Wohnung kündigen: Habt ihr Tipps für mein "1. Mal"?

In: Wohnen
Liebe Muttis,


ich will ja schon lange aus meiner Wohnung raus und heute ergab sich spontan die Möglichkeit, eine tolle Wohnung anfang Juni zu beziehen. Problem: Genau, das sind keine 3 Monate. Nun habe ich morgen den Termin für die Besichtigung, eine Freundin ist die Vormieterin, da habe ich gute Hoffnung, dass der Vermieter mich auch will. Nur wie erkläre ich das meinen Vermietern? Und Gibt es Chancen, aus der 3 Monatsklausel rauszukommen? Ich würde mich auch aktiv bei der Suche nach dem Nachmieter für meine Butze beteiligen und den Sommer will ich hier nicht verbringen, weil dann wieder die ekeligen kleinen Käfer kommen, mir wird beim Gedanken schon wieder schlecht.
Da ich sowas leider noch nie gemacht habe, also WOhnung kündigen, habe ich nun ein wenig Angst sad.gif Könnt ihr mir da ein wenig helfen?



Viele viele liebe Grüße

die Djaessi flowers_2.gif
Ich denke mal die Kündigungsfrist musst du einhalten. Das wäre dann bis einschl. Juli.
Evtl. musst du ja noch die Wohnung renovieren.
Du solltest mal deinen Mietvertrag lesen.
Kündigung immer schriftlich per Einschreiben und Rückschein.
Oder, wenn möglich persönlich übergeben und den Erhalt quittieren lassen.
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Aufhebungsvertrag geht immer. Dabei müssen sich aber beide Parteien einig sein. Mußt halt mal mit deinem Vermieter reden, ob er einverstanden ist, wenn du vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehst und er frei über die Wohnung verfügen kann. Wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden ist, dürfte das normalerweise kein Problem sein, sich zu einigen.
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Da hast du leider Pech, die drei Monate musst du einhalten. Es gibt nur sehr wenige Möglichkeiten, die Frist zu verkürzen, z.B. wenn du zur Bundeswehr eingezogen würdest. Auch ein Nachmieter nützt nichts, es sei denn, der Vermieter lässt sich aus Kulanz darauf ein.
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... und falls dein Vermieter sich aus Kulanz darauf einlässt, dann bitte ihn, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Textbeispiele dafür findest du sicher im Internet. Damit bist du auf der sicheren Seite.
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Vielleicht gehts auch andersrum: so leicht ist es auch nicht, Mieter zu finden. Sprich doch mal den "neuen" Vermieter auf Deine Kündigungsfrist an; in der Wohnung muss sicher auch noch etwas gemacht werden. Wenn der Vermieter da noch was tun muss, könntest Du eine reduzierte Miete oder einen späteren Einzugstermin vereinbaren. Bis zum Einzug könntet Ihr Euch dann die Schlüssel teilen für Handwerker-Termine und Renovieren.
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Guten Morgen =)

Danke erst mal für eure Antworten smile.gif

Zu meiner Situation: Meine Vermieter wohnen gleich bei mir im Haus, sind nur 5 Parteien und wir flegen ein eher "freundschaftliches" Verhältnis auf "Du". Daher wäre postalisch nicht meine erste Wahl, sondern einfach unten klingeln und fragen, ob sie Zeit hätten, ich müsste was mit ihnen besprechen, und dann klären, was sie brauchen.
@chris35 das klingt eigentlich interessant....ich sehe den ja heute, ich bezweifle es zwar ein wenig, aber mal sehen. Und wegen Nachmieter für hier: ich weiß ja, dass zum Beginn des neuen Semester diese Wohnung 100% weggehen wird (Doppeljahrgang, keine GEbühren mehr in NRW, die Uni ist eh vollkommen überlaufen). Ich selbst wohne seit 1,5 Jahren hier.

VLG flowers_2.gif
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Hallo, rechtlich hast Du keine Chance VOR Ablauf der 3Monatsfrist auszuziehen OHNE weiter Miete zu zahlen! Spreche doch einfach mit Deinem Vermieter und frage direkt ob er bereit sein wird einen Nachmieter zu akzeptieren, wenn nicht sehe ich schwarz.. dann musst Du leider in den sauren Apfel beissen und die 3 Monate Miete weiterzahlen, aber den Versuch ist es wert!!!!Vile Glück und Erfolg!
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Zitat (Krautkopp, 07.04.2011)
Hallo, rechtlich hast Du keine Chance VOR Ablauf der 3Monatsfrist auszuziehen OHNE weiter Miete zu zahlen!

Quatsch!
Sich zu einigen, daß das Mietverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen anders beendet wird als vom Gesetzgeber vorgegeben, ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Das kann sogar für beide Parteien zum Vorteil sein (für Vermieterseite z.B. günstigerer Zeitpunkt für Beginn des Nachfolgemietverhältnisses wink.gif), so daß gar nicht über Kulanz diskutiert werden muß.

Es herrscht Vertragsfreiheit. Man muß nur einen Kompromis finden, mit dem beide Seiten zufrieden sind.
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Also war heute beim Vermieter. War total locker. Ich kündige nun zum 15. und beide Seiten kümmern sich um einen Nachmieter, im schlimmsten Fall zahle noch noch 1,5 Monate Miete doppelt, was es mir aber wert ist smile.gif
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Nett fragen hat noch nie geschadet. Ich frage immer, ob es möglich ist einen Nachmieter zu suchen und in der Regel hat da kein Vermieter etwas gegen.
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Zitat (ContraBass, 07.04.2011)
Quatsch!
Sich zu einigen, daß das Mietverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen anders beendet wird als vom Gesetzgeber vorgegeben, ist rechtlich vollkommen in Ordnung. .....
Es herrscht Vertragsfreiheit. Man muß nur einen Kompromis finden, mit dem beide Seiten zufrieden sind.

Natürlich, beiderseitiges Einvernehmen verbietet einem niemand.

Was Krautkopp meinte ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Auflösung gibt.
Somit ist seine Bemerkung kein Quatsch.
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