Kündigung und Urlaub

Hallo,

Hab da mal ne Frage.

Meine Freundin ist in einem festen Arbeitsverhältniss und würde dieses gerne am 15.05 fristgerecht zum 15.6 kündigen da sie eine neue Anstellung bekommen könnte.

Jetzt gibts da nur ein Problem mit ihrem Urlaub.Ihr stehen im Jahr 20 Tage zu.Sie hat schon 5 Tage genommen und weiter 10 ab dem 16.05 da wir eine Reise gebucht haben.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe stehen ihr diese 15 Tage gar nicht zu wenn sie zum 15.06 kündigt,ist das richtig?

Und wenn ja hat jemand ne Idee was man da machen kann?
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Hi, Chriss, willkommen bei den Muttis!

Wenn Deiner Freundin 20 Tage Urlaub pro Jahr zustehen, so bekommt sie bei der Kündigung nur die anteiligen Urlaubstage für die Monate, in denen sie bei ihrer alten Firma arbeitet bzw. gearbeitet hat. Es steht ihr der 12. Teil pro Monat des Gesamtjahresurlaubs zu, d. h. pro gearbeitetem Monat 1,66 Tage - aufgerundet 2 Tage -. Von Januar 2011 bis Juni 2011 also insgesamt 6 Tage. Du schreibst, sie hat schon 5 Tage genommen, also bleibt ihr nur ein Resturlaub von einem Tag übrig. Die restlichen 15 Tage kann sie nicht erhalten, da man den Gesamt-Jahresurlaubsanspruch mit der Kündigung verwirkt hat.

Leider, leider ist es so, tut mir leid für Deine Freundin! Entweder, Ihr sagt die Reise ab, oder der AG Deiner Freundin läßt mit sich reden und gibt ihr für den Rest der Kündigungszeit unbezahlten Urlaub. Das wird wohl die einzige Möglichkeit bleiben. Selbstverständlich gibt es dann für die restliche Zeit vom 17.05. bis 15.06.2011 auch kein Gehalt mehr!

Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 03.05.2011 13:30:52
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Wichtig in diesem Zusammenhang: bis zu 14 Tage unbezahlten Urlaubs sind nicht rentenschädlich. (Mein Onkel praktiziert das Jahr für Jahr...)
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Hallo, Chriss,
ich hab Unsinn verzapft! Natürlich sind das bei 6 gearbeiteten Monaten 12 Urlaubstage! Wenn Deine Freundin schon 5 Tage genommen hat, bleiben ihr noch 7 restliche Tage! Für den dann noch benötigten Urlaub müßte sie dann unbezahlte Tage nehmen.

Gruß Murmeltier
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Wenn der Arbeitgeber mitmacht, kann sie auch die 10 Tage Urlaub nehmen. Sie zwackt dann eben vom Urlaub beim neuen Arbeitgeber schon was ab. Der alte Arbeitgeber stellt ihr dann bei Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung aus. Wenn sie aber bei dem neuen Chef mehr Urlaubstage hat (arbeitet sie Teilzeit, weil sie nur 20 Tage Anspruch hat?), ist das nicht ganz so schlimm. Außerdem ist es doch eh nicht gern gesehen, wenn ich kurz nach Antritt meiner neuen Stelle Urlaub nehme. Ich kenne eine Schamfrist von einem halben Jahr, in dem ich höchstens mal zwei oder drei Tage am Stück nehme.
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oder der alte AG könnte den zuviel genommenen Urlaub mit dem letzten Gehalt, welches er ihr noch zahlen wird, verrechnen, quasi abziehen. Wurde bei mir mal gemacht.... damit bliebe der Urlaubsanspruch beim neuen AG unverändert.

Bearbeitet von runzenplunz am 03.05.2011 15:55:12
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Ich glaube, sie braucht bei der neuen Stelle keinen Urlaub zu nehmen, da sie diese ja erst am 15.06.2011 antritt. In den Urlaub sollte es aber schon am 16.05.2011 gehen. Ihre Kündigungszeit läuft fristgerecht 4 Wochen - vom 15.05. bis 15.06.2011! -
Was die von Dir, Ulrike, benannte "Schamfrist" angeht, so weiß ich nur, daß man während der Probezeit schon mal keinen Anspruch auf Urlaub hat. Der Urlaubsanspruch an sich beginnt erst nach einem halben Jahr und dann auch nur in Höhe der Monate, die gearbeitet wurden. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat man erst, wenn man auch das erste volle Jahr gearbeitet hat! (Die meisten Arbeitgeber handeln aber hier großzügig und gewähren auch mehr Urlaubstage als die erarbeiteten). Man belehre mich bitte eines Besseren, sollte sich hier etwas geändert haben.

Murmeltier
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Zitat (Dorie @ 03.05.2011 13:39:19)
Wichtig in diesem Zusammenhang: bis zu 14 Tage unbezahlten Urlaubs sind nicht rentenschädlich. (Mein Onkel praktiziert das Jahr für Jahr...)

