Wer zahlt Reparatur? Rollo defekt

In: Wohnen
Guten Abend Muttis flowers_2.gif

an meinem Rollo ist das Band zum hochziehen und runterlassen gerissen. Laut Vermieterin war es vor ca 5 Jahren erneuert worden, ist in der Zeit eindeutig durchgescheuert. Die Reparatur ist auch kein Problem, geht recht schnell, kostet aber natürlich ne Ecke....

Muss ich das zahlen, bzw. meine Haftpflichtversicherung? Oder ist das ein Verschleiß für den der Vermieter aufkommen muss? Wer kennt sich aus?
Mal meine Laienmeinung als Mieter:

Sowas ist Vermietersache. 5 Jahre ist zwar jetzt keine Ewigkeit, aber hinnehmbar für so einen Verschleiß, wenn er nicht durch unsachgemäße Bedienung entseht. Evtl gibt es auch eine sichtbare Scheuerstelle, wo das Band dran reibt und so kaputt geht.
Dies ist dann auch die Aufgabe des vermieters, diese in Ordnung zu bringen. Außer du hast diese Scheuerstelle dort "verursacht", durch Umbauten oder Möbel...

Bei mir wurde so etwas jedenfalls anstandlos und sofort vom Vermieter übernommen
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Ich habe die Erfahrung gemcht, dass das Zeitgefühl bei siólchen Dingen (jedenfalls bei meiner Vermieterin) manchmal etwas ... naja nicht stimmig ist. Bei mir ist das nämlich auch passiert. Das passiert einfach und ist Verschleiß. Wenn du mit Gewissheit sagen kannst, dass du nicht all zu grob damit umgegangen bist, würde ich mich auf keinen Fall darauf einlassen!
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Ausgetauscht wurde damals nur das Sel, nachdem es gerissen war. Das Rollo inkl. Kasten und Seilzug ist wesentlich älter. Und man sieht an dem Seil deutlich dass es durchgescheuert ist.
Dürfte kein Problem sein, meine Vermieterin ist bei solchen Dingen absolut ehrlich, sie war sich nur selbst nicht sicher.
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Wie immer gilt hier meiner Meinung nach die bekannte Formulierung "das kommt darauf an"!

In einer Mietwohnung ist für Reparaturen natürlich erst einmal der Vermieter zuständig. Aber in den meisten Mietverträgen gibt es eine Reparaturklausel, die den Mieter an gängigen Reparaturen beteiligt. Dazu würde auch die Reparatur eines defekten Jalousienbandes gehören.

Diese Klausel greift aber nur dann, wenn eine jährliche Höchstgrenze vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, wäre der Mieter außergewöhnlich benachteiligt, weil sich viele Reparaturen in einem Jahr zu einem ganz netten Sümmchen addieren könnten. Dann ist die Klausel nichtig und der Vermieter muss alles zahlen. Siehe dazu z.B. auch unter "Kleinreparaturklausel" bei Wikipedia oder überhaupt unter diesem Stichwort in diversen (Internet-)Quellen.
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Elliott,

das ist so nur bedingt korrekt.

Es gibt einmal eine gesetzlich verankerte Höchstsumme PRO Reparatur (ich glaube, knapp unter 80 Euro) und eine ebenfalls gesetzliche Höchstgrenze pro Jahr. Beides muss im Vertrag verankert sein!

Überschreitet die einzelne Reparatur die vereinbarte Grenze, so hat der VERmieter die gesamte (!) Summe alleine zu tragen (Aufteilen gildet also nicht).

Habe das vor kurzem selber durchexerziert.

Gruß

Highlander
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