erklären, wie die das mit Reklamationen handhaben. Und keine Angst... bei einem solch offensichtlichen Materialfehler stellen die sich nicht an und machen keinen Ärger. Ob sie das Geld erstatten oder neue Schuhe schicken ist aber erstmal deren Sache. Das mußt du einfach abwarten.

LG

knuffelzacht

Bearbeitet von knuffelzacht am 18.12.2010 18:11:47
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knuffel thumbup.gif
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Ich hatte auch schon einmal ein paar Winterstiefel nach 2 Monaten zurückgegeben, weil sich die ganze Sohle löste. Da es keine Stiefel mehr gab, bekam ich mein Geld zurück.

Die Gewährleistung gilt auch für Schuhe.
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Ja das geht, hab mal bei Deichmann Kinderschuhe reklamiert, nach fast 4 Monaten war der Reißverschluß kaputt, die Schuhe sahen aus wie Kinderschuhe halt nach 4 Monaten (Winter) aussehen, und die Dame wollte erst net so recht, habe der dann aber klipp und klar gesagt, das meine Kinder die Schuhe trotzdem noch im Garten tragen könnten, aber eben nicht mit kaputten RV, das hat sie dann etwas überzeugt. Nachdem es die Schuhe nicht mehr gab, bekam ich mein Geld zurück.So ist halt die Lage, auch wenn die Schuhe sehr benutzt aussehen müßen sie die Garantiezeit überleben.
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biggrin.gif vor einer Woche bekam meine Tochter neue Schuhe und zwar von dem Geld der zuvor zurückgebrachten.Sie klagte über nasse Füße und ich sah,dass sie nach knappen Tragen nicht nur ausgelatscht aussahen,sondern auch Risse hatten.Versuchte zunächst mit Sekundenkleber die betroffenen Stellen zu verkleben,doch ohne Erfolg.Hätte ich normalerweise auch nicht getan,meinte aber,dass meine Tochter Schuld gehabt hätte.Naja,egal...ich habe die Schuhe mit Kassenbon zurückgebracht und erhielt nach ca.3 Wochen einen Anruf,dass ich einen Gutschein bekäme.
Normalerweise wäre ich auch nie auf diese Idee gekommen,weil Schuhe Gebrauchsgegenstände sind,die unterschiedlich beansprucht werden.Aber, es waren keine Billigschuhe und glücklicherweise war in dem mitgelieferten Karton noch die Quittung smile.gif (sonst hätte ich diese mit Sicherheit nicht mehr gehabt)
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Normalerweise sollte das mit dem Umtauschen klappen. Vor allem wenn es ein offensichtlicher Materialfehler ist. Ich hatte meinem Mann auch mal Schuhe fürs Segeln gekauft. Die hatten auch einen Materialfehler. Hab ihm dann im Internet **erneut Werbung entfernt** gekauft. Das einzige Problem, was sich ergeben könnte ist, dass sie reduziert waren. Ist reduzierte Ware nicht vom Umtausch ausgeschlossen? Obwohl es ja kein Umtausch wär, sondern eine Reklamation.

Bearbeitet von Jeanette am 20.12.2010 15:07:16
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13 Beiträge und 7 mal unerwünschte Werbung entfernt. Wie blöd kann man eigentlich sein? Wohl unermesslich blöd. Na ja, die Verbannung folgte auf dem Fuße. Gut so. Dummheit muss bestraft werden. deppenalarm.gif banned.gif banned.gif banned.gif
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Aber irgendwie wäre es ja schon interessant zu wissen, welches Produkt Kissy33 da so heftig bewerben wollte - alleine, um es in Zukunft nicht mehr zu kaufen
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es ist kein umtausch sondern eine reklamation. auch reduzierte artikel muß man gebrauchen können ohne dass sie sich auflösen.
also auf jeden fall reklamieren und nicht locker lassen.

viel erfolg
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Es ist das meiste schon gesagt worden. Ich glaube auch das du die Schuhe umgetauscht bekommst. Mein Tipp. ich würde sie vorher so gut es geht säubern!
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Hallo,

soweit ich weiss werden die gesetzlichen Regelungen auch bei reduzierten Artikeln NICHT ausser Kraft gesetzt. Lediglich die freiwilligen Leistungen (wie z.B. Umtausch aus Kulanz) werden normalerweise eingeschränkt. Liegt also ein Materialfehler vor, so sollte es keine Frage sein, was das Unternehmen zu tun hat.

Gruß

Highlander
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Hey Ihr,

danke schon mal für eure Beiträge.

Ich hab letzte Woche beim Versandhandel angerufen, die Dame am Telefon meinte, es sei kein Problem. Da ich sowieso noch 2 andere Retourartikel hatte, die nicht passten, hab ich die Schuhe mit dazu gepackt und auf dem Retourenschein "Qualitätsmangel" angekreuzt und eine kurze Erklärung dazu geschrieben.

Ich hab dafür neue (andere) Schuhe bestellt und laut telefonischer Auskunft wird die Erstattung der mangelhaften Schuhe mit den neuen verrechnet.

Schauen wir mal, ob das alles so reibungslos funktioniert wink.gif .
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Auf jeden Fall reklamieren! Normalerweise hat man 2 Jahre Gewährleistung.
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