Sorry, Herr Nachtigall ... erst jetzt gesehen :huh:
Den Gärtner, der diesen Mist fabriziert hat, würde ich sofort höflich anzitieren und sein komplettes Machwerk PENIBEL unter meiner Kontrolle wieder ausgraben und mitnehmen lassen - auf seine Kosten.
Bestimmt hast Du ja schon für dieses Überraschungsbeet geblecht... und er hat unsauberes Pflanzgut / nesselverseuchte Pflanzen aus einer unsauberen Kulturhaltung verwendet. Wann eigentlich?
Ob bewußt oder versehentlich, ist völlig egal, Du hast
Geranium x cata... gekauft und keine
Taubnesselzucht. Ich würde toben...
... und bin bei dieser Lektüre wieder mal froh, lieber alles im Garten selbst zu machen - auch die FehlerSicher wird der sofort labern von wegen das wußte er nicht und so, und ich habe jetzt auch keine Ahnung, wie da die Rechtssprechung ist... vielleicht jemand anders hier?
Aber auf jeden Fall kann man Taubnesseln wie Giersch oder Quecken am wirkungsvollsten nur durch sofortiges gründliches Ausgraben dezimieren, wieder und wieder und wieder. Immer nachsuchen, ja nicht erst zur Blüte kommen lassen, sonst wird man deren nicht mehr Herr.
Neudorff preist (u.a. gegen Rote Taubnessel) sein Rasen-Breitbandherbizid
Finalsan an, aber damit habe ich keine Erfahrungen - weiß also nicht, ob es gut oder schlecht ist - und ob das Geranium das aushielte... :unsure: in vielen Fällen nützen ja solche Breitbandherbizide meist eher dem Hersteller wirklich nachhaltig.
Rote Taubnessel - Unkraut
Ich drück dir die Daumen und wünsche Dir gute Nerven, was den Gärtner angeht. Neuanlage oder Geld zurück.
Schlägt er Dir im Gegenzug statt Regress die Neuanlage durch sein Unternehmen vor, würde ich an Deiner Stelle drauf bestehen, mitzukommen, wenn er die Pflanzen holt und mir den Laden mal selbst anzusehen, wo die Pflanzen herkommen. B) Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob oder ob nicht: Du bist der Kunde!
Mach Dich außerdem mal vorsichtshalber juristisch bissel schlau.
Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 09.05.2011 03:01:59