Weg zur Arbeit absetzbar wenn

Hallo!

Darf ich den Weg zur Arbeit bei der jährlichen Lohnsteuerrechnung angeben, wenn dieser z.b. 250 Kilometer einfach beträgt(Wenn ich wo als Urlaubsvertretung arbeite),
und dieser von meinem Arbeitgeber vergütet wird?
Ich bekomme 27 Cent/KM
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Ähm, ich gebe jeden Hin- und Rückweg zur/von der Arbeit an. und ich habe so um die 30 km... Und das FA hat sich dazu auch nicht negativ geäußert und brav überwiesen...
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Natürlich darfst du das nicht angeben, da vergütet.
Und bei den km, könnte auch einmal nachgeprüft werden.
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Du gubst die km in der Steuererklärung an. Gleichzeitig wird in deiner LOhnsteuerkarte stehen, wieviel dein Arbeitgeber dir an Aufwendungen für Fahren gezahlt hat. Das musst du auch angeben.

Also in etwa so:

250 km

67,50 € vom AG wiederbekommen (27cent/km)

Das FA würde dir 0,3 € zahlen, also: 75,00

die 75,- werden mit den 67,5 verrechnet.

Vom FA bekommst du also noch 2,50
:)

Bearbeitet von Akido am 14.04.2011 20:02:41
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Hallo!

Ok, danke!
Natürlich gebe ich das nicht einfach so in der Steuererklärung an,
bisher habe ich es gar nicht angegeben.
Wäre es voll absetzbar, würde ich noch lieber asuwärts arbeiten :)
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habe ich dich richtig verstanden, dass du nur deine fahrten angibst, die du aufgrund der Urlaubsvertretung hast? Was ist mit der normalen Strecke von zuhause zur Arbeit, die du vom AG nicht vergütet bekommst?
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