Eigentumswohnung: Wasserschaden /Balkon

In: Wohnen
Hallo,

ich habe auf meinem Balkon einen Wasserschaden.Ist mir erst kürzlich aufgefallen,Wasser befindet sich unter den Fliesen.Ein Handwerker war vor Ort und meinte,dass es ohne Fliesen 500€ kosten würde und mit 1000€.Es ist kein großer Balkon und ich wohne im Erdgeschoß.Nun meine Frage:muss ich den Schaden bezahlen oder muß es nicht die Eigentümergemeinschaft tragen?Mein Bruder ist nämlich der Meinung.Alles was ums Haus defekt wäre (Fassade usw)
Ich weiß noch nicht einmal genau,was von dieser Instandhaltung abgedeckt ist.Gibt es da genaue Richtlinien oder hängt so etwas von dem Wohlwollen der HV ab?
Wenn ich alles so belassen würde,kämen die Fliesen hoch und ich hätte Verantwortung der anderen Eigentümer gegenüber..
Im Sommer habe ich immer Holzfliesen liegen,von daher wäre mir der Bodenbelag egal.Würde dann sogar ein schrecklicher Rasenteppich reichen..
Also, ich denke mal, ein Wasserschaden ist zuerst wohl einmal eine Versicherungssache! Desweiteren würde ich mir mal die entsprechenden Unterlagen ansehen, die sicher jeder Wohnungseigentümer mit dem Kauf seiner Wohnung erhalten hat. Darin ist doch bestimmt vermerkt und geregelt, wie welche Schäden wie abgesichert sind bzw. wer bei welchen Schäden in welcher Weise haften muß. Wenn Dir die Aussagen in diesen Unterlagen nicht klar sind, würde ich an Deiner Stelle ggfs. diesbezüglich einen Anwalt mit der Durchsicht dieser Unterlagen beauftragen, und zwar einen, der sich mit Wohneigentumsrecht auskennt. Dieses Recht ist nämlich ganz schön kompliziert. Bitte verlaß Dich nicht auf Aussagen anderer, auch nicht auf die Deines Bruders! Ich bin sicher, er meint es nur gut mit Dir, aber vergewissere Dich besser bei jemandem, der sich einwandfrei auskennt!!
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Danke Murmeltier,

soche Unterlagen,wo genaue Schäden usw.erklärt sind habe ich nicht.Das einzige sind halt die Protokolle der Versammlungen und die Rücklagenbeträge.Davon werden dann auch die Reperaturen bezahlt.Ein Versicherungsschaden ist es nicht,da es ausserhalb des Hauses ist.Laut meiner Versicherung müsste es eine Elementarversicherung sein,diese existiert aber nicht.Mein Bruder hat mehrere Häuser und kürzlich für seine Schwiegermutter eine neue erworben.Mein älterer Bruder ist selbständiger Anwalt,ihn könnte ich auch noch fragen.Er ist aber mehr auf Asylrecht,Arzthaftungsrecht,Arbeitsrecht und solche Sachen spezialisiert...weniger mit diesen drögen Angelegenheiten...
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Hallo, Ihr habt doch sicher einen Verwalter, der kennt sich damit aus. Wir haben auch eine EW und ich wende mich mmer zuerst an ihn ! Gruß Pedrolino.
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Das ist in der Regel in der Teilungserklärung beschrieben, wer haftet. Die Teilungserklärung musst du mit den Kaufunterlagen erhalten haben, wenn nicht, muss dir euer Verwalter eine Kopie davon ausstellen.

In unserer Teilungserklärung steht z. B. drin, dass alle Schäden am Balkon von außen die Eigentümergemeinschaft trägt, aber der Innenbereich des Balkons der jeweilige Eigentümer selbst.

Den Verwalter musst du auf jeden Fall davon unterrichten. Das widerum steht im Verwaltervertrag.

Dann solltest du rausfinden, wodurch dieser Wasserschaden entstanden ist. Kommt es vielleicht durch die Wand oder vom Eigentümer über dir? Dann haftet unter Umständen die Gemeinschaft oder der über dir.

