Elternzeit / Elterngeld: Wo Splitting Vater/Mutter beantragen?

Liebe Muttis,

wir hatten vor Geburt unserer Tochter ein Formular in der Hand gehabt, hab mir leider keine Kopie gemacht bzw. finde es nicht mehr.

Situation:
Unser Baby ist 8 Monate alt.
Meine Partnerin macht gerade 12 Monate Elternzeit, sie bekommt jetzt Elterngeld.
Ich will im Anschluss noch 2 Monate Elternzeit machen.

Fragen:
Was muss ich meinem Arbeitgeber schicken?
Wem muss ich das sonst noch melden?
Wo gabs das Formular dazu?


Danke im Vorab!

LG

Bearbeitet von garfield_79 am 01.03.2015 15:29:48
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein umfassender Elternzeit-Ratgeber bietet dir wertvolle Informationen und Anleitungen zur Planung und Beantragung von Elternzeit und Elterngeld. Damit kannst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Schritte unternimmst und die richtigen Ansprechpartner findest.

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Habt ihr eine Hebamme, die ihr kontaktieren könnt? Ansonsten müsste auch das Jugendamt weiterhelfen können... aber nach 8 Monaten noch für Dich 2 Monate Elternzeit beantragen? Ich fürchte, das ist zu spät... soweit ich das bei Kollegen mitbekommen habe, muss das zeitnah zur Geburt geklärt werden...
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Sorry, aber Jugendamt und Hebamme sind da nicht unbedingt die richtigen Ansprechpartner.
Dafür eignen sich entweder die Elterngeldstellen oder das Bundesministerium für Familien und Soziales Klick, die haben auch ein Servicetelefon.

Auf dem Antrag/Formular für das Elterngeld, den deine Frau kurz nach der Geburt an die Elterngeldstelle geschickt hat konntest du doch auch schon Angaben machen. Entweder hast du bereits dort für den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragt oder du hast dort angekreuzt, dass du deinen Antrag später separat stellst. Diese beiden Möglichkeiten gab es.

Unter dem 1. Link findest du auch alle notwendigen Formulare zum Ausdrucken.

Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber. Ein einfaches Schreiben reicht dafür.
Dafür ist es auch noch nicht zu spät, ganz im Gegenteil: Elternzeit muss bis spätestens bis sieben Wochen vor Antritt beantragt werden - gleichzeitig wird dazu geraten, die Elternzeit nicht früher als acht Wochen vor Beginn zu beantragen, damit hast du nämlich Kündigungsschutz.

Hier kannst du alles nachlesen.
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