Ausbildung und Kindergeld

In: Kinder
Hallo zusammen,

bekommen Kinder in der Ausbildung, unabhängig von der Höhe der Vergütung, auf jeden Fall Kindergeld, solange sie minderjährig sind?
Habe nur Infos gefunden zu Volljährigkeit und Ausbildung bzgl. Kindergeldzahlung...

Bin im Moment leicht verwirrt. Kann mir das jemand so aus dem Stehgreif sagen?

LG
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Ja unter 18 Jahren ist Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes. Wurde mir letztes Jahr von der Kindergeldstelle Ansbach so mitgeteilt.
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Dankeschön, das reicht mir schon. so hatte ich das auch im Kopf bis heute nachmittag eine Bekannte sagte, ich bekäme dann ja jetzt auch kein Kindergeld mehr, wenn mein Sohn jetzt anfängt zu lernen :-(

Puh...
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Ja, Pumukel hat recht.
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei minderjährigen Kindern spielt es keine Rolle, ob das Kind eigenes Einkommen hat. (wikipedia)
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Kindergeld wird im Regelfall auch noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt soweit das Kind noch in der Ausbildung oder am studieren ist, soweit es sich um die erste Ausbildung handelt.

Siehe dazu auch den Flyer der arbeitsagentur: hier
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kleiner tipp am rande, für die, deren kinder volljährig sind:
verdienstgrenze beachten!!!!! meine tochter hat auf ein kleines weihnachtsgeld (in höhe von zwei monaten kindergeld) verzichtet - und dafür monat für monat weiter kindergeld bezogen. das kindergeld wird nämlich nicht anteilig gekürzt, sondern fällt dann komplett weg!!!!!!! dafür war lediglich ein kleines gespräch mit dem chef und entsprechender mut nötig......
und unter´m strich ein sattes plus in der immer klammen kasse!!!!!!!!
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Zitat (Helfe-Elfe @ 07.08.2011 22:17:49)
Kindergeld wird im Regelfall auch noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt soweit das Kind noch in der Ausbildung oder am studieren ist, soweit es sich um die erste Ausbildung handelt.


Richtig. Wir haben das Kindergeld vom Großen bis zum Tag der bestandenen Prüfung erhalten.
Danach war Schluss mit dem Geldsegen.

Da der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und eine neue Stelle nicht in Aussicht war, hat mein Großer über das Freiwillige soz. Jahr nachgedacht.

Selbst wenn du so ein Jahr machst, kriegt man wieder K-Geld, lt. Arbeitsberatung.
Muss nur dann neu beantragt werden.
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Danke für Eure aufschlussreichen Antworten :-)
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