Das ist ja gut zu wissen. Reden wir hier von 14 Werktagen, also fast drei Wochen?
Wenn man von Mo-Fr arbeitet.
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Ja, wir reden über 14 Arbeitstage.
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Urlaubsanspruch in dem Sinn, dass man den aufbaut gibt es vom ersten Monat an, also auch schon in der Probezeit. Nur, NEHMEN kann man den dann noch nicht; das geht normalerweise erst nachdem man ein halbes Jahr dort gearbeitet hat.
Ich habe schon mal bei einem Stellenwechsel mir den eigentlich anstehenden Uraub auszahlen lassen; das geht - aber nur bei einem Stellenwechsel.
Sorry, aber das war hier nicht die Frage... :pfeifen:
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Klar, Dahlie, so hatte ich es auch gemeint. Hab mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt.

Murmeltier
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Zitat (ulrike @ 03.05.2011 15:36:18)
...(arbeitet sie Teilzeit, weil sie nur 20 Tage Anspruch hat?),

Hallo!

Sie kann durchaus auch als Vollzeitmitarbeiter nur 20 Urlaubstage/Jahr haben (Mindestanspruch lt. BUrlG bei 5-Tage-Woche).

In der Probezeit Urlaub nehmen ist übrigens gar nicht soo unüblich. Hab ich auch schon gemacht. :pfeifen: Wenn der AG es genehmigt... Manche AG sind da streng, andere locker! Ich würde nur nicht gleich im 1. Monat nach Urlaub fragen. :blumen:

Ach so, ja, der Urlaub wird nur anteilig berechnet, wenn man vor dem 01.07. kündigt! Wenn es danach ist, hat er den vollen Anspruch (es sein denn, im Vertrag steht, dass Urlaub bei Kündigung nur anteilig zusteht).

Gruss
Kröti
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Hallo,
Hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Freundin möchte ihre Arbeit am 13.05 mit wirkung zum 15.06 Kündigen da sie eine neue Stelle gefunden hat.

Jetzt das Problem:

Sie hat anfang des Jahres 10 Tage Urlaub beantragt für den Zeitraum 13.05- 27.05
(sie hat eine 5 tage woche)
Dieser wurde genehmigt.Dann hatte sie im Februar schon 3 Tage Urlaub.

Das heißt sie hätte dann 13 tage urlaub.Da sie aber nun Kündigen will stehen ihr ja von ihren 20 Tagen Jahresurlaub anteilig nur 10 zu und somit währen das 3 Tage zu viel.

Kan der Arbeitgeber diese 10 Tage jetzt streichen bzw aus den 10 tagen 7 machen?
Wir haben nämlich eine Reise gebucht.

Wäre nett wenn mir dazu vielleicht jemand nen verweis auf ein Gerichtsurteil oder einen Gesetzestext geben könnte.

Gruß Chriss
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Und warum stellst du die Frage noch einmal???

Siehe hier
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weil ich in einem anderen forum das gelesen habe:

Wie sieht es aus, wenn ich nur 3 Wochen Urlaubsanspruch beim alten
Arbeitgeber hätte, aber 4 Wochen geplant sind?

Dem alten Arbeitgeber steht keine Kürzungsbefugnis zu (BAGDB 1991,1987). Der neue Arbeitgeber kann Deinen Anspruch aber kürzen, damit Du nur den Dir zustehenden Jahresurlaub bekommst.

nun weiss ich nich was stimmt
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Chris, um da eine (rechtsverbindliche) Auskunft zu bekommen, sollte deine Freundin sich vllt mal mit der zuständigen Gewerkschaft oä in Verbindung setzen.
Letztendlich ist das hier ja eher ein Forum für neue (und alte) Hausfrauen und -männer!

:blumen:
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Zitat (Chriss_86 @ 06.05.2011 22:23:32)
nun weiss ich nich was stimmt

Hallo,

also "rechtssicher" ist diese Aussage nicht, aber ich habe dies gefunden: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#zuviel.

Demnach hat der Arbeitgeber quasi Pech gehabt und die 10 Tage sind halt eben weg. Er darf trotzdem nicht 3 Tage mit dem letzten Gehalt kürzen oder so.

Ich denke, dass das auch so stimmt. D. h. Deine Freundin hat nichts zu befürchten. Der AG wird das lediglich dem neuen AG so bestätigen und diese 3 "zuviel genommener Urlaub" wird ihr vielleicht beim neuen AG abgezogen. Aber auch das ist nicht unbedingt gesagt.

Ich persönlich habe das noch nie erlebt, dass man in einer neuen Firma den Urlaub gekürzt bekommt, weil man diesen teilweise schon beim vorherigen Arbeitgeber "verbraucht" hat. Aber das nur nebenbei.

Viele Grüße
Kröti
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