Frage zu befristetem Vertrag

Hallo,

ich habe ein Jobangebot bekommen, habe dazu mal eine Frage.

Der Vertrag ist befristet auf 12 Monate mit der Option auf Verlängerung. Den Vertrag selber habe ich aber noch nicht gesehen.

Meine Frage ist jetzt: Wie verhält es sich generell mit der Kündigungsfrist vor Ende dieser 12 Monate? Bin ich auf die 12 Monate festgelegt und kann ich vorher kündigen?

Ich stelle diese Frage, mein Mann gerade einen neuen Job sucht und wir evtl. weiter wegziehen werden.

Danke
Tanja
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Arbeitsrecht Ratgeber wäre hilfreich, da du dich über die allgemeinen Bedingungen von befristeten Verträgen und Kündigungsfristen informieren kannst. So erhältst du ein besseres Verständnis darüber, wie du deine Situation am besten handhaben solltest.

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Hängt vom Vertrag ab. Musst du warten, bis du den vorliegen hast. Bei mir war es einmal so, dass ich einen solchen Vertrag hatte, und die Kündigungsfrist war als quartalsweise vereinbart worden
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Hallo,

was hast denn für eine Kündigungsfrist ausgemacht? Im Normalfall gilt in der Probezeit 14 Tage und danach 1 Monat. Aber genaueres steht im Vertrag. Und klar kannst auch vorher kündigen. Entweder eben in der Probezeit, in welcher meist eine kürzere Kündigungsfrist ist. Oder eben danach mit der längeren :-)

Sonnige Grüße
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Guck mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetzund in § 622 BGB.
Sollte etwas günstigeres im Vertrag vereinbart sein, gilt das.

Jeder weitere Hinweis wäre Rechtsberatung und hier nicht erwünscht.

Rechtsberatung gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gewerkschaft, ind er man Mitglied ist, bei der Anwaltschaft und gelegentlich auch bei den Verbraucherzentralen.

Bearbeitet von Cambria am 19.07.2011 14:52:40
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Zitat (Cambria @ 19.07.2011 14:51:31)
Guck mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetzund in § 622 BGB.
Sollte etwas günstigeres im Vertrag vereinbart sein, gilt das.

Jeder weitere Hinweis wäre Rechtsberatung und hier nicht erwünscht.

Rechtsberatung gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gewerkschaft, ind er man Mitglied ist, bei der Anwaltschaft und gelegentlich auch bei den Verbraucherzentralen.


Oh, das das schon als Rechtsberatung zählt, war mich nicht geläufig. Sorry. Ich wolte eine allgemeine Frage stellen.

Dann werde ich mal auf den Vertrag abwarten und dann mal sehen.

In einer Gewerkschaft bin ich nicht.

Bearbeitet von suppenmami2011 am 19.07.2011 15:01:39
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Gewerkschaftsmitgliedschaften sind eigentlich nie ne schlechte Idee ;) Wenn man mal ne Rechtsberatung braucht - und braucht fast jeder mal im Laufe eines Arbeitslebens - hat man die Mitgliedsbeiträge schnell wieder drin...
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Zitat (Cambria @ 19.07.2011 15:02:51)
Gewerkschaftsmitgliedschaften sind eigentlich nie ne schlechte Idee ;) Wenn man mal ne Rechtsberatung braucht - und braucht fast jeder mal im Laufe eines Arbeitslebens - hat man die Mitgliedsbeiträge schnell wieder drin...

Ich hab aber auch eine Rechtschutzversicherung.
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Sofern die Arbeitsrecht mit abdeckt, ist das natürlich auch eine gute Idee :)
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