Impfkostenübernahme Hepatitis A bei Erziehern

Hallo zusammen!

Ich suche nun schon seit Stunden erfolglos im Netz nach einer aktuellen Rechtssprechung (oder wie man sowas nennt).

Als Erzieherin in einem Katholischen Kindergarten wurde mir bei der Einstellung mündlich und per Email mitgeteilt, dass ich mich gegen Hepatitis A zu impfen habe. Dies sei Vorraussetzung für eine Einstellung.
Die Kosten müssten allerdings vom Arbeitnehmer übernommen werden.

Ich habe die Impfung nun angeleiert und schon zwei erhalten.
So ganz war ich aber mit der Kostenübernahme noch nicht fertig.

Nun bin ich zum 31.7.11 gekündigt. Diese Sache ist noch ein ganz anderes Bröckchen, aber soll hier nicht das Thema sein.

Gibt es irgendwo eine aktuelle Gesetzesgrundlage, eine Verordnung, ein Gesetz, ein Urteil oder sonst irgendwas, was mich schlauer macht?
Ob ich meinen Arbeitgeber doch dazu bringen kann mir die Kosten von 140 € (und das sind nur die beiden ersten, Nr 3 kommt noch im Oktober) zu erstatten?

Weiß hier jemand etwas Genaueres drüber?
Das würde mir sehr weiterhelfen.

Danke im Vorraus, Dobby :(
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine private Impfkostenübernahme-Versicherung könnte hilfreich sein, um die finanziellen Belastungen durch Impfungen zu verringern. Diese Versicherung stellt sicher, dass du zukünftig nicht auf den Kosten von vorgeschriebenen Impfungen sitzen bleibst, besonders wenn der Arbeitgeber diese nicht übernimmt.

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Ruf doch mal deine Krankenkasse an und mach dich schlau.
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Mich wundert, dass du die Impfung überhaupt selbst zahlen musst. Ich habe mich erstmals vor 14 Jahren gegen Hepatitis A und B impfen lassen (wg. Urlaub in Mexiko) und musste das damals selbst bezahlen. Bei der Auffrischung vor 4 Jahren hat die Krankenkasse die Kosten übernommen, weil sie die Impfung inzwischen generell bezahlen würde. Wurde diese Kostenübernahme inzwischen wieder gestrichen?
Früher (also vor 14 Jahren), war es so, dass die Impfung in der Regel nicht bezahlt wurde. Hast du jedoch durch deinen Beruf mit vielen Menschen zu tun, steigt die Gefahr einer Infektion und die Kassen haben es deshalb bezahlt. Ich würde mich, wie zuvor erwähnt, mit der Kasse in Verbindung setzen.

Bearbeitet von ulrike am 04.07.2011 23:53:14
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Hallo,

nein, die Krankenkasse übernimmt gar nichts.

Der Arbeitgeber hat bis vor Kurzem noch die Impfkosten bezahlt, angeblich aber diese Regelung vor einem guten halben Jahr zurückgezogen.

Ich finde über sowas nur so rein gar nichts im Netz...
Gibt es da nicht Bestimmungen, Regelungen, die irgendwo verankert sind? Die man nachlesen kann?

Gruß, Dobby :blumen:
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Zitat (Dobby @ 04.07.2011 14:53:22)
Hallo zusammen!

Ich suche nun schon seit Stunden erfolglos im Netz nach einer aktuellen Rechtssprechung (oder wie man sowas nennt).

Als Erzieherin in einem Katholischen Kindergarten wurde mir bei der Einstellung mündlich und per Email mitgeteilt, dass ich mich gegen Hepatitis A zu impfen habe. Dies sei Vorraussetzung für eine Einstellung.
Die Kosten müssten allerdings vom Arbeitnehmer übernommen werden.

Ich habe die Impfung nun angeleiert und schon zwei erhalten.
So ganz war ich aber mit der Kostenübernahme noch nicht fertig.

Nun bin ich zum 31.7.11 gekündigt. Diese Sache ist noch ein ganz anderes Bröckchen, aber soll hier nicht das Thema sein.

Gibt es irgendwo eine aktuelle Gesetzesgrundlage, eine Verordnung, ein Gesetz, ein Urteil oder sonst irgendwas, was mich schlauer macht?
Ob ich meinen Arbeitgeber doch dazu bringen kann mir die Kosten von 140 € (und das sind nur die beiden ersten, Nr 3 kommt noch im Oktober) zu erstatten?

Weiß hier jemand etwas Genaueres drüber?
Das würde mir sehr weiterhelfen.

Danke im Vorraus, Dobby :(

Hi Dobby,

ich weiß nicht, vielleicht kann Dir weiterhelfen. Vermutlich aber kaum, weil im katholischen (kirchlichen) Kindergarten die Kirchengemeinschaft primär und nicht der Staat das Aufsehen darüber hat.
So wirst Du dort relativ sicher auf den Kosten dafür sitzen bleiben oder hingehalten werden, denn wie heißt es so klug:
Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott. ;) So war es seit Jahrhunderten und noch heute bin ich ziemlich sicher, daß die jeweiligen Kirchenverwaltungsbehörden (Rk. oder Ev. ) das jeweils unter sich und zu ihren jeweils eigenen Bedingungen händeln.
In jedem Fall bist Du ein guter Christ, wenn Du die Sache selbst bezahlst und vielleicht jeweils 50 Cent weniger Kollekte im Gottesdienst gibst. B)
Wirst Du gekündigt, gibst Du eben gar nichts mehr! ;) Dem lieben Gott ist das egal, nur seinen Machern nicht.