Eine Mitgliedschaft im Eigentümerverband könnte dir helfen bezüglich gutachterlicher Besichtigungen und Beurteilungen, auch evtl. fachanwaltliche Beratungen. bsb-ev.de, oder andere vereine können dir raten und helfen rund um die Immobilie.
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Aida, hier ist es eigentlich ziemlich gut beschrieben, wer für den Schaden aufkommen muß.
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Danke,ihr habt mir geholfen.Besonders der letzte Link.Lt.Vertrag gehört nur mein kleines Kellerräumchen zum Sondereigentum,der Balkon ist nicht schriftlich aufgeführt.
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Wenn der Balkon nicht als Sondereigentum eingetragen ist, dann sehe ich das als einen Grund an, mal bei einem fachkundigen Anwalt nachzufragen, wie bei der Schadensbeseitigung nun die Rechtslage bzw. die Kostenfrage aussieht. Der Anwalt in Deiner Verwandtschaft kann Dir sicher einen fachkundigen Kollegen benennen, welcher Dir kompetent weiterhelfen kann. Das wäre mir die Beratungegebühr wert! Die ist sicher im Endeffekt niedriger, als ein unsäglich nervtötender und langwieriger Rechtsstreit.
Der Anwalt muß ja nicht direkt einschreiten, zuerst ist es mal wichtig, daß Du Dich sicher fühlen kannst, was die Bezahlung der Instandsetzungskosten angeht. Sollte sich die HV bockig zeigen, kann der Anwalt immer noch tätig werden.
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In der Teilungserklärung müssten die Balkone recht eindeutig definiert sein, es gibt angebaute Balkone, die normalerweise den jeweiligen Eigentümer gehören, und es gibt bauseitige Balkone, die zur Fassade, bzw. allen Eigentümern gehören. Die Kosten einer Sanierung solcher Balkone trägt dann die Eigentümergemeinschaft, es wird sozusagen aus der Rücklage bezahlt. Hauptsache erstmal den Verwalter Bescheid sagen, der weiß dann schon, was zu tun ist.
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Ich habe heute mit der Verwalterin gesprochen und sie sagte,dass ich die Kosten tragen müsste.Der Belag wäre Eigentümerangelegenheit.Einige hätten nur Rasenteppiche oder Estrich.Naja, dann bleibt es erst einmal nass...
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Das ist ja schön und gut, wenn Deine Verwalterin sagt, der Bodenbelag auf den Balkonen wäre Eigentümer-Angelegenheit. Hast Du denn mal überprüfen lassen, woher der Wasserschaden überhaupt kommt?? Sollte dieser möglicherweise dadurch entstanden sein, daß ein Wassereinbruch irgendwo in der Fassade die Wasseransammlung unter Deinen Balkonfliesen verursacht hat, mußt Du noch lange nicht für die Reparaturkosten aufkommen! Dann ist der Schaden sehr wohl eine allgemeine Angelegenheit bzw. Sache der Hausversicherung! Nur mit der Meinung der Hausverwalterin würde ich mich nicht zufrieden geben! Denk mal darüber nach, denn die Kosten der Balkonsanierung können schnell mal eine vierstellige Summe verursachen. Stell Dir mal vor, Du läßt im Frühjahr z. B. den Schaden auf Deine Kosten (weil Du es ja nicht anders weißt), reparieren und ein halbes Jahr später ist wieder alles naß, weil die eigentliche Ursache ganz woanders liegt und immer noch vorhanden ist.

Denk mal darüber nach!

Bearbeitet von Murmeltier am 19.12.2012 15:28:10
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Ja, die Ursachenfrage ist da ganz entscheident. Das muss geklärt sein, bevor man zu einem Anwalt geht oder andere Schritte einleitet. Die gute alte Kausalkette :-)

Bearbeitet von Miracle am 03.01.2013 12:42:14
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Verläuft das Fallrohr der Dachrinne auf dem Balkon ? Oft ist mit einer Reparatur, die nicht aufwendig sein muß, alles behoben. Gehört natürlich zum Gebäude, also Allgemeingut.
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Zitat (Aida, 17.12.2012)
Ich habe heute mit der Verwalterin gesprochen und sie sagte,dass ich die Kosten tragen müsste.Der Belag wäre Eigentümerangelegenheit.Einige hätten nur Rasenteppiche oder Estrich.Naja, dann bleibt es erst einmal nass...

