Insolvenz-Rentennachzahlung

Hallo.
brauche dringend einen Rat,
ich habe eine Nachzahlung von meiner Rente erhalten.
Die Rente wurde rückwirkend zum 01.06.2010 bewilligt.
Am 11.11.2010 wurder das Insolvenz eröffnet.
Darf mein Treuhänder die Rentennachzahlung behalten?
Es gibt doch eine Pfändungsfreigrenze?
Hallo Sternschnuppe,

von wem wurde das Insolvenzverfahren eröffnet?

Von Dir, vom Insolvenzverwalter oder von wem?

Ausserdem kann Dir sowas der Insolvenzverwalter besser erklären als wir. Oder Du wendest Dich an die Rentenversicherung.

Gruß

Highlander
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das Insolvenz wurde vom Gericht eröffnet.Da ich leider an keinen guten Treuhänder geraten bin brauch ich den erst recht nicht zu fragen.Danke für deine Antwort.
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Hallo Sternschnuppe,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis.

Also: Du hast eine Rentennachzahlung per 01.06.2010 bewilligt bekommen. Super. Das ist eine gute Nachricht.

Weiter: Du fragst, ob Dein Treuhänder die Nachzahlung behalten darf. Wieso? Geht das Geld nicht auf DEINEM Konto ein? Oder hat der noch Forderungen gegen Dich, die er damit eventuell verrechnen könnte? Und wieso eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren?

Scheint eine verworrene Geschichte zu sein, die nur der Treuhänder oder der Anwalt entwirren kann. Bei den Muttis bist Du damit an der falschen Adresse, weil wir keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben können. Damit verdienen Anwälte ihr Geld.

Ja, es gibt eine Pfändungsfreigrenze, die etwa auf dem Niveau der Armutsgrenze liegt. Tante Google hat mir Folgendes berichtet: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info...CFdOMzAodfn9LIQ

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Sternschnuppe,

sehe ich das richtig:

Du bist selbständig gewesen und Dein Unternehmen ist insolvent geworden?

Wie Ilwenschon gesagt hat, am Besten einen Anwalt befragen bzw. an das Insolvenzgericht rantreten.

Gruß

Highlander
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Nein,noch mal von vorne. Ich war nicht Selbsständig.Ich habe Privatinsolvenz beantragt,das Gericht hat dann dieses Verfahren eröffnet.Dann bekam ich einen Treuhänder der nicht ok ist für solche fragen und überhaupt.
Man muß dem Treuhänder alles belegen.Meine frage war kann er das Geld einziehen oder nicht.
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Nachsatz: Es gibt nach dem (veralteten Begriff) Armenrecht bei fast jedem Gericht die Möglichkeit, sich gegen kleines Entgelt fachkundig beraten zu lassen.

Klick: http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/B/Ber...hilfe/index.php

Also, Sternschnuppe: Du besitzt einen PC und hast Zugang zum Internet. Frag den Gockel, der erzählt Dir fast alles, was Du wissen und nicht wissen willst. Solchermaßen informiert kannst Du auch weitaus sicherer Auftreten, um Deine Interessen durchzusetzen.

Grüßle und viel Erfolg,

Ilwe
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Im Internet habe ich leibder nichts gefunden
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Hm, Tante Google - den Gockel - kennst Du aber, oder?

Dann ändere Deine Fragestellung. Gebe vielleicht "Privatinsolvenz Pfändungsfreigrenze" oder "Rechtsberatung Beratungshilfe"ein. Manchmal bringen auch ganze Sätze ein überraschendes Ergebnis.

Wir Muttis helfen Dir gerne mit gutem Zuspruch und Tipps und Tricks. Da wir aber nicht wissen, wie Du in die Privatinsolvenz geschlittert bist, können wir Dir keinen Ausweg aufzeigen. Rechtsberatung ist ohnehin den Juristen vorbehalten. Doch der Berufsethos der Rechtsanwälte ist eine andere Geschichte. Du musst schon selbst recherchieren. Es schwirrt genug an Infos im www herum. Ansonsten gehst Du eben zur Rechtsberatung. Auch wenn Du insolvent bist, hast Du noch eine Würde, die laut Artikel 1 BGB unantastbar ist.

Grüßle und viel Erfolg,

Ilwe
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Danke
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Sorry, dass Dir hier nicht im juristischen Sinne geholfen werden kann.

Information ist alles und nichts: Google Dich durch, mach einen Termin beim zuständigen Insolvenzgericht - wie von Highlander vorgeschlagen - aus, berufe Dich auf das Armenrecht und lasse Dich von einem Juristen für einen Zehner beraten. Das ist die billigste Variante, Deine Frage zu beantworten.

Ich drück Dir feste die Daumen.

Ilwe
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Zitat (ilwedritscheline, 15.01.2011)
Sorry, dass Dir hier nicht im juristischen Sinne geholfen werden kann.

Information ist alles und nichts: Google Dich durch, mach einen Termin beim zuständigen Insolvenzgericht - wie von Highlander vorgeschlagen - aus, berufe Dich auf das Armenrecht und lasse Dich von einem Juristen für einen Zehner beraten. Das ist die billigste Variante, Deine Frage zu beantworten.

Ich drück Dir feste die Daumen.

Ilwe

Und Du erhälst mit Sicherheit belastbarere Antworten als hier bei FM.

Wenn Du persönliche Problem hast, helfen wir Dir natürlich gerne, soweit wir das können.

Gruß

Highlander
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Danke Dir
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Wow Highlander, danke. Genau das, was Du in einem kurzen Satz formuliert hast, versuche ich jetzt schon seit drei Kommentaren wortreich auszudrücken: Wir sind keine Juristen und wissen auch nicht über die näheren Umstände Bescheid. Also kämen wir in Teufels Küche, egal, was wir erzählen. Aber menschlich können wir der Sternschnuppe schon mit Trost beistehen, wenn sie das will.

Grüßle,

Ilwe
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Ja gerne doch,schreib mal meinen Erfolg
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Sternschnuppe, das wäre fein smile.gif

Wenn wir Dich motivieren konnten, selbst aktiv zu werden, dann waren wir doch alle sehr erfolgreich, oder? wink.gif
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Zitat (Sternschnuppe777, 15.01.2011)

Es gibt doch eine Pfändungsfreigrenze?

Die hast du bestimmt schon mit der Rente erreicht oder überschritten.whistling.gif
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dieses Problem hat sich ja an einem Tag erledigt ............

Hier noch eine kleine Ergänzung:
Die Insolvenzverwalter sind vielleicht keine Feinde, aber Freunde sind es sicher keine.
Dieser Job wird nach dem Minimumprinzip abgewickelt - Anwaltsstunden sind teuer - . Mal in die Kanzlei gehen und eine kleine Fragestunde abhalten .. das gibt es nicht !!
Dieses Problem ist bekannt und ein insolventer Firmeninhaber hat die anonymen Insolvenzler gegründet.
Gibt es leider nur in Großstädten.
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Wenn man "Rentennachzahlung bei Privatinsolvenz" in das Suchmaschinchen eingibt, findet man durchaus etwas brauchbares, danach noch evtl. je nach Höhe der Rente "Pfändungsgrenze nach §850 c ZPO" und man weiß Bescheid.
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