Sondernutzungsrecht bezahlen - Eigentumswohnung

In: Wohnen
Hallo zusammen,

wenn man ein Sondernutzungsrecht an etwas, z.B. Garten / Stellplatz etc. erwirbt. An wen ist dieses zu bezahlen - sofern dieses Gut niemanden zugeordnet ist, d.h. dem "Gebäude" gehört?

--> eigentlich gehe ich davon aus an das Eigentümergemeinschaftskonto? Dann hätte ich ja theoretisch zu meinem Anteil auch etwas an diesr Summe, ist das korret?

Z.B. ich kaufe das Sondernutzungsrecht am Garten 15.000€ >> 15 Parteien (mit mir), somit zahle ich effektiv nur 14.000€? Ist das korrekt?

Grüße
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir ein Buch zum Wohnungseigentumsrecht, da es dir helfen kann, die rechtlichen Grundlagen rund um das Sondernutzungsrecht besser zu verstehen und Klarheit über mögliche Zahlungen sowie die Rolle der Eigentümergemeinschaft zu verschaffen. Solch ein Buch bietet dir fundierte Informationen und praxisnahe Tipps für den richtigen Umgang mit deiner Eigentumswohnung.

Wohnungseigentumsrecht für Dummies direkt bei Amazon entdecken für 20,00 €! [Anzeige]

Diese Frage zu beantworten, wäre Rechtsberatung. Diese ist allerdings der Anwaltschaft exklusiv vorbehalten... also wende dich bitte an einen Anwalt, eine Anwältin, die sich mit Wohnungseigentumsrecht auskennen.

Erste Überblicke kannst du dir im Wohnungseigentumsgesetz verschaffen.

Bearbeitet von Cambria am 11.07.2011 11:04:18
Gefällt dir dieser Beitrag?
GesperrtNeues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Kauf einer Eigentumswohnung - empfehlenswerte Tipps
Kauf einer Eigentumswohnung - empfehlenswerte Tipps
12 4
Nicht nur Kontoführungsgebühr sparen
Nicht nur Kontoführungsgebühr sparen
18 16
Der Trick mit dem Geld - Für Frauen
Der Trick mit dem Geld - Für Frauen
18 14
Kostengünstig im Ausland mit EC-Karte bezahlen
Kostengünstig im Ausland mit EC-Karte bezahlen
21 19