Das ist so korrekt. Ich hatte so einen Schaden ebenso. Allerdings ist mein Balkon 15 Meter lang.

Ursache war eine fehlerhafte Isolier- bzw. Dämmschicht. Ausserdem falsches Gefälle.

Ich habe allerdings nach der Reparatur keine Fliesen mehr drauf gemacht. Dafür wurde ein gesprengelter Belag aufgebracht,der sehr schön aussieht.

Die Reparatur dauerte 2 Tage. Danach waren alle Räume eingesaut mit dem Steinstaub. Für die Maschinen habe ich ein längeres Verlängerungskabel gekauft. Damit habe ich dann den Strom vom Treppenhaus/Verteileranlage angeschlossen. Grund war: Die Sicherung knallte bei mir ständig raus. Ausserdem verbrauchten die Schleifmaschinen gewaltig viel Strom.

Seit 5 Jahren ist der Balkon dicht.

Die gesamten Kosten wurden von den Rücklagen getragen.
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@Labens :das will die Hausverwalterin ja vermeiden.Ich muss den Schaden bezahlen und nicht die Rücklagen belasten. cry_1.gif
Über Weihnachten war ich bei meinen Geschwistern.Ein Bruder ist Rechtsanwalt und er meinte,das müsse die Hausgemeinschaft tragen.Und mein Neffe ist ebenfalls Rechtsanwalt,der aber sehr vorsichtig war und nicht unbedingt die Ansicht meines Bruders teilte.Nunja, und der andere Bruder meinte,ich könne die Fliesen selber entfernen und wenn dann der Belag defekt ist,ist es ein Schaden,der von der Rücklage bezahlt werden müsse ...ist ja der blanke Boden.Fliesen werde ich auch nicht mehr verlegen.Meine Schwägerin hat ein Rasenbelag,der aber nicht gewöhnlich ist.Es ist solch ein Kunstrasen,wie die Fußballfelder diesen mittlerweile haben.Er sieht wirklich toll aus und im Sommer habe ich ja sowieso Holzfliesen.Die Entsorgung der Fliesen ist wieder eine andere Sache.Die meisten sagen peu a peu in den Hausmüll, aber ich werde sie wohl gegen Geld korrekt entsorgen.(Falls ich es bezahlen muss...)
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Wie kam das Wasser unter die Fliessen?

Fehlt da ein Gefälle zum abfliessen des Wassers?

Kann der Schaden durch entfernen der Fliessen überhaupt behoben werden?

Bearbeitet von labens am 04.01.2013 01:20:09
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wie Labens schon schreibt,

der Ursache auf den Grund gehen, die Hausverwalterin ist verständlicherweise daran nicht interessiert. whistling.gif

Meinungen gibt es viele ..... die Ursache herausfinden, dann zeigt sich, was zu tun ist und wer bezahlt. rolleyes.gif

Vielleicht kennst Du befreundete Handwerker, die Du nach ihrer persönlichen Meinung vor Ort fragen kannst. wink.gif

Meine Erfahrung bei einem Wasserschaden ...... wink.gif

während die Fachleute große Reden geschwungen und Kostenvoranschläge gemacht haben, es ging um 30000 DM, hat mich der angestellte Handwerker auf die Ursache aufmerksam gemacht. whistling.gif whistling.gif
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Danke ,ich werde mir nach dem Winter erneut einen Kostenvoranschlag machen lassen.Dieser ist doch in der Regel kostenlos,oder?Vielleicht sagt der Handwerker ja,wodurch das Wasser eingetreten ist..
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Hallo Aida,

so ein Kostenvoranschlag kann durchaus was kosten. Normalerweise wird der Betrag dann bei Auftragserteilung verrechnet.

Gruß

Highlander
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Zitat (Highlander, 04.01.2013)
Hallo Aida,

so ein Kostenvoranschlag kann durchaus was kosten. Normalerweise wird der Betrag dann bei Auftragserteilung verrechnet.

