meine Frage steht oben und ich habe einen Führerschein der Klasse B. Falls ich einen solchen "Mercedes Sprinter" wirklich fahren darf: Was muss ich da besonderes beachten (z. B. im Bezug auf Überholvorgänge, Höchsstgeschwindigkeit auf der Autobahn etc...)? Wie schnell darf denn ein 3,5-Tonner auf der Autobahn höchstens fahren? Gilt in diesem Fall auch 80 Km/h als Höchstgeschwindigkeit?
L. G. Ricardo!
Geändert :)
Bearbeitet von Cambria am 22.06.2011 12:23:18
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein LKW-Führerschein-Buch ist empfehlenswert, weil es dir nicht nur alle rechtlichen Bestimmungen, sondern auch praktische Tipps gibt, die du beim Fahren eines 3,5-Tonners beachten musst. So bist du bestens vorbereitet und kannst sicher und regelkonform fahren.
FeV - lies dich mal durch, ich meine, § 6 wäre interessant für deine Frage.
Zu beachten bei den Sprintern ist in jedem Fall, dass die Bremsen oft brachial unterdimensioniert sind, man also lieber langsamer und mit mehr Sicherheitsabstand fahren sollte. Ladung muss so rutschfrei wie möglich gepackt sein und man muss in Kurven weiter rein fahren als man es vom normalen PKW gewohnt ist, da der Wendepunkt ander sist. Und man sitzt auch anders im Verhältnsi zu den Achsen als beim PKW.
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Riki1979410 Beiträge Dabei seit: 10.07.07
Entschuldigung, aber ich meinte natürlich einen 3,5-Tonner!
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Zitat (Riki1979 @ 22.06.2011 12:13:22)
Entschuldigung, aber ich meinte natürlich einen 3,5-Tonner!
Ich hab das in deinem Ursprungsposting mal geändert :blumen:
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Bierle3.457 Beiträge Dabei seit: 17.10.04
Kommt drauf an, was du für Unterklassen von B noch hast. Das steht auf deinem Führerschein drauf. Wenn du nach den Nummern googlest, findest du dann die möglichen Klassen:
1. Klasse B passt mE für den Sprinter. Soll noch ein Hänger ran, ist Kopfrechnen angesagt. 2. Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es für 3,5-Tonner mW nicht. Würde zumindest die besengte Fahrweise vieler Kurierfahrer auf der Autobahn erklären. :pfeifen: 3. Für den Urlaub im Ausland ist zu beachten, dass für 3,5-Tonner in anderen Ländern u.U. gesonderte Mautgebühren ggü. "normalen" Pkw fällig werden können. 4. Je nach Motorisierung kann so ein Sprinter seinem Namen alle Ehre machen oder ihn ad absurdum führen. Mit den 65- und 70-kW-Motoren kann man sich mit Urlaubsbeladung beim Überholversuch u.U. ziemlich zum Horst machen. :pfeifen: Auch in den Bergen dürfte das nicht immer das reine Fahrvergnügen sein.
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Dorie
Das ist richtig, ein Sprinter "solo" ist gar kein Problem, ist zu fahren (von Tempolimits her gesehen) wie ein normaler Pkw auch. Nur sobald ein Anhänger ins Spiel kommt wirds schwieriger. Da muss man, wie Koenich schon sagte, Kopf rechnen.
Die Zeiten, dass man mit nem Klasse 2 Schein auch einen 7,5 Tonner oder sogar mehr fahren darf sind vorbei (natürlich nur für die, die nicht aus der damaligen Zeit besagten Schein haben...) und das ist m.E. auch gut so :ph34r:
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Murmeltier
Mit dem alten "2"er-Führerschen darf man m. E. nach sehr wohl Lkw ab 7,5 t fahren. Mit dem alten "3"er, den ich habe, darf ich Pkw mit und ohne Anhänger sowie Lkw bis 7,49 t fahren. Nach der Neuklassifizierung der Führerscheine ist das so nicht mehr möglich. Es gibt diverse Unterteilungen, die die entsprechenden Erlaubnisse neu regeln, soweit ich das weiß.
Murmeltier
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Dorie
Murmeltier, du musst meinen Satz zuende lesen... ok is etwas missverständlich aber so what...
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Murmeltier
Habe schon richtig gelesen, aber erst, als ich meinen "Senf" dazugeschrieben hatte. Dein letzter Satz hat mich etwas :verwirrt:. Hab's halt zu spät gemerkt!
Murmeltier
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Eifelgold9.532 Beiträge Dabei seit: 23.07.08
Also, jetzt nur rein aus dem Kopf.
Mit Klasse B darst du nur bis zu 2,8 to fahren ohne Anhänger. Entspricht einen leeren Sprinter. Oder redest du hier von einem Wohnmobil?
Die Klasse B entspricht "ungefähr" der alten Klasse 3, die besagt, dass ich KFZ, dass ein zulässiges Gesamtgewicht bis zu 7,5 to fahren darf. Mit Hänger noch zusätzlich 2,5 to also für mich insgesamt 10 to. Das ist ist wie gesagt, die gute alte Klasse 3. Für mich also Auto Mit der Klasse Drei darf ich auch Trecker fahren und sogar einen Heuanhänger ziehen. Von mir aus auch noch Schlachtvieh hinten drauf.
Mit der guten alten Klasse 2 darfst du LKW (Lastkraftwagen) bis zu 40 to bewegen. Dazu zählt auch das Auto, die Kleinräder und natürlich die Krankenfahrstühle.
Mit Klasse 2 hattest du eigentlich einen FS für alles, außer Motorräder. Motorräder (Zweiräder) wurden mit der Kl. 1 bewegt.
So, und nun wünsche ich mir den Auro herbei, denn der kann mich gerne korrigieren. Mein rechter, rechter Platz ist frei, ich wünsche mir den Auro herbei...
Ich fahr übrigens auf "Rosa"...
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Gift1.324 Beiträge Dabei seit: 07.11.05
War da nicht was, wenn das Teil ne LKW-Zulassung hat darf es maximal 80km/h fahren?
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Blattlaus
TÜV Süd, Führerscheinklassen
Auszug aus der STVO §3: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
a.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
b.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
c.für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Wenn du trotzdem noch unsicher bist kannst du auch in jeder Fahrschule oder bei der örtlichen Polizeidienststelle nachfragen.
Aus eigener Erfahrung (mußte beruflich bedingt zeitweise einen 7,49T + goßem Hänger fahren) kann ich dir sagen: - Durch die weniger flexible Sitzposition kann die erste Umstellung ungewohnt sein. - Bei Wind hast du mit einem Sprinter eher mit Gegenlenkungen usw zu tun. - Du mußt, je nach Maßen des Fahrzeugs, einen größeren Wendekreis einplanen. (Wichtig in Kurven zB) - Du hast beim Anfahren am Berg (besonders mit Hänger) einen anderen "Schleifpunkt". - Je nach Beladung/Hänger usw ändert sich auch der Bremsweg
Eigentlich verändern sich beim Fahren nur "Kleinigkeiten", die aber in brenzligen Situationen entscheidend sein können. Wenn du die Möglichkeit hast, dich an das KFZ zu gewöhnen, solltest du dich ruhig erstmal "einfahren". Das sollte man sowieso immer tun, weil sich jedes KFZ (auch Pkw`s untereinander) anders verhält.