STEUERERKLÄRUNG

Das darf doch wohl nicht wahr sein!
Wir haben die Steuererklärung für 2004 ein bißchen herausgezögert, weil wir nachzahlen müssen. Nun kam der Bescheid - 85 Euro Nachzahlung. Naja, das geht ja noch. Und dann lese ich unten. Bitte zahlen Sie bis zum 15.11. 850 Euro für 2005 voraus und für 2006 dann vierteljärhlich 180 Euro. Ja spinnen die denn? Habt ihr so etwas schon erlebt. Muss ich das hinnehmen?
Naja, dann fallen die Weihnachtsgeschenke eben dieses Jahr weg. :heul:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Das ist nun in der Tat seltsam. Hättet Ihr für 2004 850.--Euro nachzahlen müssen, hätte ich es verstehen können. Ab einer bestimmten Summe an Nachzahlungen darf das FA Vorrauszahlungen erheben, aber bei 85.-- Euro :wacko: , seltsam. Ruf mal beim FA an, und frage nach, wie es zu diesen Vorrauszahlungen kommen konnte.
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Da würd ich persönlich auflaufen.
Das müßten die mir von Angesicht zu Angesicht erklären.
Oh, jetzt krieg ich schon wieder die Kriese wenn ich an diese doofe Steuererklärung denke.
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@pv: bist du oder dein mann selbständig?
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Hi PV,
Vorauszahlungsbescheide entstehen, wenn man bei gleichbleibenden verhältnissen höchstwahrscheinlich nächstes Jahr erneut eine höhere Summe nachzahlen muß.
es kann viele erklärungen dafür geben:
Für 2005 ändern sich Steuergesetze wovon ihr betroffen seid und deshalb sich bei euch eine nachzahlung ergeben kann (Werbungskosten werden gekürzt oder so).
Ist bei euch was weggefallen? Oder trifft für 2005 nicht mehr zu? (ZB Beendigung einer Umschulung, so dass sich die Werbungskosten erheblich verringern oder auflösung einer doppelten Haushaltsführung, weshalb keine Werbungskosten entstehen)
bei der berechnung der vorauszahlungen werden gewisse freibeträge (ich weiß jetzt leider nicht welcher es genau ist) nicht mitberücksichtig, weshalb sich auch ein so hoher vorauszahlungsbetrag ergeben kann.

Mein Tipp: Rufe an und frag mal nach, worauf sich die Vorauszahlungen stützen, ob ein Freibetrag den ihr bestimmt in 2005 erhält nicht mitberücksichtig wurde.
Du kannst auch den Vorauszahlungsbescheid und Steuerbewscheid vergleichen, die Berechnung ist die gleiche und dann suchst du die Zeile wo sich ein Unterschied ergibt.

Zudem könntest du einen Antrag stellen, (wenn es wirklich daran liegt, dass etwas nicht mitberücksichtig wurde) die vorauszahlungen Herabzusetzen auf 0 oder einen geringeren Betrag, mit der Begründung, sollte sich eine Nachzahlung ergeben, werdet ihr sie auch bezahlen bzw. da ihr anspruch auf den und den Freibetrag habt, ergibt sich eine viel geringere Nachzahlung.

Viel Erfolg!
Gruß, Gala
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Nein Chili, dann wäre das ja noch zu erklären.
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Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen:

Ein Besuch beim Finanzamt bewirkt Wunder!

Ich selbst hatte mich über 4 Jahre mit dem FA um die Anerkennung von Werbungskosten gestritten, mit der Folge, dass die entsprechenden Bescheide nicht wirksam wurden und an diverse Gerichtsverfahren "angehängt" wurden. Wie gesagt nach 4 Jahren hatte ich dann sämtliche Urteile aus dem Netz besorgt und bin mit den Urteilen unter dem Arm zum Sachbearbeiter. Ein nettes Gespräch mit dem gemeinsamen Tenor, dass man das doch schon früher hätte klären können, wenn man sich einmal zusammengesetzt hätte .... am Ende ging alles zu meinen Gunsten aus ...

Aber sicherheitshalber den Widerspruch einlegen!!
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Da möchte ich Herrn Hansen recht geben. Auch ich habe, obwohl ich abwechselnd mal selbständig, mal abhängig Beschäftigt, mal freiberuflich Tätig bin, durchweg gute Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht. Hier und da mal so kleine Auseinandersetzungen; aber da gilt es auch zu bedenken, dass diese Leute tierisch viel zu tun haben, immer die selben Fehler sehen und dauernd freundlich sein müssen. Auf der anderen Seite, ich, die ich keinen blassen Schimmer von Steuern habe, möglichst wenig bezahlen möchte und überhaupt und sowieso das als reine Schikane :lol: empfinde, mich mit soetwas auseinander setzen zu müssen. :D

Und hinterher muss ich dauernd feststellen, dass sich die ganze Aufregung kein Deut gelohnt hat. Aber vorher quicken..... ;)