Gruß

Highlander

Grundsätzlich stimmt das.

Wenn zuvor das nicht vereinbart wurde, darf nichts berechnet werden.

Ich hatte im März letzten Jahres in der Wohnung einen Brandschaden. Die Hausverwaltung weigerte sich den Teppich-Schaden über die Gebäudebrandversicherung abzuwickeln. Meine Hausratversicherung lehnte die Regulierung ab. Ich bat diese die rechtliche Situation darzulegen. Dann gab die Hausverwaltung nach.

Für meine angebrandte Schrankwand forderte ich von 5 Schreinern Kostenvoranschläge an. Ich bekam nach Monaten lediglich 2 KV.

Für solche faulen Stinksocken würde ich nie was bezahlen. Lt. Gutachter waren die KVs überhöht. Und @Highlander, dafür musst Du wirklich nichts bezahlen.

Dann kam dazu, dass die meisten Schreiner sagten, sie könnten eine Reparatur nicht durchführen, weil der Schrank aus Tropenholz besteht. Ausserdem seien sie die nächsten NEUN Monate ausgelastet.
Wahrscheinlich wollten sie nicht, oder sie waren handwerklich unfähig.

Viele schickten mir keine KVs. Gründe: Computer kaputt, Sommerferien, dann Herbstferien und dann Handwerkerferien. Ich habe mehr als 6 Monate auf die Kostenvoranschläge warten müssen.

Wenn ich je wieder einen Beruf erlernen müsste, ich werde Handwerker.

Das Ende vom Lied war:
KV vom Schreiner über eine neue Schrankwand 12.000 €.
Gutachter sagt, zu hoch. Weitere KVs kriege ich nicht. Anruf beim Gutachter: Ich zieh ins Hotel, wenn der Schaden nicht reguliert wird. Darauf er, ich habe aus meinem Landkreis einen KV über 11.000 €. Da sagte ich, entweder ein Schreiner vor Ort oder gar keinen. Dann bot er mir 6.000 € an, wenn ich sein Angebot nicht annehmen würde. wir einigten uns auf 6.500 €, und die angebrandten Türen machte ich ab und änderte die Schrankwand geringfügig. Jetzt habe ich 6.500 € und eine intakte Schrankwand.

Desweiteren:
Die gleichen Probleme mit den Malerarbeiten. Da waren zig Maler hier, sagten mir den Preis und verschwanden ins Nirvana. Tagsüber haben sie gearbeitet und waren nicht erreichbar. Abends der Anrufbeantworter. Aber niemand rief zurück.

Eine beauftragte Firma vor Ort bekam den Auftrag den verbrandten Teppichboden zu entsorgen und Parkett zu verlegen, aber nur, wenn ein Maler von denen beauftragt wird, einen KV zu erstellen.

Zwischenzeitlich bot mir ein Maler für 300 € ohne Rechnung diese Arbeit an.

Ein Maler mit KV berechnete 350 €, die Endrechnung waren jedoch 250 €.

Der Parkett wurde mit 1.300 € KV vorgeschlagen, kostete jedoch endgültig nur 1.200 €.

Dies wurde von der Gebäudebrandversicherung gezahlt.

Fazit:Neu tapezierte Wohnung, neuer Parkett, unterm Strich 6.500 € plus.

regulierte Schadenssumme: ca. 10.000 €.

Wenn Handwerker für die öffentliche Hand tätig werden wollen, müssen sie für die Angebotsunterlagen zahlen.
Die Kostenvoranschläge werden auch nicht berechnet oder gezahlt.

Letzeres:
Gut wenn man eine Feuer- /Einbruchsversicherung hat. Dafür zahle ich ca. 30 € im Jahr, versicherte Summe 170.000 €.

Verursacht wurde der Brand von einer explodierenden Handybatterie, welche auf eine einzige Tageszeitung fiel.
Den Brand löschte in schon nach einigen Minuten selbst.

Labens

Zum Fragesteller:
Ich würde mal den Verwaltungsbeirat zum Gespräch mit dem Handwerker einladen. Du solltest unbedingt einen zweiten Eigentümer "mit im Boot" haben.
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