Sondernutzungsrecht bezahlen - Eigentumswohnung

In: Wohnen
Hallo zusammen,

wenn man ein Sondernutzungsrecht an etwas, z.B. Garten / Stellplatz etc. erwirbt. An wen ist dieses zu bezahlen - sofern dieses Gut niemanden zugeordnet ist, d.h. dem "Gebäude" gehört?

--> eigentlich gehe ich davon aus an das Eigentümergemeinschaftskonto? Dann hätte ich ja theoretisch zu meinem Anteil auch etwas an diesr Summe, ist das korret?

Z.B. ich kaufe das Sondernutzungsrecht am Garten 15.000€ >> 15 Parteien (mit mir), somit zahle ich effektiv nur 14.000€? Ist das korrekt?

Grüße
Diese Frage zu beantworten, wäre Rechtsberatung. Diese ist allerdings der Anwaltschaft exklusiv vorbehalten... also wende dich bitte an einen Anwalt, eine Anwältin, die sich mit Wohnungseigentumsrecht auskennen.

Erste Überblicke kannst du dir im Wohnungseigentumsgesetz verschaffen.

Bearbeitet von Cambria am 11.07.2011 11:04:18
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