anrechnung vom bafög bei hartz 4

mein sohn hat bafög beantragt ob wohl noch kein bescheit vorliegt wurde es schon beim hartz4 angerechnet ,dürfen die das vom amt so einfachen mitberechnen ,die wissen doch noch nicht ob er überhaupt etwas bekommt
Genaues wird dir nur das Amt selbst sagen können, aller Wahrscheinlichkeit nach wissen die es aber schon, denn die sehen ja ob alle Voraussetzungen vorliegen. Ist ja nicht so das es wie in der Lotterie wäre.
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So lange kein Bescheid vor liegt, darf nichts angerechnet werden. Du mußt Widerspruch einlegen. Wende Dich an eine Beratungsstelle, das Amt selbst wird Dir gegenüber das für richtig argumentieren, was sie auch für richtig halten.
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Moin Elfe,

hm, ein paar mehr Infos wären nicht schlecht. Dein Sohnemann hat BaFög beantragt. Wenn er dazu berechtigt ist, bekommt er das auch. Wo kommt da eigentlich der Harz-IV-Bezug ins Spiel?

Zum einen sind die Muttis für Rechtsberatung im Sozialrecht nicht geeignet und nicht befugt, zum anderen sollte man den Sozialstaat nicht mit einem Selbstbedienungsladen verwechseln.

Sorry, wenn das jetzt etwas hart klingen mag. Aber mit Deinen spärlichen Angaben ist nix anzufangen. Außer Sozialschmarotzertum zu unterstellen. Du kannst uns gerne vom Gegenteil überzeugen. Nur zu.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Was hat Bafög mit Sozialschmarotzertum zu tun? Bafög ist ein Darlehen, was der Student nach seinem Studium zurückzahlen darf.
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Zitat (Josi-Julius, 30.08.2011)
Was hat Bafög mit Sozialschmarotzertum zu tun? Bafög ist ein Darlehen, was der Student nach seinem Studium zurückzahlen darf.

Falsch, Bafög wird auch für die Berufsausbildung gezahlt (bei schulischer Ausbildung) und muß dann nicht zurück gezahlt werden.

Und letztlich ist es eh egal, wenn das Bafög gezahlt wird (ist ja sehr wahrscheinlich bei H4 Bezug) dann wird es eh verrechnet, ob jetzt oder in 2 Wochen....nur bis dahin ist oft das Geld vertan und die Empfänger in der Predulie.

Edit: Außerdem bezieht Ilwe das sicher nicht auf das Bafög sondern auf die Formulierung der Frage, aus der geht für mich auch hervor: Ich will mein Geld, steht mir ja zu.....

Bearbeitet von Pumukel77 am 30.08.2011 10:58:54
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Zitat (ilwedritscheline, 30.08.2011)
Sorry, wenn das jetzt etwas hart klingen mag. Aber mit Deinen spärlichen Angaben ist nix anzufangen. Außer Sozialschmarotzertum zu unterstellen. Du kannst uns gerne vom Gegenteil überzeugen. Nur zu.

Hallo ilwedritscheline,

Entschuldigung, aber sowas geht doch gar nicht. mad.gif
Aus dem Startbeitrag "Sozialschmarotzertum" ableiten zu wollen, ist schon ein starkes Stück. Eigentlich schon beleidigend.

Ich muss leider immer wieder feststellen, dass der Umgangston hier im Forum in letzter Zeit extrem rau geworden ist, gerade gegenüber Neulingen. sad.gif

Dabei ist der Startbeitrag von elfe65 doch quasi selbsterklärend. Der Sohn studiert, beantragt Bafög (sein gutes Recht). Er lebt _offensichtlich_ in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter/Eltern, weswegen eine Anrechnung des Bafögs auf das Haushaltseinkommen ansteht.

Sorry, jetzt werde ich mal barsch, aber wer austeilt, sollte auch einstecken können: Mit den "spärlichen Angaben" kann ich durchaus was anfangen. Wenn man das nicht kann, sollte man vielleicht einfach mal nichts schreiben, anstatt andere User zu beleidigen.

Just my 2 cents.
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Zitat (Pumukel77, 30.08.2011)
Falsch, Bafög wird auch für die Berufsausbildung gezahlt (bei schulischer Ausbildung) und muß dann nicht zurück gezahlt werden.

Und letztlich ist es eh egal, wenn das Bafög gezahlt wird (ist ja sehr wahrscheinlich bei H4 Bezug) dann wird es eh verrechnet, ob jetzt oder in 2 Wochen....nur bis dahin ist oft das Geld vertan und die Empfänger in der Predulie.

