Glatteis-Unfall - Zahlt die Krankenkasse?

Hallo zusammen,

meine Mutter ist neulich bei Glatteis ausgerutscht und hat sich dabei den Arm in der Nähe des Handgelenks gebrochen. Deswegen musste sie operiert werden und trägt jetzt schrauben und schienen im Arm.

Jetzt möchte die Krankenkasse wissen, wo der Unfall passiert ist, um evtl die Kosten auf Anwohner etc. umzuwälzen.

Der Unfall ist aber auf einem Feldweg zwischen zwei kleinen Orten passiert.

1. Kann die Krankenkasse sagen, meine Mutter muss die Behandlungskosten selbst tragen, weil sie an solchen Tagen solche ungeräumten Feldwege nicht benutzen darf?

2. Angenommen beim Weg ist ein Schild montiert, auf dem steht "Betreten auf eigene Gefahr". Muss die Krankenkasse dann einspringen?

3. Meine Mutter hat auch die Befürchtung geäußert, dass die Krankenkasse vielleicht gar nichts zahlen muss, weil sie ja keine Krankheit hat, sondern einen Unfall. Hat sie da recht?

Vielen dank schon mal im Vorraus und viele Grüße,
smag
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Hallo,

m.e. MUSS die Krankenkasse grundsätzlich zahlen!- Egal, wie und wo der Unfall passiert ist.- Theoretisch werden die versuchen, die Kosten anteilig abzuwälzen auf den "Verursacher", also evtl., wenn ein Gehweg nicht geräumt war, auf die Anwohner.- Bei Feldwegen, oder Waldwegen, oder Spazierwegen entfällt die Haftung ja weitgehendst.- Soweit, daß Einem die Krankenkasse sagt:"Was mußten Sie auch da laufen bei DEM Wetter?" sind wir noch nicht.- Dann müßten die auch grundsätzlich hingehen, und jeden Raucher oder Alkohol-Konsumenten fragen:"WARUM mußten Sie rauchen oder trinken?"- Da dahingehend jedoch nach wie vor keine Einschränkungen bei Krankenskassen-Leistungen vorgenommen werden, wird sich ganz sicher Niemand erdreisten, Deine Mutter so'was zu fragen!

Deine Mutter muß mit Sicherheit NICHTS selbst zahlen nach meinem Dafürhalten!- Also mal nicht aufregen über ungelegte Eier!

Lieben Gruß...Isi
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Isi: Du hast völllig recht, hatte selbst vor 2 Jahren einen ähnlichen Unfall, nicht mit so heftigen Folgen aber es kommt ja selbst bei einem "einfachen" Bruch zu ganz schönen Behandlungskosten. Ich bin im "Niemandsland" zwishen 2 Orten gestürzt und die KK wollte auch alles genau wissen, aber ich habe niemehr etwas von denen gehört.

smag: keine Sorgen machen, soweit "unten" ist unser Sozialsystem noch nicht.
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smag,

die Krankenkasse Deiner Mutter möchte einfach nur prüfen, ob Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen, nicht mehr und nicht weniger! Und diese Prüfung richtet sich nicht gegen Deine Mutter. Wir leben ja in einem freien Land, und alle dürfen sich dort aufhalten und unterwegs sein, wo sie mögen :rolleyes.

Es geht der Krankenkasse nur darum, ob jemand anderes letztendlich haftbar gemacht werden kann. Krankenkassenkosten werden ja durch die Steuerzahler finanziert, wie wir alle wissen.
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Zitat (Gabybambi, 16.01.2011)
Krankenkassenkosten werden ja durch die Steuerzahler finanziert, wie wir alle wissen.

Echt?
Ich dachte, die finanzieren sich über die Mitgliederbeiträge. :hmm:

Aber ansonsten schließe ich mich den Vorpostern an.
smags Mutter wird die Kostensicher nicht tragen müssen.
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Die Krankenkasse zahlt auf jeden Fall, auch bei "selbstverschuldeten" Unfällen. Also zum Beispiel auch, wenn eine Hausfrau beim Fensterputzen von der Leiter fällt oder auf der eigenen Treppe im Haus stürzt und sich den Fuß bricht oder so.
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ach ja hat sie vielleicht auch eine Unfallversicherung? :blink:
dann mal dran denken denen Bescheid zu geben, man vergisst das da immer und dann brauchen die nich zahlen. :D

gute Besserung, für deine ma :wub:
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Hi Smag,

die Krankenkasse zahlt grundsätzlich bei allen Unfällen und holt sich die Kosten dafür vom Unfallverursacher zurück. Grundsätzlich heisst bei den Juristen: Es gibt auch Ausnahmen: Der wäre z.B.bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zu einem Öffentlichen Termin (Blutspende, Zeugenaussagen vor Gericht) und auf dem direkten Rückweg nach Hause zahlt nicht die Krankenkasse, sonder die zuständige Berufsgenossenschaft.
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Ich arbeite selber bei einer Krankenkasse und versende diese Fragebögen.
Fakt ist, die gesetzl. Krankenkasse zahlt!
Es geht nur darum, ob sie jemanden in Regress nehmen kann. Wenn eine Berufsgenossenschaft Kostenträger wird, kann man selber auch die Zuzahlung zu einer event. stationären Behandlung (10,00 EUR pro Tag) wieder bekommen.
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@gabybambi:
Grundsätzlich werden die Krankenhauskosten, wie auch die anderen Leistungsausgaben, von den Mitgliederbeiträgen gezahlt. Es gibt nur eine mir bekannte Ausnahme: Die Leistungskosten der Rentner der landw. Krankenkassen. Die werden in der Tat durch den Bund und somit durch Steuergelder finanziert.
Nur weil es einen gesetzlich vorgeschrieben Beitragssatz zur KV gibt, sind es keine Steuergelder.
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Hallo,

