Bei Tageszulassungen ist wichtig, daß die HerstellerGARANTIE ab Auslieferungstag beginnt.
Bei Kauf muß zwar der Verkäufer, also das Autohaus oder ähnliches, eine gesetzliche Gewährleistung geben, aber anders als bei einer Garantie ist man nach einem halben Jahr selbst beweispflichtig, das heißt, man muß selbst beweisen, daß ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, und das ist oft unmöglich. Bei Garantie ist das anders, dort ist man nicht beweispflichtig.
Ist eine Tageszulassung schon 1 Jahr vorüber, hat man also auch nur noch beispielsweise 1 Jahr Herstellergarantie statt 2. Ist Herstellerabhängig, die Garantie kann jeder Hersteller selbst festsetzen, die gesetzliche Gewährleistung nicht. Sie beträgt 2 Jahre und wird vom Verkäufer gewährt.
Vorsichtig wäre ich in jedem Fall bei "Fliegenden Händlern" ohne Markenbindung. Die Zahl der schwarzen Schafe ist sehr groß.
Übrigens würde ich auch bei einem Markenautohaus auch nur ein Modell der entsprechenden Marke kaufen und kein Fremdfabrikat, besonders wenn in der Vergangenheit schon größere Reperaturen durchgeführt wurden.
Die meisten Markenhändler bieten auch für Gebrauchtfahrzeuge Garantien an, die ich als Laie auch in Anspruch nehmen würde, auch wenn es etwas extra kostet.
Und als noch sehr wichtigen Punkt bei Gebrauchten Fahrzeugen- unbedingt auf ein lückenloses Wartungsheft achten, es muß unbedingt mit ausgehändigt werden und sollte auch bei Markenwerkstätten geführt sein.
Preise kann man im I-Net gut vergleichen, da fast jedes Haus eine Internetpräsenz besitzt und wenn das Wunschauto mal zu teuer ist, kann man doch gut heraushängen lassen, daß man dann halt ein Konkurrenzprodukt kauft (auch wenn man das natürlich gar nicht vorhat...)
Übrigens sind viele Verkäufer (Angestellte) gar nicht so erpicht auf Barverkäufe, da sie für Finanzierungen oft erheblich mehr Provision bekommen.