Glasversicherung: notwendig?

Wir haben in unserem Laden eine sehr große Glasfront.
Eine passende Glasversicherung haben wir auch.
Doch die wird immer teurer und teurer.

Nun stellt sich uns die Frage:
Müssen wir eine Glasversicherung haben oder
Muß unser Vermieter eine Glasversicherung haben?

Denn wenn eine Heizung, Wasserhahn, Tür usw. kaputt geht muß das ja auch der Vermieter zahlen.

Hat jemand Erfahrungen oder kennt sich da jemand aus?
Dann her damit, bitte bitte bitte
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Mit dieser Frage würde ich doch mal der Versicherungsvertreter meines Vertrauens belästigen.
Meine Meinung ist: Solange es sich nicht um eine Pflichtversicherung (Haftpflichtversicherung beim
Wie oft z.B. ist in den letzten Jahren die Scheibe kaputt gegangen?
Dem Vermieter ist es sicherlich egal, wer die kaputte Scheibe bezahlt. Wichtig für ihn ist lediglich, die Scheibe (einschließlich Geschäftsräume) in dem Zustand zurück zu bekommen, in dem er sie Euch übergeben hat.
Und wenn Ihr zu oft in den letzten Jahren eine kaputte Scheibe hattet, könnte Euch auch die Versicherung ablehnen (bei freiwilligen Versicherungen scheint das möglich zu sein, bei Pflichtversicherungen wohl nicht so weit ich weiss).

Macht ein Kunde das Glas kaputt, so sollte dessen (Privat) Haftpflicht einspringen (sofern er eine hat). Bei Randale (z.B. Schanzenviertel) glaube ich kaum, dass Ihr überhaupt so eine Versicherung bekommt.

Also selber mal nachdenken und den Fachmann befragen. Bei einem seltenen Ereigniss könntet Ihr versuchen, etwas Geld beiseite zu legen (z.B. halber bisheriger Beitrag), um im Falle des Falles abgesichert zu sein. Und eben den Versicherungsmakler befragen. Vielleicht gibt es ja auch eine günstigere Versicherung als Ihr aktuell habt.

Denn es gilt doch: eine Versicherung ist ein "Spiel mit der Angst". Wer zu ängstlich ist, kann alles versichern. Es kostet nur viel Geld. Wer mutig ist, versichert nix und ist im Falle des Falles der Gelackmeierte.

Gruß

Highlander
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Hallo chucko :blumen:

Da kannst Du Dich nur selbst schlau machen, es gibt viele Varianten.
Rufe doch einfach mal Deine Vers.-Hotline an und erkundige Dich dort. Ist in der Regel ein kostenfreies Gespräch.
Bei uns ist es so geregelt: In der Wohngebäude-Versicherung (ich glaube, die ist z.B. in NRW Pflicht) ist Glasschaden abgedeckt nur durch Wettereinwirkung wie Sturm und Hagel. Alle anders verursachten Schäden benötigen eine Extra-Glasversicherung. Wir sind jedoch Eigentümer, bei gemieteten Immobilien sieht es sicher wieder anders aus!

Und ob Dir der Vermieter da eine befriedigende Auskunft erteilen kann, bezweifle ich...
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Vielen lieben Dank Ihr Beiden :blumengesicht:

Wir hatten vor einigen Jahren den Fall, daß ein Sturm uns die größte unserer 3 Scheiben rausgedrückt hat.
Unseren Vermieter hat das überhaupt nicht interessiert.
Aber wir hatten zum Glück unsere Glasversicherung.
Danach haben wir schonmal versucht rauszubekommen, wer eigentlich für so einen Schaden in die Pflicht genommen werden kann / muß.
Aber eine endgültige Lösung gabe es nie.
Oft wurde uns gesagt: Die Scheiben gehören zum Gebäude und sind somit VermieterSache.
Doch eine rechtliche Grundlage habe ich leider nicht gefunden.

Wir haben schon einige Vergleiche bei Versicherungen gemacht, aber eine Glasversicherung ist von Natur aus schon teuer.

Zu den Versicherungsberatern haben wir kein Vertrauen, denn die wollen doch nur verkaufen.
Ob wir nun wir eine bestimmte Versicherung brauchen interessiert viele doch leider nicht, die interessiert doch nur ihr Abschluss.

Vielleicht sind hier Versicherungsleute, die uns einen Tip geben können.
Oder Rechtsleute, welche für uns einen Hinweis haben.
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Chucko,

es gibt eine Versicherung, die der Vermieter tragen muss (und die er umlegen darf): die Gebäudehaftpflichtversicherung. Wenn also das Gebäude einen Schaden anrichtet, springt die ein. Allerdings die Glas(bruch)versicherung ist meiner Meinung nach eine freiwillige Versicherung, die Ihr zu tragen habt, wenn Ihr sie denn haben wollt. Die generelle Entscheidung (JA/NEIN) kann Euch keiner Abnehmen. Auch ein Makler nicht.

Einen guten Makler findet Ihr sicherlich nur über Mundpropaganda (leider).

Rechtsberatung an sich darf hier eh keiner machen.

Habt Ihr es denn schon mal über Google versucht?

Gibt es in Eurem Geschäftsfeld sowas wie eine Einkaufsgemeinschaft, an die Ihr Euch wenden könntet?

Gruß

Highlander
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Normalerweise ist das Sache des Vermieters. Wenn die normalen Fenster durch zerstört werden, muss er diese ja auch reparieren und bezahlen bzw. seine Versicherung. Die Kosten der Versicherung werden ja vom Vermieter auf die Mieter umgelegt.
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Es gibt da Unterschiede, WAS bei Glasbruch versichert ist über den Vermieter!- Grundsätzlich sind Fensterscheiben jedoch über den selbigen versichert! (-Sollten es jedenfalls sein!!!- Es gibt Vermieter, die keine Gebäuderversicherung haben!- Obwohl sie dazu verpflichtet sind, und diese auch über die Miete umlegen können auf die Mieter.-)- Ich weiß nur, daß wir unsere Glasbruchversicherung abgeschlossen hatten, weil da eine bestimmte Sache ausgeschlossen ist über den Vermieter im Schadensfalle.- Und auch wir haben Riesenfenster!

(-Zudem: das Glaskeramikkochfeld ist ebenfalls über unsere Glasbruchversicherung mitversichert.- DAS hatte ich nämlich erst garnicht berücksichtigt; darauf wies uns der Versicherungsagent hin, als wir die o.e. Versicherung kündigen wollten.-).

Erkundigt Euch mal lieber bei dem Versicherer, wie das aussieht, denn Ihr nutzt die ermieteten Räume ja wohl auch gewerblich, da könnte ein zusätzlicher Unterschied bestehen.

Gruß...IsiLangmut
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