Ex Selbständiger bekommt nix?? stimmt das??

Von einer Freundin der Freund war selbstständig und hat Insolvenz angemeldet und muß jetzt endgültig aufgeben.

Jetzt meine frage stimmt es das wenn man Selbstständig war überhaupt kein Geld
vom Sozialamt bzw H4 oder so bekommt.

Da kenn ich mich leider überhaupt nicht aus und hoffe doch das uns jemand von den Muttis helfen kann.

Wo und was muß beantragt werden??? ( wenn es doch bissel Geld gibt)

Bearbeitet von Schuldi am 23.04.2006 14:49:05
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Er bekommt nix von Arbeitsamt, aber Sozialhilfe kann er schon beantragen.
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Mein Bruder war selbstständig, musste vor 3 Jahren Insolvenz anmelden und hat dann vom Sozialamt Geld bekommen (braucht er jetzt Gott sei Dank nicht mehr)
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Das ist schon was her gab es da schon H4????
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Hallo,

ja, soviel ich weiss, ist das richtig. Er hat ja auch nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt - jedenfalls vermutlich nicht in der letzten Zeit.

Ich glaube auch, dass man, um Anspruch auf Hartz IV zu haben, ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss.

Ist natürlich saublöd, wenn man dann arbeitslos wird.... :( .

Gruss
Krötilla
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Zitat (Krötilla @ 26.04.2006 - 16:33:22)
Ich glaube auch, dass man, um Anspruch auf Hartz IV zu haben, ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss.


dann hast du erstmal Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Das ist noch keine "Sozialhilfe" also Hartz IV

Auf Hartz IV haben auch Leute Anspruch, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben...
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Zitat (Schuldi @ 25.04.2006 - 20:26:42)
Das ist schon was her gab es da schon H4????

Ja, gab es schon, er hat nur für die Übergangszeit was vom Sozialamt bekommen. Jetzt arbeitet er wieder. :D
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Zitat (usch @ 26.04.2006 - 18:24:10)
Zitat (Schuldi @ 25.04.2006 - 20:26:42)
Das ist schon was her gab es da schon H4????

Ja, gab es schon, er hat nur für die Übergangszeit was vom Sozialamt bekommen. Jetzt arbeitet er wieder. :D

Er hat aber auch Arbeitslosengeld bekommen, weil das Geschäft auf den Namen seiner Frau lief und er bei ihr angesellt war und somit auch in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hatte.
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Dann war nicht er selbstständig sondern seine Frau Usch.
Somit hatte er alle ansprüche wie ein normaler Angestellter.

Wir haben hier das Problem das er wirklich selbstständig ist oder war und keiner für ihn zuständig ist.

H2 bekommt er nicht weil er nicht eingezahlt hat und H4 bekämen nur die die nicht oder zur zeit nicht Arbeiten können ( krank oder so) aber er kann ja arbeiten und würde auch wenn man ihn lassen würde. Nur wer gibt dem Mann eine Arbeit mit eine Insolvenz am Backen??
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Hallo Schuldi,

da hätte ich wohl erst mal überlegen sollen, bevor ich hier was Falsches erzähle.

Lg Usch
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Jetzt muss ich auch mal etwas fragen. Es geht um die Unterhaltsberechtigten beim Pfändungsfreibetrag.

Meine Freundin und ihr Mann wollen die Steuerklasse ändern. Sie will Klasse 3 nehmen und er soll dann in Klasse 5. Er ist noch unterhaltspflichtig für 2 Kinder aus der ersten Ehe, die aber bei seiner Ex-Frau leben und dann ja nicht mehr auf seiner Steuerkarte stünden. Und seiner jetzigen Frau gegenüber ist er doch auch unterhaltspflichtig, oder? Hat er damit in der Pfändungstabelle den Freibetrag mit 3 unterhaltsberechtigten Personen? Oder zählen die Kinder nicht mehr, weil sie nicht auf der Steuerkarte stehen, oder so?

Ich konnte das gestern nicht beantworten. Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus? Schuldi? :)
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Hallo HSommerwind ich müßt erst mal wissen bekommt die Ex Frau überhaupt unterhalt????
Wenn nicht müsster er bei 2Personen schauen auch wenn die Kinder nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte stehen er zahlt es ja nicht übers Finazamt ;) Und belegen kann er das hoffe ich doch auch das er regelmässig Zahlt.
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Mein Bruder war selbständig und bekommt seit Anfang des Jahres H4 - Insolvenz mußte er noch nicht einreichen, konnte aber beim Arbeitsamt nachweisen, dass er im Augenblick einfach nicht über die Runden kommt. Sein Gewerbe mußte er nicht abmelden, darf sogar 20 Stunden arbeiten (in seinem Job) und etwas dazu verdienen.
Arbeitslosengeld hätte er leider auch nicht bezogen.
Also - wenn es nicht zu lange her ist: Antrag stellen und dem Verein auf die Nerven gehen!
Wir haben auch nicht damit gerechnet, dass es klappt - aber, wie man sieht!
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Zitat (Schuldi @ 27.04.2006 - 17:36:05)
Hallo HSommerwind ich müßt erst mal wissen bekommt die Ex Frau überhaupt unterhalt????
Wenn nicht müsster er bei 2Personen schauen auch wenn die Kinder nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte stehen er zahlt es ja nicht übers Finazamt ;) Und belegen kann er das hoffe ich doch auch das er regelmässig Zahlt.

Die Ex-Frau bekommt keinen Unterhalt.

Also zählen die beiden Kinder jeweils voll? Und seine jetzige Ehefrau doch auch, oder? Egal welche Steuerklasse die beiden haben.

Dann wären es also 3 unterhaltsberechtigte Personen? :keineahnung: :hmm:
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Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), bekommt grds. jeder, der täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann und somit auf dem Allg. Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Es spielt somit überhaupt keine Rolle, ob Du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast oder nicht, dies ist lediglich die Voraussetzungen, um Arbeitslosengeld I zu beziehen (das ist das ALG, was es seit jeher gibt, Hartz IV-Leistungen (ALG II) haben Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitsfähige abgelöst).
Ich würde auf jede Fall raten, mal beider Arbeitsagentur bzw. der ArGe (Zusammenschluss von Arbeitsagentur und Sozialamt, die Zuständigkeit variiert je nach Gemeinde) vorstellig zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung, da aufgegebene Selbständigkeit und derzeitige Arbeitslosigkeit in der Regel bedeuten, dass kein Krankenversicherungsschutz besteht! :)
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