Bearbeitet von Jaren am 08.11.2005 15:29:34
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Paradiesvogel, ist einer von euch beiden oder sogar ihr beide Rentner? Ab dem Jahr 2005 ändert sich die Besteuerung der Renten. Statt wie bisher mit einem - meist recht geringen Ertragsanteil - zwischen 25 % und 30 %, wenn ihr mit 63 und 65 in Rente gegangen seid, werden die Renten ab 2005 mit 50 % besteuert (also 50 % der Rente werden für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens angesetzt). Dadurch ergeben sich bei vielen Rentnern einiges höhere Steuerschulden als bisher.
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Oh Mann das kriegt man ja Angst überhaupt eine Steuererklärung zu machen. TOi TOi TOi bisher musste ich nie was nachbezahlen sondern hab immer ein paar Euro rausbekommen. Was ich aber nicht versteh( vielleicht bin ich in der Hinsicht blöd) wie kommen solche Nachzahlungen zustande. Schließlich zahlen wir doch alle brav unsere Steuern jeden Monat. Wie kann es dann sein das ein normaler Angestellter nachbezahlen muss? Da muss doch was im Laufe des Jahres schief gelaufen sein, oder?!

cathie
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Ne ne. Da reicht ein Zusatzeinkommen aus Vermietung und Verpachtung etc. Das führt ja kein Arbeitgeber ab.
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Wir sind weder Rentner *gg* noch vermieten oder verpachten wir etwas. Bei unseren Einkommensverhältnissen hat sich auch im Verhältnis zu den letzten Jahren, außer der tariflichen Lohnsteigerung, nichts verändert
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PV, du stehst nicht alleine da :(
Wir müssen auch jedes Jahr Vorauszahlungen leisten. Bei uns kommt das, weil mein Mann deutlich mehr verdient als ich, er die Steuerklasse 3 hat und ich die 5. Seine Ersprarnis in der 3 ist mehr, als meine höhere Einstufung in 5. Daher die Vorauszahlungen. So hat man uns das jedenfalls erklärt.
Wir bekommen die zwar jedes Jahr und noch ein bisschen mehr zurück, trotzdem wollen die das weiterhin haben. :wacko:
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@schnitzelchen :trösten:

Für uns sind das in 12 Monaten 2000 Euro. Das haben wir nicht, nochzu, wo wir eine Hochzeit vor uns haben. :heul: Wir bitten erst einmal um Stundung und haben Widerspruch eingelegt.
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....in der Regel, zahlt man im Voraus, wenn man noch andere Kapitaleinkünfte außer seinem "normalen" Einkommen hat.....also Anteile an einer GmbH oder OHG...oder Aktien oder Vermietung,etc..... :D

...übrigens, wer Nachzahlen muß hat nix zu meckern, da er in der Regel höhere Einnahmen als im Vorjahr hat........

Bearbeitet von pestcontroller am 10.11.2005 16:27:51
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@PV:
Wie siehts mit den Fahrtkosten aus?
Man kann ja, soweit ich weiß, die zu erwartenden Fahrtkosten auf Antrag vorab aus der Berechnung ziehen (Fachausdruck fehlt gerade). Du zahlst dann weniger Steuern, kriegst aber am Ende des Jahres keine FK mehr wieder. :vertrag:
Wenn Ihr das bisher so hattet und sich dort jetzt was geändert hat (entweder die Pauschale oder Eure Fahrtkosten), kann sich auch eine Nachzahlung ergeben und je nachdem wie kampfeslustig der Stolz von Eichels Armee ist, könnte er evtl. auf die künftige spätere Abrechnung der FK bestehen. :verbannt: Aber auch in diesem Fall ist der zehnfache Betrag schlicht (um beim Fahrkosten-Jargon zu bleiben) Wegelagerei! :labern:
Da kann ich mir eher vorstellen (nicht lachen!), dass bei dem zuständigen Eintreiber bei der Bearbeitung eine Kommastelle verrutscht ist. Das ist mir vor Jahren mal mit meiner damaligen Bank passiert, die zu seligen Studienzeiten eines Tages mal den zehnfachen Semesterbeitrag von meinem Konto wegbuchte. :blink:
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Es kann ja auch möglich sein, das es nur ein Drückfehler ist.
Es sind ja auch nur Menschen.
Also ich habe meine Einkommenserklärung auch erst letzte Woche abgegeben,
obwohl sie schon im Mai fällig war. Ich habe höfflich um Aufschub gebeten und das 2 mal, so war meine letze Fälligkeit der 4. November.
Man kann doch reden mit den Leuten,oder?
Also wenn es nur wegen der Steuerklasse ist, warum nemmt Ihr nicht 4/4 statt der 3/5 ?.
Es wäre auch günstiger für dich wenn du arbeitslos würdest oder im Krankheitsfall,
denn die Zahlungen gehen immer vom Nettolohn aus.
Und die zuviel bezahlte Steuer holst du dir vom Finanzamt zurück.

Also ich fahre damit besser und muß mich nicht mehr um Nachzahluingen ärgern.

Tschüssi uli
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