Termin zur Besichtigung und Messung

In: Wohnen
Da wir in einem Bergbaugebiet wohnen und den Sommer über eine Hauswand neu isoliert wurde, soll zu irgendwelchen Messungen nächste Woche unsere Wohnung besichtigt werden.

Dieser Besichtigungstermin liegt so ungünstig, dass weder mein Mann noch ich zu Hause sind, weil wir arbeiten müssen. Logischerweise müssen zu dieser Zeit auch alle Freunde und Bekannte arbeiten.
Nun möchte unsere Vermieterin unseren Schlüssel haben, damit sie mit den Arbeitern trotz unserer Abwesenheit in die Wohnung kann. Mein Mann und ich sind nicht sonderlich begeistert davon. Wer hat schon gerne Fremde in der Wohnung? Die Nachbarn kennen wir auch zu wenig, um dort den Schlüssel abzugeben. Außerdem befinden sich unsere Büroräume in der Wohnung, in denen Daten zu finden sind, die niemanden etwas angehen.

Nun meinte die Vermieterin, dass wir ihr den Schlüssel überlassen müssten, wenn wir nicht da wären, weil sie das Recht hat, die Wohnung jederzeit zu besichtigen.

Stimmt das wirklich? Darf die Vermietern jederzeit in unsere Wohnung und können wir nun gar nichts machen?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir, eine Digitale Überwachungskamera zu installieren, da sie dir ermöglicht, den Zugang zu deiner Wohnung während deiner Abwesenheit im Blick zu behalten. Damit kannst du sicherstellen, dass nur die Vermieterin und die Handwerker die Wohnung betreten und alles reibungslos verläuft.

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nein. Der vermieter darf die vermietete wohnung nur mit ausdrücklicher erlaubnis der mieter betreten, darf keinen schlüssel zurückbehalten und miss bei besichtigungsterminen (zb für reparaturplanung) rücksicht auf die anwesenheitszeiten des mieters nehmen.
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http://www.internetratgeber-recht.de/Mietr...etreten/bes.htm

Daraus u.a.:
Zitat
Sie müssen den von Ihrem Vermieter (Hausverwalter) vorgeschlagenen Besuchstermin nicht unbedingt akzeptieren. Ist der Termin aus sachlichen Gründen für den Mieter unpassend, muss er schriftlich einen Gegenvorschlag machen. Dazu bietet er in den nächsten zwei bis drei Tagen zwei bis drei Ersatztermine an. Der Vermieter muss auf einen der Vorschläge eingehen.


Der Vermieter kann dich also nicht zu einem Termin zwingen, aber er hat es rechtzeitig vorher angekündigt (3-4 Tage). Wenn du/ihr den Termin nicht wahrnehmen könnt, müsst ihr allerdings einen Gegenvorschlag machen (innerhalb von 2-3 Tagen erstellen), wann ihr denn könnt, und dabei auch mehrere Termine nennen, damit auch der Vermieter/Ingenieur eine Terminauswahl hat.
Und da müsst ihr euch zur Not auch mal freinehmen, wenn es nicht anders geht. <_<

Am besten ist, ihr sprecht persönlich/telefonisch mit dem Vermieter, und einigt euch gütlich, anstatt nur auf Paragraphen herumzureiten. Das Problem ist, dass diese Ingenieure/Messfirmen oft sehr ausgebucht sind, und Termine nur zu ungünstigen Zeiten zu bekommen sind. Da muss man Kompromisse machen, eine isolierte Hauswand kommt ja nun auch euren Interessen zugute.

Bearbeitet von Bierle am 19.12.2010 10:15:04
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