Um an Gott zu glauben, brauche ich das Bodenpersonal nicht. :ph34r:
Das heute so verstandene Christentum ist kein solches, sondern einfach nur geschickte Ausnehmerei. Aber es kommt kein Jesus mehr, um die Geldwechsler aus dem Tempel zu prügeln...

Karriere bei "Kirchens" macht man am besten mit Ja-Sagen und Hinnehmen. Und ganz perfekt ohne irgendwelche Sonderwünsche...

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 05.07.2011 03:06:05
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Hallo Bi(e)ne,

nee, so richtig hilft das nicht weiter.
Wie du schon sagtest, die liebe Kirche... :angry:
Aber trotzdem Danke! :blumen:

Ich habe gestern noch eine Seite gefunden, wo man alle möglichen Fragen in Bezug auf Arbeitsrecht stellen kann.

http://www.komnet.nrw.de/kompetenznetze_nrw/

Da habe ich mich irgendwie durchgewurschtelt und meine Frage gestellt.
Die Antwort war sehr dehnbar... :(
Eigentlich müssen sie, aber der AG darf nach seinem Ermessen wohl abschätzen, wieviel Gefahr von den Windelpupsern ausgeht.
Steht m.E. nicht im Einklang mit der Forderung nach einem Beweis, dass man gegen -zig Kinderkrankheiten immun ist oder geimpft.
Ach, irgendwie muss ich mir das noch mal ansehen...

Hast aber Recht mit allem, was du geschrieben hast! Alles Pharisäer... und Kaufleute im Tempel Gottes.
Ach, was reg ich mich auf... habe Donnerstag ein Bewerbungsgespräch in einer privaten Elterninitiative. Die heucheln wenigstens nicht mit Gebeten.

Danke für's Antworten.... :blumen:
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Dobby, geh damit zum Anwalt. Und zwar SCHNELL.
Es gibt massenweise Rechtsprechung, wie mit Rechnungen zu verfahren ist, die vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, und was damit passiert, wenn die Stelle kurz drauf gekündigt wurde.

Wir KÖNNEN dir hier ohne genaue Kenntnis deines Falles nicht weiterhelfen udn dürften es auch garnicht, weil das Rechtsberatung wäre, die Anwälten vorbehalten ist.

Also geh bitte zum Anwalt.
Achte drauf, dass es ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
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Zitat (Cambria @ 05.07.2011 15:56:44)
Wir KÖNNEN dir hier ohne genaue Kenntnis deines Falles nicht weiterhelfen udn dürften es auch garnicht, weil das Rechtsberatung wäre, die Anwälten vorbehalten ist.


Hm, ja, haste Recht, daran hab ich gar nicht gedacht.

Mensch, ist das alles kompliziert... :unsure:
Wie ich diesen Sozialverein Katholische Kirche einschätze, haben die sich genau wie in meinem Arbeitsvertrag auch da ein Hintertürchen eingebaut.

Jetzt einen Anwalt suchen, für den sich ein Streitwert von 140 € lohnt.... :(
Danke, Cambria, wird wohl drauf hinauslaufen.
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Dobby, mach dir mal keinen Kopf - der Streitwert ist manchmal nebensächlich.
Wenn du willst, schreib mir ne PM, ich kann dich bei der Suche unterstützen.
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Hättest ein paar Cents mehr Beitrag ausgegeben, wärest besser versichert gewesen.

Die DAK zahlt die Hepatitis-Impfungen A und B voll.

:hänseln:
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Hallo an alle ^_^ ,

ich bin neu hier und würde gerne wissen, unter welcher Vorraussetzung die DAK die Hep-Impfung voll zahlt.
Vielleicht kann mir jemand helfe.
Befinde mich in der Umschulung (AA zahlt nicht, Schule auch nicht).
LG :blink:
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Hallo,

gehe doch einfach mal zur DAK und lasse dich dort beraten.

Gruß

Highlander
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Hallo Highlander,

da war ich schon. Die Sachbearbeiterin erklärte mir, dass die Schule dieses zu zahlen hat; diese verwies mich an das AA => die zahlen nicht, weil es nicht im Schulvertrag verankert ist.
Ich bin nicht nur ratlos, sondern auch meinen Praktikumsplatz in der Klinik los, wenn die Impfung nicht vorliegt.... :wallbash:
LG
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Dann wirst Du selber in Vorlage treten müssen, wenn der Eine an den Anderen die Verantwortlichkeit weiterschiebt. Sieh es mal so: Diese Impfung schützt Deine Gesundheit. Das ist nicht zu unterschätzen. Und in der Steuererklärung kannst Du das dann geltend machen, das mindert Deine Steuerlast. Das tröstet jetzt zwar nicht für den Moment, aber für die Zukunft. Eine Hepatitis-Impfung geht in drei Stufen ab, aber das weißt Du ja sicherlich. Und dann bist Du erstmal für zehn Jahre auf der sicheren Seite. Und wenn Du schon dabei bist, den Arm für die drei Spritzen hinzuhalten, würde ich gleich Hepatitis A UND Hepatitis B eintüten. Dient nur Deiner persönlichen Sicherheit, falls Du unvermittelt mit dem Krankheitserreger in Berührung kommen solltest. Dann nimm auch gleich noch die Tetanus-Impfung mit, das ist immer unschädlich.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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