Kindergeld nach dem 18. Geburtstag

In: Kinder
Hätte da eine Frage zum Verfahren zum Kindergeld ab dem 18 Lebensjahr.

Mein Sohn geht in die 12. Klasse Gymnasium. Die Familienkasse hatte auch schon letztes Jahr sich bescheinigen lassen das er noch auf die Schule geht.

Wie sieht es aus nach dem 18. Geburtstag, läuft das Kindergeld autom. weiter(wissen ja eigentlich das er weiter uzur Schule geht), bekomme ich einen Antrag zugeschickt, oder muss ich komplett neu beantragen.

Vielen Dank für die Antworten

Gruß

Sparfuchs
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Kindergeldformular könnte dir helfen, die nötigen Formalitäten schnell und unkompliziert zu erledigen, falls ein neuer Antrag erforderlich ist. Es stellt sicher, dass du alle wichtigen Informationen direkt zur Hand hast und mögliche Verzögerungen im Antragsprozess vermeidest.

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Du mußt hin zur Kindergeldkasse und Dir einen neuen Antrag holen, ausfüllen und dort wieder abgeben. Meine Tochter mußte kürzlich ebenso verfahren, weil der älteste Sohn (18 Jahre), eine Lehre begonnen hat und das Kindergeld auch für die Zeit der Ausbildung gezahlt wird.

Murmeltier
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Bei meinen Neffen war erst mit dem 27. Geburtstag Schluss (Student) ;)

Solange das Kind noch in der Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat gibt es Kindergeld,aber wie gesagt bis zum 27. Geburtstag.
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Ich würde da ja mal ganz dreist bei der Kindergeldkasse anrufen und nachfragen.

Ich musste seinerzeit nur alle halbe Jahre eine neue Immatrikulationsbescheinigung beibringen, das wars. Übrigens, auch Zeiten im Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr werden angerechnet.
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Also wir bekamen den Antrag von der Familienkasse automatisch zugeschickt
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Bei uns kam es auch automatisch.Ansonsten würde ich mal anrufen und viel
Geduld wünsch ich dir dabei ^_^
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Zitat (wurst @ 26.09.2011 12:54:17)
Bei meinen Neffen war erst mit dem 27. Geburtstag Schluss (Student) ;)

Solange das Kind noch in der Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat gibt es Kindergeld,aber wie gesagt bis zum 27. Geburtstag.

Wurde geändert, ist seit ner Weile 25.
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am einfachsten wird es sein, du rufst mal bei der für dich zuständigen Familienkasse an.
Ich habe nach Telefonaten mit denen immer die erforderlichen Formulare zugesandt bekommen. Gegen Ende der regulären Schulzeit (das war praktischerweise kurz nach dem 18. Geburtstag meines Sohnes) gab es automatisch Fragebögen von der Familienkasse. Dann gings auch um Einkünfte des Kindes, das Kind darf dann pro Jahr nicht mehr als 8004 Euro verdienen und müsste sich erwiesenermaßen um einen Ausbildungsplatz bemühen.
Hat das Kind dann einen Ausbildungsplatz, muss der Betrieb ein Formular ausfüllen zu den Ausbildungsvergütungen.
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Seit dem Jahr 2007 wird die maximale Altersgrenze für das Kindergeld reduziert. Dabei gilt:

Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis Alter 27 (= Ende am 27. Geburtstag)
Geburtsjahr ist 1982: Kindergeld bis Alter 26 (26. Geburtstag)
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis Alter 25 (25. Geburtstag)

Kinder in der Berufsausbildung bzw. unmittelbar vor der Berufsausbildung
Für Kinder in der Berufsausbildung bzw unmittelbar vor einer Berufsausbildung wird Kindergeld bis maximal zum 25. (bzw. übergangsweise 27.) Geburtstag bezahlt. Dabei sind folgende Fälle abgedeckt:
- der Zeitraum der eigentlichen Berufsausbildung (z.B. Lehre, Erststudium) einschl. des Besuches allgemeinbildender Schulen (z.B. weiterführender Handelsschulen, Gymnasium)

- die Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. beim Wechsel zwischen Gymnasium und Studium oder Berufsausbildung)
- Zeiträume, in denen die eigentliche Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann

Kinder, die ein freiwilligens sozialen oder ökologischen Jahr ableisten
Für diesen Zeitraum wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, maximal bis zum 25. (bzw. übergangsweise 27.) Geburtstag des Kindes.

Kinder, die arbeitslos sind
Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind.

Du Solltest aber noch mal bei deiner Familienkasse vorbei schauen oder anrufen ob es weiterläuft oder ob du es neu beantragen musst.
Auf jeden Fall bekommst du bzw dein Sohn noch KG.
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