Hausteilung

In: Wohnen
Hallo,
Wir möchten unser Haus mit zwei Wohnungen in zwei Eigentumswohnungen aufteilen. Das Problem ist, das die Wohnungen auf zwei Grundstücken stehen. Lt. Gestz ist eine Teilung dann nicht möglich. Es besteht wohl nur die Möglichkeit, die beiden Wohnungen per unbegrenztes Dauerwohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Ist hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde nötig? Im Gesetz steht "soll" und nicht "ist oder muß vorgelegt werden" ? Wo gibt es den Mustervertrag für das Dauerwohnrecht?
Im vraus vielen Dank für kompetente Antworten.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Mit dem Thema kenne ich mich nicht aus, aber den Mustervertrag findest du doch ganz einfach im Internet.
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Soweit mir bekannt ist, muß ein dauerhaftes Wohn- und Nutzungsrecht - um das handelt es sich hier ja wohl - durch einen Notarvertrag beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
Um wirklich aussagekräftige und verbindliche Auskünfte zu erhalten, würde ich mir an Deiner Stelle einen Termin beim Notar holen und dann dort alles notwendige besprechen.
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Welches Gesetz spricht denn gegen eine Eigentumswohnung auf mehreren Grundstücken? Das ist doch eher die Regel, statt einer Ausnahme.
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