§5-Schein Wohnungen auch für Arbeitstätige?

In: Wohnen
Hi, ich bin seit einiger Zeit wieder passiv auf der Suche nach einer neuen Wohnung. :D Schon vor einigen Wochen fielen mir einige schöne Wohnblöcke auf, die derzeit gebaut werden. Nun stieß ich über Immobilienscout24 auf die Angebote. Fertig sind die Wohnungen noch nicht, von daher ganz neu. Genau das was ich auch suche!
Und das Beste: Die Wohnungen sind sehr günstig...aber ein §5 Schein ist notwendig. :mellow:

Ich bin derzeit (noch) in einer Ausbildung , werde aber nächsten Sommer fertig sein und richtig arbeiten. Kann ich trotzdem so eine Wohnung bekommen?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Wohnberechtigungsschein Ratgeber wäre hilfreich, da du herausfinden kannst, ob und unter welchen Bedingungen du mit deiner aktuellen Ausbildungssituation Anspruch auf eine §5-Schein-Wohnung hast. Indem du dich gut informierst, kannst du gezielt bei der zuständigen Behörde anfragen und dich auf mögliche Anforderungen und Nachweise vorbereiten.

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Ich weiß es nicht genau:
Evtl müßtest du nach Abschluß deiner Ausbildung noch eine Art "Strafe" zahlen. So war es zumindest bei mir damals, als ich in einer geförderten Wohnung gelebt habe.

:blumen:
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@Blattlaus: die Art "Strafe" hieß (und heißt vielleicht auch heute noch) Fehlbelegerabgabe. ;)
@Cyda: ich würde an Deiner Stelle auf der Homepage Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachschauen, welche Stelle für die Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine zuständig ist. Früher waren das in der Regel die Wohnungsämter.

Dort wird man Dir Auskunft geben können, was passiert, wenn Du künftig einmal die Einkommensgrenze für Sozialwohnungen überschreiten solltest. Ein Kündigungsgrund wäre das auf alle Fälle nicht.
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Zitat (Gabybambi @ 01.06.2011 22:05:58)
@Blattlaus: die Art "Strafe" hieß (und heißt vielleicht auch heute noch) Fehlbelegabgabe. ;)

Ja, ich glaub so hieß die!

Die Idee, mal nachzufragen finde ich gut! Evtl kann der zukünftige Vermieter da auch weiter helfen.

:blumen:
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Danke für eure Antworten.

Könnt ihr vielleicht sagen wie viel das extra kosten könnte?
Und kommen da die A-Sozialen rein?

Ich kann nicht verstehen warum solche Leute neue Wohnungen so günstig bekommen und wir arbeitenden entweder in einer uralten Wohnung oder in einer viel zu überteuerten. <_<
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Schau mal hier . Da findest Du Rechenbeispiele.

Zu Deinen weiteren Fragen möchte ich mich nicht äußern. Nur soviel: EGAL, wo Du wohnst: Du wirst IMMER solche und solche Mitmieter oder Nachbarn haben. Mit dem einen kommst Du gut aus, mit dem anderen nicht (das gilt natürlich auch umgekehrt!). Das hat absolut nichts mit öffentlich finanziertem Wohnraum, frei finanziertem Wohnraum, Eigentümergemeinschaften, gehobenen Wohngegenden u.s.w. zu tun.
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Zitat (Cyda @ 01.06.2011 23:01:02)
Ich kann nicht verstehen warum solche Leute neue Wohnungen so günstig bekommen und wir arbeitenden entweder in einer uralten Wohnung oder in einer viel zu überteuerten. <_<

Ach, Cyda, ich kann diesbezüglich so wenig verstehen...
Manchmal ist es einfach nur zum :heul: wie sehr diejenigen, die sich wirklich bemühen was auf die Kette zu kriegen, vom deutschen Staat in den Allerwetesten getreten werden!

:blumen:
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Hallo,

du müsstest bei dir in deinem Wohnort zum Amt gehen. Bei uns hier im Norden ist das Bürgerbüro dafür zuständig.
Frau/ Herr Sachbearbeiter können dir genau sagen, ob dir ein §5 Schein / Wohnberechtigungsschein zusteht.
Auch wenn du Vollzeit arbeitest kannst du so einen den B-Schein kommen. Es hängt mit der Einkommensgrenze zusammen.
Freunde von mir haben vor kurzen solch einen Schein beantragen müssen, weil ihre neue Traumwohnung eine Sozialwohnung ist.
3 von 4 Personen sind am arbeiten. Der Mann Vollzeit (mit gutem Verdienst), die Frau auf 400,00€ Basis, der eine Sohn Azubi und der andere Sohn ist Schüler.
Die Familie den §5 Schein bekommen und zieht im August in die neue Wohnung.

Winke
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