kann mir bitte Jemand sagen, ob ich auch eine St-erklärung machen muss obwohl ich das ganze Jahr krankgeschrieben war? Wenn ja, gibts beim Finanzamt eine Stelle oder sonst wo, der einen da behilflich sein kann?
Für Antworten oder Tipps bedanke ich mich schon mal vorab. vg Gina210 <_<
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Mit einer Steuererklärung-Software kannst du auch ohne umfassende Steuerkenntnisse deine Lohnsteuererklärung schnell und einfach selbst erstellen. Sie führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und hilft dir, mögliche Erstattungen oder Erleichterungen zu identifizieren.
Denke schon. Hol Dir einfach die Formulare vom Finanzamt und trage das Krankengeld ein.
Müßte dann Anlage N, Zeile 29 sein. Dort steht: Lohnersatzleistung.
Du hast ja sicher von der Krankenkasse die Schriftstücke, wo drauf steht, wieviel Du bekommen hast. Das nimmst Du auch mit.
Bei uns sind die Kollegen vom FA nett und helfen, wo sie nur können. :wub:
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dahlie21.022 Beiträge Dabei seit: 26.11.08
Ich glaube, man muss die immer machen, auch wenn man keine Steuern zahlen muss. Aber ein Anruf beim FA klärt das auf jeden Fall.
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Wenn du schon bisher dazu verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann musst du das auch, obwohl du nur Lohnersatzleistungen bezogen hast. Wenn du das ganze Jahr krank warst, gilt folgendes: Hast du Anfang des Jahres noch Geld auf Lohnsteuerkarte erhalten (weil du erst seit 1.1. krank bist), bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Genauso, wenn du weitere Einkünfte hast wie solche aus Vermietung, aus Gewerbebetrieb (auch nur im Nebenerwerb) etc. Hast du Kapitaleinkünfte, aus denen Abgeltungssteuer einbehalten wurde, weil sie insgesamt über dem Freistellungsbetrag liegen, kommst du an die einbehaltene Steuer nur über eine Steuererklärung ran.
Sollte das oben genannte alles nicht zutreffen, sondern du hast vom 1.1. bis 31.12. Krankengeld erhalten, dann würde ich auf meinem letzten Steuerbescheid nach der angegebenen Telefonnummer schauen, dort anrufen und sagen, dass ich zwar Lohnersatzleistungen über EUR 800,-- bezogen habe, aber sonst keine weiteren Einkünfte habe und ob es in Ordnung ist, dass du keine Steuererklärung abgibst. Dann können die sich das notieren und wissen, wenn sie eine Kontrollmitteilung erhalten, warum du keine Erklärung abgegeben hast. Mit den EUR 800,-- müsstest du auf der Bescheinigung der Krankenkasse den Hinweis finden, dass bei sogenannten Progressionseinkünften über diesem Betrag die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
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labens_4.926 Beiträge Dabei seit: 08.09.05
Egal wie lange man Krankengeld/Lohnersatzleistungen bezogen hat:
Grundsätzlich muss man bei Lohnersatzleistungen (Alg/Alhi, Hartz 4,Krankengeld usw.) eine Einkommenserklärung abgeben. Das gilt auch für vergangene Jahre.
Eine Bescheinigung über diese Leistungen stellt der Leistungserbringer (Krankenkasse, Arbeitsamt) grundsätzlich aus, und diese ist dem Antrag beizufügen.
Da brauchst gar nicht erst beim Arbeitsamt anfragen. Ist meiner Tochter letztes Jahr nämlich auch passiert, und sie musste für das Jahr 2009 noch einen Antrag nachreichen.Obwohl sie kein Geld vom FA zurück bekam und auch nichts bezahlen musste.
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Zitat (labens @ 18.05.2012 00:14:34)
Da brauchst gar nicht erst beim Arbeitsamt anfragen.
Diesbezüglich auf dem Arbeitsamt nachzufragen, bringt eh nichts.
Die Finanzämter sind unterschiedlich streng, was solche Dinge angeht. Was das eine Finanzamt unbedingt haben möchte, sieht ein anderes nicht als wichtig an. Deshalb würde ich nachfragen. Ich erlebe es in meiner Arbeit täglich, dass es oftmals sogar nicht nur auf das Finanzamt, sondern auf den Sachbearbeiter ankommt.