Schäden an Firmenwagen: Totalschaden

Guten Tag an alle. Ich bin neu hier, und möchte gerne wissen, wie es sich verhält, und zwar hatte ich einen Unfall auf Glatteis mit dem Firenwagen. Es war ein Sommerreifen montiert, von dem ich nichts wusste. Dieser Reifen wurde eine Woche vor dem Unfall montiert. Der Arbeitgeber hat das veranlasst, noch dazu hat der Arbeitgeber demjenigen gesagt er solle doch sagen das dieser Reifen am Freitag montiert wurde, sprich 3 Tage vor dem Unfall. In wieweit bin ich haftbar zu machen. Eine Versicherung gibt es nicht auf beiden Seiten. Besten Dank für eure Antworten.
Moin Gipser34,

willkommen erst einmal bei FM. Dir ist aber schon bewusst, dass dies hier ein Haushaltsforum ist und wir dir hier keine Rechtsauskünfte geben können und dürfen?
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Willkommen bei FM :blumen:

Als Lenker eines PKW bist du dafür verantwortlich, zu kontrollieren, dass dieser fahrtauglich ist, also unter anderem
- alle Leuchten funktionieren (kann sonst ein Verwarngeld geben)
- beide Kennzeichen dran sind (ohne Kennzeichen darf man nicht losfahren)
- der TÜV nicht abgelaufen ist (falls doch, darfst du damit eigentlich gar nicht mehr fahren, könnte sonst Ärger geben)
- du notfalls den Fahrzeugschein vorweisen kannst (kostet sonst Strafe)
- die richtigen Reifen aufgezogen sind (man muss mit der Witterung angepasster Bereifung fahren, sonst riskiert man den Versicherungsschutz bzw bekommt im (Un)Fall des Falles mindestens eine Mitschuld)

Ich fürchte, du hast ein Problem...
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AzA. Ab zum Anwalt. Oder zur Gewerkschaft, wenn du Mitglied bist. Dort sitzen die Experten, die Dir fachkundigen, verlässlichen Rat geben können.
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Es ist doch weder der Halter noch der Fahrer versichert, sondern das
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Eine Versicherung muss es geben.
Wende dich doch mal an deinen privaten KFZ Versicherer, vielleicht beantwortet er dir auch paar Fragen.
Ansonsten Anwalt.
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Wie ist denn die Firmenwagenregelung bezüglich Nutzung, eventueller Schäden usw.? Da sollte es doch (eigentlich) etwas (schriftliches) geben, z.B. dass du als Nutzer eine Selbstbeteiligung hast, wenn du einen Schaden verursachst. Dass es keine Versicherung gibt, kann ich mir nicht vorstellen.

Davon abgesehen würde ich einen Anwalt konsultieren. Scheint ja alles etwas verworren zu sein.

:hmm:

Bearbeitet von Wecker am 06.03.2018 08:48:35
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War tatsächlich nur EIN Sommerreifen drauf? Also drei Winterreifen und ein Sommerreifen? Das ist schon ungewöhnlich. Vermutlich hatte der ausgetauschte Winterreifen einen Platten und wurde durch den Sommerreifen ersetzt.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für sichere und den Anforderungen entsprechenden Arbeitsmitteln sorgen. Das ist seine gesetzliche Pflicht. Insofern hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Ich bin mir nicht sicher, ob man von einem Laien verlangen kann, dass er den Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen erkennen MUSS. Aus meiner Sicht könntest du maximal eine Mitschuld bekommen und auch nur dann, wenn du fahrlässig gehandelt hast - also zum Beispiel entgegen einer ausdrücklichen Weisung und Belehrung. Bist du in der Arbeitsschutzbelehrung darauf hingewiesen worden, dass du vor JEDEM (!) Fahrtantritt kontrollieren MUSST (!), ob die richtige Bereifung drauf ist? Ich denke, eher wohl nicht.

Ich würde raten, erst zum Anwalt zu gehen, wenn tatsächlich Haftungsforderungen an dich heran getragen werden. Wozu schon vorauseilend Kosten erzeugen?
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Zitat (SieErPaar, 06.03.2018)
Ich bin mir nicht sicher, ob man von einem Laien verlangen kann, dass er den Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen erkennen MUSS.

Doch, muss er, das lernt man eigentlich in der Fahrschule und es ist durch ein Symbol jederzeit erkennbar ;-)
Und man ist eben als Fahrer dafür verantwortlich, was man fährt.
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Zitat (Binefant, 06.03.2018)
Doch, muss er, das lernt man eigentlich in der Fahrschule und es ist durch ein Symbol jederzeit erkennbar ;-)
Und man ist eben als Fahrer dafür verantwortlich, was man fährt.

Nicht unbedingt. Als ich Fahrschule hatte, gab es noch keine Winterreifen.

Ich sage mal ein - zugegebenermaßen dummes - Beispiel: Es ist auch durch ein Symbol erkennbar, ob zum Beispiel ein Scheinwerfer zugelassen ist. Muss man das auch kontrollieren?

Will sagen: Es gibt doch einen gewissen Vertrauensgrundsatz. Wenn durch den Arbeitgeber zu Beginn des Winters die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet werden, kann man aus meiner Sicht darauf vertrauen, dass nicht mitten im Winter plötzlich "heimlich" Sommerreifen angebaut werden - genau so wie man nicht erwarten muss, dass plötzlich unzulässige Scheinwerfer angebaut werden.
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kurz gesagt: doch, mindestens die Bereifung muss jeder Fahrer prüfen repektive im Griff haben. Scheinwerfer eher nicht, denn diese sind im Normalfall mit dem TÜV geprüft (und wenn dann der Halter da Dreck einbaut, ist das - solange er leuchtet - eher nicht Sache des Fahrers)
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