Ausdrücklich darauf hinweisen, daß Du als PRIVATverkäufer auftrittst, und keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden oder Mängel übernimmst. Muß schriftlich aufgenommen werden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, meldest Du SELBST das Fahrzeug ab, kostet Dich allerdings Gebühren.
Üblicherweise übernimmt das Ummelden der Käufer, da er eh zur Zulassungsstelle muß. Mach auf jeden Fall eine lesbare Kopie des Personalausweises des Käufers.
Du sparst Gebühren, trägst allerdings dann auch das Risiko, daß der Käufer auf Deinen Namen Straftaten mit dem Fahrzeug begeht (ist mir tatsächlich mal passiert...)
Danach meldest Du Dich bei Deiner Versicherung und teilst die Veräußerung des Fahrzeugs mit. Beim Finanzamt braucht man sich in der Regel nicht zu melden, da das die Zulassungsstelle übernimmt. Meistens bekommt man relativ zügig einen Verrechnungs-cheque vom FA. Die Versicherung fragt in der Regel erstmal nach, ob man denn in Zukunft ein anderes Fahrzeug versichern möchte, ob sie die Restsumme verrechnen oder Überweisen sollen.
Auf jeden Fall alle Papiere, Abmeldebestätigung, Perso-Kopie usw. gut aufbewahren, auch über Jahre. Ich mußte damals mit Anwalt und Einwohnermeldeamt Monatelang einen Halter ausfindig machen, der einen Kadett-C von mir im Wald versenkt hat- ohne vorher das Öl abzulassen. Die Staatsanwaltschaft wollte mir auch nicht so recht glauben- und alles nur weil ich KEINEN SCHRIFTLICHEN Vertrag gemacht hatte...
Wenn Du ganz sicher gehen willst, meldest Du SELBST das Fahrzeug ab, kostet Dich allerdings Gebühren.
Üblicherweise übernimmt das Ummelden der Käufer, da er eh zur Zulassungsstelle muß. Mach auf jeden Fall eine lesbare Kopie des Personalausweises des Käufers.
Du sparst Gebühren, trägst allerdings dann auch das Risiko, daß der Käufer auf Deinen Namen Straftaten mit dem Fahrzeug begeht (ist mir tatsächlich mal passiert...)
Danach meldest Du Dich bei Deiner Versicherung und teilst die Veräußerung des Fahrzeugs mit. Beim Finanzamt braucht man sich in der Regel nicht zu melden, da das die Zulassungsstelle übernimmt. Meistens bekommt man relativ zügig einen Verrechnungs-cheque vom FA. Die Versicherung fragt in der Regel erstmal nach, ob man denn in Zukunft ein anderes Fahrzeug versichern möchte, ob sie die Restsumme verrechnen oder Überweisen sollen.
Auf jeden Fall alle Papiere, Abmeldebestätigung, Perso-Kopie usw. gut aufbewahren, auch über Jahre. Ich mußte damals mit Anwalt und Einwohnermeldeamt Monatelang einen Halter ausfindig machen, der einen Kadett-C von mir im Wald versenkt hat- ohne vorher das Öl abzulassen. Die Staatsanwaltschaft wollte mir auch nicht so recht glauben- und alles nur weil ich KEINEN SCHRIFTLICHEN Vertrag gemacht hatte...