mein Mann hat vor wenige Tage ein Fahradunfall gehabt. Dabei war er auf das Rad angewiesen, weil am Wochenende kein Bus die Strecke fährt. Auf dem Heimweg hat es kräftig geregnet und da ist es passiert. Er wollte die Spur wechseln und da ist es passiert - seine Hand hat gebluttet und er könnte seine Finger nicht mehr bewegen - weil es nicht anders ging ist er wieder auf das Rad gestiegen - zu Hause angekommen - habe ich mich nach der Notaufnahme telefonisch erkundigt und wir sind los mit der Bahn, wir haben kein

Und jetzt erhalten zwei Briefe:

- wir sollen 30 Euro für 3 Tage Krankenhaus - verstehe nicht warum 3 Tage
- ein Fragebogen von der Krankenkasse - wir sollen angeben wie der Unfall passiert ist - jedoch keiner der angebenen Antworten (auswahld) stimmt mit unsere Situation. Was nun - übernimmt die Kasse nichts? Wird es als Sport gesehen? er hätte an dem Tag gern den Bus genommen aber der fährt am Wochenende nicht? Kann die Krankenkasse je nach unsere Antwort die Kosten verweigern? wir passen in keiner der angegeben Kategorie!

Hilfe was nun?

Esprit
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Hallo Esprit,

die 30 € rechnen sich von Freitag (auch wenn es schon 23 Uhr war) bis Sonntag.....pro Tag des stationären Aufenthaltes muß gezahlt werden.

Beim Ausfüllen des Fragebogen nimm ggf. ein extra Blatt und notiere wie es passiert ist......die Krankenkasse weiß ja nicht dass Dein Mann mit dem Rad gerutscht ist.....es hätte ihn ja auch ein Auto anfahren können und somit könnte die KK Regreßansprüche bei dem Autofahrer geltend machen.

Die Rückfrage mit dem Unfallbericht geht grundsätzlich immer raus, wenn es sich um eine Unfalldiagnose handelt (ich arbeite bei einer Krankenversicherung).

Die KK bezahlt auf jeden Fall......macht Euch keine Gedanken.....und dran denken die Unfallversicherung die evtl. besteht, umgehend von dem Unfall informieren.

Gute Besserung für Deinen Mann.
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Vielen Dank!

Eine Unfallversicherung habe ich ... ich muss nachfragen ob diese auch für mein Mann gilt! kann mich nicht daran erinnern diese auf Familie geandert haben! Sonst mein Mann hat seiner Seite keine. Ich habe eine Namensänderung vorgenommen aber mehr nicht! Ich muss nachhacken!
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Die Kasse muss prüfen, ob sie Regress von jemanden bekommt. Somit kannst auf dem Fragebogen angeben:

Eigenes Verschulden, mit dem Rad ausgerutscht. Selbstverschulden...

Wenn jedoch etwas anderes die Ursache war, musst das angeben. Beispiel: Radweg wurde nicht geräumt.
Aber Glatteis war ja nicht der Grund des Unfalls.

Schau mal in den Versicherungsbedingungen Deiner Unfallversicherung, welche Leistungen abgesichert sind. Normalerweise ist der Ehegatte automatisch mitversichert. Dazu muss man der Versicherung meist nicht eine gesonderte Mitteilung über die Eheschliessung machen. Evtl. ist er rückwirkend versichert gewesen, bzw. bleibt es noch.
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"Eigenes Verschulden" würde ich NIEMALS auf so einen Bogen schreiben. Ob Verschulden, Fahrlässigkeit oder eine Abstufung davon vorliegt, muss die Kasse selbst prüfen - also gib den Unfallhergang an, so wie er geschehen ist.
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Ich hab einige Jahre auch in der Regress-/Unfallabteilung der Krankenkasse gearbeitet.

Das was Du schreibst gilt nur für die Autohaftpflicht.

Im privaten Bereich ist es irrelevant. Die Schuldfrage ergibt sich aus der Unfallschilderung.

NOch dazu:
Die Kassen haben mit den Autoversicherungen Teilungsabkommen geschlossen. So wird grundsätzlich im Bereich der Autohaftpflichtversicherung Pauschalen geteilt.

So bekommt die Kasse grundsätzlich bei jedem Autounfall von der gegnerischen Versicherung so und soviel der ausgehandelten Pauschalen. Die Zahlungen der Versicherung haben keinen Einfluss auf den Schadensrabatt.

Wenn ein Radfahrer ohne fremde Einwirkung gestürzt, ist grundsätzlich Eigenverschulden zu Grunde zu legen.

Ist ein Autofahrer beteiligt, egal ob Schuld oder nicht Schuld am Unfall bekommt die Krankenkasse nach dem Teilungsabkommen so und soviel pauschal zurück.

So werden die Verwaltungskosten der Kassen und Versicherung niedrig gehalten.

Wie gesagt, bei Autounfällen wird grundsätzlich die Forderung geteilt. Auf den Schadensrabatt hat es keinen Einfluss.

Bearbeitet von labens am 05.08.2012 20:17:34
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Zitat (Cambria, 05.08.2012)
"Eigenes Verschulden" würde ich NIEMALS auf so einen Bogen schreiben.

Da hast natürlich vorbehaltlos recht. Das sollte man nie schreiben. In dem speziellen Fall jedoch ist es kein Beinbruch.
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