Hallo,
Wir möchten unser Haus mit zwei Wohnungen in zwei Eigentumswohnungen aufteilen. Das Problem ist, das die Wohnungen auf zwei Grundstücken stehen. Lt. Gestz ist eine Teilung dann nicht möglich. Es besteht wohl nur die Möglichkeit, die beiden Wohnungen per unbegrenztes Dauerwohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Ist hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde nötig? Im Gesetz steht "soll" und nicht "ist oder muß vorgelegt werden" ? Wo gibt es den Mustervertrag für das Dauerwohnrecht?
Im vraus vielen Dank für kompetente Antworten.
Wir möchten unser Haus mit zwei Wohnungen in zwei Eigentumswohnungen aufteilen. Das Problem ist, das die Wohnungen auf zwei Grundstücken stehen. Lt. Gestz ist eine Teilung dann nicht möglich. Es besteht wohl nur die Möglichkeit, die beiden Wohnungen per unbegrenztes Dauerwohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Ist hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde nötig? Im Gesetz steht "soll" und nicht "ist oder muß vorgelegt werden" ? Wo gibt es den Mustervertrag für das Dauerwohnrecht?
Im vraus vielen Dank für kompetente Antworten.