Edit: Außerdem bezieht Ilwe das sicher nicht auf das Bafög sondern auf die Formulierung der Frage, aus der geht für mich auch hervor: Ich will mein Geld, steht mir ja zu.....

Ja entschuldige, Schülerbafög gibts natürlich auch.

Aber egal ist es nicht, dazu stehen nämlich noch eine Reihe von Urteilen aus. Die Frage ist ob das Bafög hier zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt wird oder um überhaupt die Kosten fürs Studium zu decken.

Für mich ist die Frage ganz normal formuliert. Solange es keinen Bescheid gibt, kann man nicht auf Gutdüngen Leistungen beschneiden, weil es ja kommen könnte, das ist keine gesetzliche Grundlage.
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ich kann jedem, der irgendwie davon betroffen ist, empfehlen, sich eine Ausgabe des SGB-II bzw. des SGB-XII zu besorgen und darin nachzulesen ... beim Amt arbeiten auch nur Menschen und die machen Fehler

gibt's gebraucht aber trotzdem aktuell schon für wenige Euros zu kaufen, guck da:

http://www.amazon.de/gp/product/342305767X...&sr=1-1&seller=
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Hm, @Bierle, ich wollte nicht beleidigend werden. Doch darf ich Dich mal was fragen, bitte? Woher weißt Du, dass der Sohn studieren will? Das steht nicht im Eingangs-Post. Es steht nur drin, dass er BaFög beantragt hat. Wie andere Muttis schon festgestellt haben, gibt es verschiedene Anlässe, BaFög zu beantragen. Schüler-BaFög muss nicht zurück gezahlt werden, soweit ist das richtig. Studi-BaFög ist ein Darlehen, das zurück gezahlt werden muss. Kommt drauf an, wie man die Rückzahlung handhabt: Wenn alles auf einmal zurück gezahlt wird, gibt es deftige Rabatte, was ich auch richtig finde. Ansonsten kann man es auch in kleine Raten packen und bequem abstottern.

Doch das ist nicht der Punkt: BaFög ist zur Förderung vorgesehen für Menschen, die sich anders nicht weiterbilden können. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Das unterstütze ich durchaus.

Doch wo kommt hier das Harz IV ins Gespräch? Es ist mir auch nicht verständlich, warum die ohnehin knäpplichst berechneten Versorgungssätze nur auf Grund eines Antrages schon gekürzt werden. Demnach müsste der BaFög Antrag bereits genehmigt sein. Doch das ist - wie die ganze Diskussion hier - alles nur spekulativ.

Ja sicher, der Umgangston im Forum ist rauer geworden. Das fällt auch mir schon seit geraumer Zeit unangenehm auf. Doch wie bitte soll man mit einem oder zwei fragenden Sätzen umgehen, ohne Hintergründe zu kennen? In diesem Fall läuft es ja wohl eher auf eine Rechtsberatung hinaus, die wir hier nicht geben können.

Nachdenkliche Grüße,

Ilwedritscheline
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ich lese aus dem Eingangspost folgendes:

- Sohnemann hat Bafög beantragt
- bisher gibt es noch keinen Bescheid, ob er Bafög bekommt oder nicht
- Amt zieht es aber von Hartz4 bereits ab
Frage: dürfen die das jetzt schon?

da steht nix von "ich will das Geld, das steht mir zu"...


Keine Ahnung, ob sie dürfen, da fragst Du besser einen Fachmann/Fachfrau. Vom Gefühl her würde ich sagen: nein, dürften sie nicht, hilft Dir aber hier auch nicht weiter...
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Doch: Eine Möglichkeit gibt es noch. Nach dem (veralteten Begriff) "Armenrecht" kann man sich beim örtlichen Amtsgericht gegen kleines Geld eine Rechtsberatung einholen. Das machen in der Regel Rechtsanwälte ehrenamtlich. Um Missbrauch vorzubeugen, wird eine kleine Gebühr erhoben. Die Sprechzeiten kann man im www recherchieren.
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ich arbeite in einer caritativen Beratungsstelle, Träger sind einige Kirchengemeinden, das Bistum Limburg und das Diakonische Werk ... und wir bieten genau solche Beratungen an ... kostenlos

solche Einrichtungen gibt es häufig aber nicht überall, die Stadtverwaltungen und Bürgerbüros geben da sicher gern Auskunft
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